Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Der bisherige Beschluss zum Abriss der sog. Klefer-Brücke bleibt unverändert bestehen. Es soll versucht werden, die sogenannte Klefer-Brücke bis zur Fertigstellung des Neubaues der sogenannten Lind-Brücke und der Bushaltestelle an der Brücke in Höhe der Friedens­kirche zu erhalten.


Die Verwaltung stellt kurz die Brückenhistorie vor. Die Standsicherheit der sogenannten Lind-Brücke war nicht mehr gewährleistet, so dass im November 2017 eine Vollsperrung erfolgte. In einer Anliegerversammlung im April 2018 wurde ein Brückenkonzept für den Bereich vom Dockgelände bis zur Uplengener Straße vorgestellt.

Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass von den fünf vorhandenen Brücken drei abgerissen werden sollen (sog. Lind-Brücke, sog. Klefer-Brücke und Barre-Brücke). Es verbleiben die Geometer-Wöbcken-Brücke und die Brücke Uplengener Straße. Künftig werden die sog. Lind-Brücke, die Brücke bei der Friedenskirche und die Fußgängerbrücke in Höhe der Schulstraße neu errichtet, so dass sich summarisch keine Änderung ergibt.

Der ersatzlose Abriss der sog. Klefer-Brücke wurde vom Gemeinderat am 26.06.2018 beschlossen. In der Ratssitzung am 04.09.2018 wurden Bedenken zur bisher nicht erfolgten Sperrung geäußert, so dass aus Verkehrssicherungsgründen am 05.09.2018 die sog. Klefer-Brücke vom Bauhof vorübergehend gesperrt wurde. Ein Pressebericht sowie ein Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Stahlwerkstraße wurden ebenfalls am 05.09.2018 angefertigt. Nach Erteilung eines Auftrags zur Durch­führung einer Hauptprüfung nach DIN 1076 erfolgte diese am 06.09.2018 mit dem Ergebnis, dass die Brücke für jeglichen Verkehr zu sperren ist. Das Gutachten wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Der Verwaltung war bewusst, dass durch die Sperrung der sog. Klefer-Brücke u.a. Schwierig­keiten bei der Schülerbeför­derung für die Nutzer östlich des Augustfehn-Kanals entstehen, da ein Ersatz der Bushaltestelle Klefer erst durch die neu anzulegende Haltestelle in Höhe der Brücke bei der Friedenskirche geschaffen wird. Aus diesem Grunde wurde eine Prüfung in Auftrag gegeben, ob eine vorübergehende Nutzung der sog. Klefer-Brücke weiter möglich ist. Eine entsprechende Belastungsprobe erfolgte am 17.10.2018, das Ergebnis wird heute vorgestellt.

Das Ing.-Büro Griese stellt sich kurz vor und erläutert, dass im Jahr 2005 bereits eine Brückenprüfung durchgeführt wurde mit dem Ergebnis der Note 3,4 (mangelhaft) und der Empfehlung, dass eine kurzfristige Instandsetzung erforderlich sei. Zuvor solle geklärt werden, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die sog. Klefer-Brücke zu erhalten. Die jetzige Bauwerksprüfung wurde nach den geltenden Vorschriften durchgeführt, die schwersten Mängel werden heute aufgezeigt. Eine grundhafte Instandsetzung hat seit 2005 augenscheinlich nicht stattgefunden.

Anhand von Fotos werden Korrosionsschäden, Durchfeuchtungen und Fahrbahnrisse über tragende Bauwerksteile erläutert. Zum Teil liegt Bewehrungseisen offen. Die Brücke befindet sich nunmehr  in einem ungenügenden Zustand, eine Sanierung erscheint wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Die Bewertung 3,5 - 4,0 ungenügender Zustand bedeutet:

„Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein.

Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt.

Laufende Unterhaltung erforderlich.

Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadens­beseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich."

Um zu klären, ob eine Weiternutzung der Brücke aus sicherheitstechnischer Sicht machbar ist, wurde eine weitere Untersuchung empfohlen, welche aus Zeitgründen nicht vom Ing.-Büro Griese durchgeführt werden konnte.

Im Anschluss erläutert das Ing.-Büro Bröggelhoff die Durchführung der Belastungs­probe auf der sog. Klefer-Brücke, mit der geklärt werden sollte, ob die Brücke für den fußläufigen Verkehr wieder geöffnet werden kann. Vom Ing.-Büro Bröggelhoff wird die Einschätzung des Ing.-Büros Griese zum jetzigen Zustand der sog. Klefer-Brücke vollinhaltlich mitgetragen.

Für die Belastungsprobe wurde die sog. Klefer-Brücke mit Folie ausgekleidet und auf voller Fläche ca. 20 cm mit Wasser gefüllt. Hieraus ergibt sich eine Belastung von 200 kg / m². Eine kontinuier­liche Vermessung zeigte eine sehr geringe Verschiebung, so dass die Brücke temporär für Fußgänger in einem ca. 1,40 m breiten mittigen Korridor freigegeben werden kann. Radfahrer sollten absteigen, einem Befahren mit anderen Fahrzeugen kann nicht statt-gegeben werden. Bei einer größeren Belastung als der durchgeführten wäre die Brücke zusammengebrochen. Sofern die Brücke für Fußgänger freigegeben werden soll, wird eine Empfehlung für eine Wiederholung der Prüfung nach ca. sechs Monaten ausge­sprochen.

Auf Anfrage nach der gesamten Belastung der Brücke während der Prüfung erklärt das Ing.-Büro Bröggelhoff, dass bei 20 cm Wasserauftrag eine Last von 16 to auf der gesamten Brücke verteilt war. Die Frist von 6 Monaten ergibt sich aus den vorgefundenen Schäden am Brückenbauwerk. Die Frist sollte für eine Entschärfung der Verkehrs­situation genutzt werden, eine Sanierung der Brücke widerspricht den wirtschaftlichen Grundsätzen.

Von einem Ausschussmitglied wird eine Erklärung abgegeben, in welcher u.a. eine Falsch­informationen der Verwaltung in Bezug auf vorliegende Gutachten zur sog. Klefer-Brücke sowie eine SPD-lastige Sichtweise der Verwaltung moniert werden. Der Ratsbeschluss zum Abbruch der sog. Klefer-Brücke sei aufgrund fehlender bzw. falscher Informationen als nicht gültig anzusehen und neu zu fassen. In der Junisitzung waren sowohl der Bürgermeister als auch der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Bauen, Sport, Kultur und Verkehr nicht anwesend, vom stellvertretenden Fachbereichsleiter wurde ausgeführt, dass die Brücke jederzeit unter ihrem Eigengewicht zusammen­brechen könnte. Da trotzdem keine Sperrung erfolgte, wurde in der Septembersitzung die Sperrung der Brücke hinterfragt. Es wird die Ansicht vertreten, dass die sog. Klefer-Brücke als Fußgängerbrücke noch lange halten kann, auch wenn das Gutachten etwas anderes aussagt.

Dem wird vom Ausschuss sowie von der Verwaltung entgegengehalten, dass zu jeder Zeit das Gutachten aus dem Jahr 2005 zitiert wurde, welches bereits einen mangel­haften Zustand der sog. Klefer-Brücke bescheinigte. Eine seinerzeitige Kostenschätzung zur Sanierung ergab einen Betrag von ca. 75.000,00 €, die Umwandlung in eine Fußgänger­brücke sollte ca. 5.000,00 € kosten. Der  einstimmige Beschluss lautete damals, die Brücke nur als Fußgängerbrücke weiter zu nutzen. Die Aussage, dass die sog. Klefer-Brücke „jederzeit unter ihrem Eigengewicht zusammenbrechen könnte“, wurde in der Anlieger­versammlung im April 2018 von einem ortsansässigen Ingenieur hervorgehoben und von der Verwaltung übernommen.

Eine SPD-lastige Sichtweise sowie Falschinformationen der Verwaltung werden von der Verwaltung entschieden zurückgewiesen.

Nach einer weiteren äußerst kontrovers geführten Diskussion wird um 19.40 Uhr eine Sitzungs­unterbrechung beantragt.

Die Sitzung des Straßen- und Brückenausschusses wird um 19.50 Uhr fortgeführt.

Die Verwaltung schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:
Der bisherige Beschluss zum Abriss der sog. Klefer-Brücke bleibt unverändert bestehen. Es soll versucht werden, die sogenannte Klefer-Brücke bis zur Fertigstellung des Neubaues der sogenannten Lind-Brücke und der Bushaltestelle an der Brücke in Höhe der Friedenskirche zu erhalten.

Von einigen Ausschussmitgliedern wird vorgeschlagen, die sog. Klefer-Brücke so lange es geht als Fußgängerbrücke zu belassen, auch über den genannten Zeitraum hinaus, und den Beschluss zum Abriss rückgängig zu machen. Die Gelder für den Abriss könnten für eine Sanierung verwendet werden.

Dem gegenüber steht die Aussage beider Ing.-Büros, dass sich eine Sanierung der maroden Brücke wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Es stehen genügend sichere Überwegungen über den Augustfehn-Kanal zur Verfügung. Die Verwaltung sollte auf jeden Fall die vorge­schlagenen Kontrollen durchführen lassen.

Anschließend lässt AV Mundt über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.