Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Eine Verlegung der Schulbushaltestelle „Alte Schule“ in Richtung Augustfehn III findet in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland statt.

Die Verwaltung wird beauftragt, Fahrradstellplätze einzurichten und eine größere Aufstellfläche zu pflastern. Des Weiteren wird ein zusätzliches Buswarte­häus­chen aufgestellt.

Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.


AM Martens erklärt sich vorab für befangen, da er einen dienstlichen Bezug zum ÖPNV hat. Er wird an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Es liegt ein Antrag auf Verlagerung der Bushaltestelle um ca. 60 m in Richtung Augustfehn III vor. Eine Anwohnerin hat telefonisch darauf hingewiesen, dass die Haltestelle in diesem Fall direkt vor ihrem Schlafzimmerfenster liegen würde, was für sie nicht akzeptabel ist. Ein weiterer Bürger hat die Leitpfosten entlang der Straße in Höhe der Bushaltestelle moniert. Wenn diese entfernt und der Seitenstreifen befestigt würde, wäre genug Platz.

Die Kosten für eine Verlegung der Haltestelle einschließlich Wartehaus, Erd- und Pflasterarbeiten sowie Versetzen bzw. Neuaufstellung der Straßenlampe belaufen sich auf ca. 20.000,00 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Verlegung vorzu­nehmen, sondern zusätzliche Fahrradstellplätze und eine größere Aufstellfläche einzurichten. Auch kann ein zusätzliches Wartehaus aufgestellt werden.

Vom Ausschuss bzw. von anwesenden Ratsmitgliedern wird darauf hingewiesen, dass Eltern die Kinder zur Bushaltestelle gebracht haben bzw. bis zur Abfahrt des Busses geblieben sind, damit vorbeifahrende Autos die Kinder nicht erfassen. Der jetzige Verkehr zum Kindergarten wird sich bei Errichtung des Familienzentrums noch verstärken. Die Sicherheit der Kinder muss gewährleistet sein, aus diesem Grunde sollte die Haltestelle verlegt werden.

Von anderer Seite aus dem Ausschuss wird eine Verlegung nicht favorisiert. Die Pflasterfläche erscheint ausreichend. Wenn die Leitpfähle auf öffentlichem Grund stehen, sollten sie entfernt und ein ca. 1,0 m Streifen ab der Uplengener Straße geschottert werden, dann ist ein Begegnungsverkehr möglich. Zusätzliche Fahrradstellplätze bzw. eine Abstellfläche für Pkw würden ebenfalls Abhilfe schaffen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Verlegung nur in Absprache mit dem Landkreis Ammerland als Träger der Schülerbeförderung erfolgen kann. Die Leitpfähle wurden vor geraumer Zeit aufgestellt. Am Schulbus kann so nicht vorbeigefahren werden. Ein Überholvorgang würde eine Gefahr für die Schüler bedeuten.

Vom Ausschuss wird angemerkt, dass Schulbusse bei eingeschalteter Warnblinkanlage nicht überholt werden dürfen.

Der Beschlussvorschlag wird um die Worte „in Abstimmung mit dem Landkreis“ ergänzt und das Wort „nicht“ wird gestrichen.

AM Martens nimmt nach der Beschlussfassung wieder an der Sitzung teil.