Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

In Anbetracht der bereits zu leistenden Pflichtaufgaben der Gemeinde ist von der Erstellung eines Baumkatasters zunächst Abstand zu nehmen.


a) Erstellung eines Baumkatasters für die Gemeinde Apeb

Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Es liegt ein Antrag auf Erstellung eines Baumkatasters vor, um regelmäßig den Zustand der Bäume zu erfassen und einen Nachweis hierüber zu führen. Nach einem Gespräch mit einem entsprechenden Anbieter ist von Kosten von 8,00 € bis 12,00 € pro Baum auszugehen, daher schlägt die Verwaltung aufgrund der bereits zu leistenden Pflichtaufgaben vor, von einem Baum­kataster abzusehen.

Vom Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche Bäume erfasst werden sollen, sondern Bäume mit einem wirtschaftlichen Wert, zum Beispiel Eichenbäume, die für die Möbelindustrie wertvoll sind. Anwohner von Straßen hängen an ihrem Grün. Haushaltsmittel könnten bereitgestellt werden, um mit dem Baumkataster zu beginnen und jährlich fortzuführen. Die Arbeiten können vergeben werden, so dass für die Gemeinde keine Mehrarbeit festzustellen ist.

Dem wird von anderer Seite entgegengehalten, dass es nicht mit der Aufnahme der Bäume ins Kataster und dem jährlichen Zustandsbericht beendet ist, sondern dass dann auch die vom Prüfer gemeldeten Schäden beseitigt bzw. notwendige Arbeiten durchge­führt werden müssen. Die meisten Straßenbäume sind für die Möbelindustrie nicht verwertbar, da sie verdreht wachsen und Fehler haben. Die Gelder könnten besser für das Nachpflanzen von Bäumen verwendet werden.

 

b) Nachpflanzung von Eichen an den Verluststellen

Die Verwaltung erkennt an, dass durch den Sturm in 2017 viele Bäume Schaden genommen haben, zum Beispiel die Eichenstraße in Klauhörn. In Zusammenarbeit mit dem Leda-Jümme-Verband werden zusätzliche Anpflanzungen erfolgen, auch für den Deichbau in Tange. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für das Nachpflanzen von beschädigten oder umgestürzten Bäumen Haushaltsmittel einzuplanen. Insbesondere die Sturmschäden aus 2017 sollten durch das Nachpflanzen von Eichen ausgeglichen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Straßen- und Brückenausschuss spricht sich dafür aus, in den Haushalts­beratungen 2019 für das Nachpflanzen von Eichen entsprechende Haushalts­mittel vorzusehen. Nachpflanzungen sind so zu veranlassen, dass insbesondere die Sturmschäden vom Herbst 2017 ausgeglichen werden.