Es wird um Auskunft gebeten, ob eine Rückmeldung des Landkreises Ammerland in Bezug auf die fehlenden Schilder an den Bahnübergängen Südgeorgsfehner Straße und Stahlwerkstraße „Bei geschlossener Schranke Motor abstellen“ eingegangen ist, da dieses bereits im März in die Wege geleitet wurde.

Die Verwaltung erklärt, dass die Angelegenheit dem Landkreis Ammerland übergeben wurde, da es sich um eine Landes- bzw. eine Kreisstraße handelt. Eine Rückmeldung an die Gemeinde erfolgte bisher nicht.

Anmerkung der Verwaltung: Lt. Aussage der Straßenmeisterei Westerstede existiert das gewünschte Verkehrszeichen nicht im Verkehrszeichenkatalog, da bereits seit einigen Jahren der § 30 der Straßenverkehrsordnung wie folgt ergänzt wurde:
„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“
Hierdurch ist zwar eine Aufstellung nicht mehr erforderlich, die Straßenmeisterei hat dennoch ein entsprechendes Schild bestellt, welches vermutlich Ende November angebracht werden kann.