Sitzung: 20.11.2018 Bau- und Planungsausschuss
Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau– und
Planungsausschusses am 10.09.2018 wie folgt:
Zu TOP 7 Bebauungsplan
Nr. 90, 4. Änderung – Augustfehn II, Verlängerung Neue Straße – sowie 11.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs-
und Satzungsbeschluss gefasst. Die Personen sowie berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche eine Anregung abgegeben haben,
wurden von dem Ergebnis der Abwägung unterrichtet. Nach Unterzeichnung des
städtebaulichen Vertrags durch den Investor wird der Bebauungsplan Nr. 90, 4.
Änderung, rechtswirksam veröffentlicht.
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Zu TOP 8 Bebauungsplan
Nr. 130 – Godensholt, Gewerbegebiet – sowie 9. Berichtigung des
Flächennutzungsplans.
Auch hier wurde der Abwägungs- und
Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Die Personen sowie berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche eine Anregung abgegeben
haben, wurden von dem Ergebnis der Abwägung unterrichtet. Der Bebauungsplan Nr.
130 ist mit der Bekanntmachung am 26.10.2018 im Amtsblatt für den Landkreis
Ammerland rechtswirksam geworden.
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Zu TOP 9 12.
Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 –
Tange, Diskothek –
Der Geltungsbereich wurde im Nordosten um
ein zusätzliches Grundstück erweitert. Derzeit werden die Unterlagen für die
öffentliche Auslegung vorbereitet.
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Zu TOP 11 Bebauungsplan
Nr. 137 – Hengstforde, südlich der Bahn
Der Verwaltungsausschuss hat den
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zwecks Neufassung der Schallkontingente
in den Gewerbeflächen südlich der Bahn gefasst. Derzeit wird von einem Fachbüro
eine Berechnung der Schallkontingente erstellt. Nach Vorliegen des Ergebnisses
erfolgt die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 137 im vereinfachten Verfahren.
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Die Verwaltung informiert den Ausschuss,
dass das Kreisbauamt nach durchgeführter örtlicher Überprüfung und Beteiligung
des Straßenverkehrsamtes mitgeteilt hat, dass gegen die baurechtlich
genehmigten Werbeanlagen von ALDI und EDEKA sowie die Holzwand zum
Nachbargrundstück keine Bedenken bestehen.
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Die Verwaltung teilt mit, dass das
Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit für
die Planung der 380-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg (Maßnahme 51a) sowie
Suchräume für Umspannwerke und Konverter der TenneT TSO GmbH abgeschlossen ist.
Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus drei Karten und einem
Textteil, liegt vom 12.11.2018 bis einschließlich 13.12.2018 u.a. im Rathaus
in Apen, Hauptstraße 200, während der Dienststunden aus. Das Gebiet der
Gemeinde Apen ist von der Leitungstrasse nicht
betroffen.
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Weiter weist die Verwaltung auf eine
gemeinsame Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben
„Änderung der Eisenbahnüberführung über die Große Norderbäke in der Gemeinde
Apen“ vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, in der Zeit vom 26.11.2018
bis einschließlich 10.12.2018 im Rathaus in Apen während der Dienststunden hin.
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Die Gemeinde Apen führt derzeit eine
Aktualisierung ihres Einzelhandelskonzeptes durch. Hierfür ist unter anderem
eine sogenannte Kundenwohnorterhebung bei diversen Discountern und Supermärkten
in den Orten Apen und Augustfehn erforderlich. Die Erhebung soll am Freitag,
11.01.2019 und / oder Sonnabend, 12.01.2019, in einem Zeitraum von jeweils drei
Stunden stattfinden. Die Kunden werden hierbei nach ihrem jeweiligen Wohnort befragt.
Für diese Erhebung werden fünf freiwillige Helfer gesucht (Mindestalter 16 Jahre). Die Zeit für die Befragung wird entsprechend vergütet. Interessierte können sich im Rathaus in Apen bei Frau Michelle Spekowius unter der Telefon-Nr. 04489 – 7340 oder der Mailadresse spekowius@apen.de melden. Die entsprechende Pressemitteilung für das Apen-Journal ist der Niederschrift beigefügt.