Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau– und Planungsausschusses am 10.09.2018 wie folgt:

Zu TOP 7              Bebauungsplan Nr. 90, 4. Änderung – Augustfehn II, Verlängerung Neue Straße – sowie 11. Berichtigung des Flächennutzungsplans

Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst. Die Personen sowie berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche eine Anregung abgegeben haben, wurden von dem Ergebnis der Abwägung unter­richtet. Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags durch den Investor wird der Bebauungsplan Nr. 90, 4. Änderung, rechtswirksam veröffentlicht.

- - - - -

Zu TOP 8              Bebauungsplan Nr. 130 – Godensholt, Gewerbegebiet – sowie 9. Berichtigung des Flächennutzungsplans.

Auch hier wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Die Personen sowie berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche eine Anregung abgegeben haben, wurden von dem Ergebnis der Abwägung unterrichtet. Der Bebauungsplan Nr. 130 ist mit der Bekanntmachung am 26.10.2018 im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland rechtswirksam geworden.

- - - - -

Zu TOP 9              12. Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 – Tange, Diskothek –

Der Geltungsbereich wurde im Nordosten um ein zusätzliches Grundstück erweitert. Derzeit werden die Unterlagen für die öffentliche Auslegung vorbereitet.

- - - - -

Zu TOP 11            Bebauungsplan Nr. 137 – Hengstforde, südlich der Bahn

Der Verwaltungsausschuss hat den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zwecks Neufassung der Schallkontingente in den Gewerbeflächen südlich der Bahn gefasst. Derzeit wird von einem Fachbüro eine Berechnung der Schallkontingente erstellt. Nach Vorliegen des Ergebnisses erfolgt die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 137 im vereinfachten Verfahren.

- - - - -

Die Verwaltung informiert den Ausschuss, dass das Kreisbauamt nach durchge­führter örtlicher Überprüfung und Beteiligung des Straßenverkehrsamtes mitgeteilt hat, dass gegen die baurechtlich genehmigten Werbeanlagen von ALDI und EDEKA sowie die Holzwand zum Nachbargrundstück keine Bedenken bestehen.

- - - - -

Die Verwaltung teilt mit, dass das Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Planung der 380-kV-Leitung Conneforde-Cloppen­burg (Maßnahme 51a) sowie Suchräume für Umspannwerke und Konverter der TenneT TSO GmbH abgeschlossen ist. Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus drei Karten und einem Textteil, liegt vom 12.11.2018 bis einschließ­lich 13.12.2018 u.a. im Rathaus in Apen, Hauptstraße 200, während der Dienst­stunden aus. Das Gebiet der Gemeinde Apen ist von der Leitungstrasse nicht betroffen.

- - - - -

Weiter weist die Verwaltung auf eine gemeinsame Auslegung des Planfeststellungs­beschlusses für das Bauvorhaben „Änderung der Eisenbahnüberführung über die Große Norderbäke in der Gemeinde Apen“ vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, in der Zeit vom 26.11.2018 bis einschließlich 10.12.2018 im Rathaus in Apen während der Dienststunden hin.

- - - - -

Die Gemeinde Apen führt derzeit eine Aktualisierung ihres Einzelhandelskonzeptes durch. Hierfür ist unter anderem eine sogenannte Kundenwohnorterhebung bei diversen Discountern und Supermärkten in den Orten Apen und Augustfehn erforderlich. Die Erhebung soll am Freitag, 11.01.2019 und / oder Sonnabend, 12.01.2019, in einem Zeitraum von jeweils drei Stunden stattfinden. Die Kunden werden hierbei nach ihrem jeweiligen Wohnort befragt.

Für diese Erhebung werden fünf freiwillige Helfer gesucht (Mindestalter 16 Jahre). Die Zeit für die Befragung wird entsprechend vergütet. Interessierte können sich im Rathaus in Apen bei Frau Michelle Spekowius unter der Telefon-Nr. 04489 – 7340 oder der Mail­adresse spekowius@apen.de melden. Die entsprechende Presse­mitteilung für das Apen-Journal ist der Niederschrift beigefügt.