Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplans (2017) – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplans (2017) – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.


Die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 erfolgt gemeinsam, über die Beschlussvorschläge wird separat abgestimmt.

Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Anhand einer Präsentation werden die im Vorfeld untersuchten Bereiche für eine Bebauung in Nordloh und Tange vorgestellt. Ein Grundstück an der Deichstraße in Tange liegt in der Deichschutzzone und kann nicht bebaut werden. Bei einer Fläche an der Moorstraße / Ecke Tanger Hauptstraße ist eine Wohnbebauung aufgrund einwirkender Geruchsemissionen nicht möglich, solange die benachbarten Stallanlagen eine Tier­haltung ermöglichen. Die Beplanung einer Fläche an der Moorstraße nördlich der sogenannten Delger-Siedlung ist wirtschaftlich nicht darstellbar, sie würde eine kostenaufwändige Erschlie­ßung nach sich ziehen, da Probleme bei der Schmutz- und Regenwasserentsorgung gelöst werden müssen. Die Flächen nördlich der Grundschule Nordloh-Tange befinden sich im Eigentum mehrerer Personen, auch hier gibt es Probleme bei der Oberflächen­entwässerung, da nicht in den vorhandenen Vorfluter entwässert werden darf. Die Erstellung einer Druckleitung für die Schmutzwasserkanalisation ist nur mit einem hohen Kostenaufwand durchführbar. Da an diesem Standort keine nennenswerte Bebauung vorhanden ist, würde eine Splitter­siedlung entstehen. Der Gemeinde sind, zum Teil während des Auslegungsverfahrens, verschiedene Grundstücke für eine Beplanung angeboten worden, eine Realisierung muss noch geprüft werden.

Von der NWP werden anschließend die Planentwürfe zur 5. Flächennutzungs­plan­änderung und zum Bebauungsplan Nr. 124 kurz erläutert. Es handelt sich um die Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes mit Pflanzstreifen zur räumlichen Abgrenzung und Regenrückhaltung einschließlich Räumstreifen.

Anschließend werden von der NWP alle während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Scoping) sowie während der öffentlichen Auslegung vorgebrach­ten Anregungen zusammengefasst vorgestellt.

Vom Landkreis Ammerland wurde die Umwandlung landwirt­schaftlicher Flächen für Wohnbebauung sowie die Konfliktbewältigung zwischen Landwirtschaft und Wohnen angesprochen. Die Begründung wurde diesbezüglich ergänzt, von der Landwirtschafts­kammer Oldenburg wurde eine Geruchsprognose erstellt, die GIRL-Werte werden deutlich unterschritten. Der vorhandene Graben im Süden wird als Entwässerungs­graben ausgebaut und erhält einen Räumstreifen. Die erforderliche Kompensation wird durch einen Überschuss im Bebauungsplan Nr. 106 ausgeglichen. Die Vorgehensweise ist mit dem Landkreis Ammerland abgesprochen. Ein Vermerk bezüglich des Wasser­haushaltsgesetzes sowie Hinweise auf Bodenfunde und auf das Telekommunikations­gesetz wurden in die Planunterlagen bzw. Begründungen aufgenommen.

Die Landwirtschaftskammer Oldenburg hat darauf hingewiesen, dass die Richtwerte GIRL eingehalten werden, Bedenken wurden nicht erhoben.

Die Ammerländer Wasseracht hat das erforderliche Entwässerungskonzept ange­sprochen. Die Entwässerung erfolgt durch die Grabenaufweitung im Süden. Des Weiteren wurde darauf verwiesen, dass das Verbandsgewässer im westlichen Bereich aufgehoben werden muss.

Von der EWE WASSER wurde erklärt, dass das Schmutzwasser über Kanäle in den Planstraßen und mittels eines geplanten Pumpwerks / Druckrohrleitung abgeleitet werden kann.

Vom Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen VBN wurden Hinweise zur ÖPNV-Versorgung abgegeben, grundsätzliche Bedenken wurden nicht geäußert. Die Schülerbeförderung ist gemessen an den Abständen zur nächsten Haltestelle gut, die Versorgung im Nahverkehr ausreichend.

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband weist auf die nachrichtliche Über­nahme einer Leitung im Bucksander Weg hin und gibt Hinweise zur Löschwasserversor­gung. Von den Ver- und Entsorgern werden allgemeine Hinweise abgegeben, der Kampfmittelbeseitigungsdienst weist auf die Gefahrenerforschung und das Kataster­amt auf die laufende Flurbereinigung hin.

Anschließend werden von der NWP die Geruchsprognose mit den Richtwerten der GIRL erläutert und das Entwässerungskonzept für Schmutz- und Regenwasser vorgestellt.

Die eingegangenen Anregungen von Bürgern weisen Bedenken wegen der Umwand­lung landwirtschaftlicher Fläche in Bauflächen auf, die Flächen für die Landwirtschaft werden knapper, es handelt sich um ein Vorsorgegebiet für Landwirtschaft. Auch wird befürchtet, dass der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb mit Viehhaltung und Baumschule in seiner Entwicklung behindert wird. Ebenfalls erfolgte der Hinweis auf die abgeschlossenen Verträge mit den Landwirten mit Nutzungs­beschränkungen.

Hierzu ist anzumerken, dass bereits eine Vorbelastung durch die bisherige Siedlungs­struktur vorhanden ist. Der Landwirtschaft wird eine vergleichs­weise geringe Fläche von nur 1,2 ha entzogen. Auch kann die vorhandene Infrastruktur genutzt werden. Die erstellte Geruchsprognose hat die umliegenden Landwirte (einschließlich Baumschule) und deren Erweiterungen berücksichtigt. Aufgrund der mit den Landwirten abgeschlos­senen städtebaulichen Verträge konnte auf kommunale Vorsorgezonen verzichtet werden, eine heranrückende Bebauung ist möglich.

Weiter wurden von Bürgern Bedenken bezüglich des Standortes geäußert und Konflikte wegen einem erhöhten Verkehrsaufkommen befürchtet. Andere Standorte seien besser geeignet sowie die Umnutzung alter Häuser möglich. Die Zielgruppe „junge Familien“ wird sich die großen Grundstücke nicht leisten können, so dass eine diesbezügliche Umsetzung des Baugebietes schwierig sein wird. Auch fehlt ein Spielplatz.

Von der Gemeinde sind bereits verschiedene Alternativstandorte geprüft worden. Durch die Eingrünung des Gebietes erfolgt eine landschaftsgerechte Einbindung. Ver- und Entsorgungsleitungen können genutzt werden, eine entsprechende Infrastruktur ist vorhanden. Bei nur neun zusätzlichen Grundstücken ist von keiner nennenswerten zusätzlichen Lärm- und Verkehrsbelastung auszugehen. Ziel der Bauleitplanung ist eine Eigenentwicklung für Tange, vorrangig für junge Familien. Die Grundstücksvergabe kann durch entsprechende Richtlinien gesteuert werden. Für die neun Grundstücke liegen bereits diverse Anfragen vor. Ein Spielplatz muss aufgrund der Aufhebung des Spielplatzgesetzes nicht nach­gewiesen werden.

Einige Bürger sehen die ÖPNV-Versorgung als nicht ausreichend an. Auch werden Ausbaumaßnahmen am Bucksander Weg und am Schedemannsweg mit Kosten­beteili­gung durch die Anwohner befürchtet. Weiter wird auf das nächtliche Durchfahrtverbot des Bucksander Weges und den Baustellenverkehr für die Neubauten verwiesen. Der Bucksander Weg sei außerdem bei den Veranstaltungen der Diskothek nur einge­schränkt nutzbar.

Hierzu ist zu berichten, dass die Schulbushaltestelle an der Haltestelle Tanger Mühle in 600 m Entfernung fußläufig gut zu erreichen ist. Die Haltestelle Delger in Nordloh liegt in 1.000 m Entfernung. Die Rechtsprechung geht von einer fußläufigen Anbindung aus, wenn die Haltestelle 700 m bis maximal 1.000 m entfernt ist. Für die Instandhaltung der Gemeinde­straßen ist die Gemeinde Apen zuständig, hierfür werden derzeit keine Kosten auf die Anlieger umgelegt. Bei der nächtlichen Sperrung des Bucksander Weges für den Durchgangsverkehr können Anlieger trotzdem ihre Grundstücke erreichen. Während der Bauphase sind die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien etc. zu berücksichtigen, die Erschließung ist gesichert. Für die Diskothek in Tange wird derzeit ein neues Verkehrs­konzept erstellt. Bezüglich der Lärmentwicklung wird von keinen Auswirkungen auf das Plangebiet ausgegangen.

Die von Bürgern angesprochene Entwässerung ist in einem entsprechenden Entwässerungskonzept geregelt, welches mit der Ammerländer Wasseracht abgesprochen wurde. Eine Überplanung der im landwirtschaftlichen Gutachten mit untersuchten Flurstücke im Nordosten ist nicht angedacht.

Eine private Anregung befasste sich mit dem Artenschutz, dem Rückgang von Vögeln und Hauptwildarten durch Veränderungen in der Landwirtschaft und einem höheren Verkehrsaufkommen. Hierzu ist anzumerken, dass der spezielle Artenschutz in der Bauleitplanung abgearbeitet wurde. Aufgrund der Intensivnutzung durch die Landwirt­schaft und die bereits vorhandene Siedlungsentwicklung hat das Plangebiet keine Habitatfunktionen für Vogelarten. Die Planung zerschneidet zwar die Landschaft, dennoch bleibt ein Verbindungskorridor über Grünland und Freiflächen bis zum Tief.

Von Bürgern wurde kritisiert, dass nicht alle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung berücksichtigt wurden, auch seien Bürger nicht ausreichend angehört worden. Aus diesem Grund sind nun alle eingegangenen Schreiben in die Abwägung mit aufgenommen worden.

Eine positive Stellungnahme begrüßt das neue Baugebiet für junge Familien, auch als Sicherung von Grundschule und Kindergarten. Zusammengefasst wurden fünf Stellung­nahmen in der frühzeitigen Beteiligung und 11 Stellungnahmen in der öffentlichen Auslegung abgegeben. Von den 103 Personen in der Unterschriftenliste der Interessen­gemeinschaft gegen das Baugebiet Altona 2 am Bucksander Weg haben einige zusätzlich eine eigene Stellungnahme abgegeben.

Insgesamt wurden alle eingegangenen Anregungen abgewogen, es ergeben sich keine unzulässigen Auswirkungen zum Satzungsbeschluss.

Von der Verwaltung wird der Ausschuss darüber informiert, dass zwei Landwirte aus Tange den städtebaulichen Vertrag gekündigt haben. Dieser hatte eine Laufzeit bis Oktober 2018 und verlängerte sich danach um weitere zwei Jahre. Seitens der Verwal­tung wird angeregt, mit den Landwirten ein Gespräch zu führen. Von den drei ange­botenen Flächen für eine Beplanung wurden zwei bereits im Vorfeld betrachtet, eine Beplanung der dritten Fläche muss noch geprüft werden, sofern dieses vom Ausschuss gewünscht wird. Aufgrund der großen Anzahl der eingereichten Unter­schriften gegen das Baugebiet am Bucksander Weg hat die Verwaltung zwei alternative Beschlussvor­schläge vorbereitet, im 1. Alternativvorschlag wird der Abwägungs- und Feststellungs­beschluss bzw. Satzungsbeschluss gefasst, im 2. Alternativvorschlag wird nur die Abwägung beschlossen und das Verfahren ruhend gestellt, um weitere Möglich­keiten einer Bebauung zu prüfen.

Aus der Mitte des Ausschusses wird darauf verwiesen, dass die Unterschriftenliste in die Überlegungen zur Fortführung der Planung einfließen muss. Die Gemeinde sollte unter Festlegung von „Spielregeln“ die Unterzeichner bei der Suche nach alternativen Stand­orten mit  einbeziehen. Aus diesem Grunde wird beantragt, über den Alternativvorschlag 2 abzustimmen.

Dem wird entgegengehalten, dass die Eingabe der Interessengemeinschaft vom 01.11.2018 in jedem Fall gewürdigt wird. Viele von den vorgebrachten Argumenten sind auf andere mögliche Standorte übertragbar. Eine Wohnbebauung in den Außen­be‑reichen wird immer zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen gehen. Die Probleme bleiben die gleichen und werden lediglich verschoben. Gleiches gilt für eine Verschiebung des Satzungsbeschlusses auf später. Auch bei der noch nicht bewerteten Fläche an der Moorstraße ist ein benach­barter Landwirt betroffen. An diesem Standort ist zudem keine nennenswerte Bebauung vorhanden. Die eingebrachten Argumente und ihre Abwägung wurden umfangreich dargestellt. Die Tanger Bevölkerung braucht Wohnraum. Hier wird eine überschaubare und vertretbare Fläche überplant.

Auf die Anfrage, ob eine Reduzierung der Grundstücksgröße der Bauplätze möglich ist, erklärt die NWP, dass es sich um eine Festsetzung im Bebauungsplan handelt. Bei einer Änderung wäre eine erneute Auslegung erforderlich.

Aufgrund eines Antrags zur Geschäftsordnung wird über den 2. alternativen Beschluss­vorschlag abgestimmt.

2. alternativer Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 5 (2017) des Flächennutzungsplans – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Das Bauleitplanverfahren zur Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplans (2017) wird zunächst ruhend gestellt. Die Eingabe der Interessengemeinschaft vom 01.11.2018 wird gewürdigt und zum Anlass genommen, eine erneute Prüfung von Flächen in den Bauer­schaften Nordloh und Tange für die Ausweisung von maximal 10 Bauplätzen vorzunehmen.

Das weitere Vorgehen wird in einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beraten

 

Der 2. alternative Beschlussvorschlag wird mehrheitlich mit 6 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt.