Sitzung: 20.11.2018 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 3
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg –
vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen sowie
für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 124 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der
Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 124 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Die Beratung erfolgte unter TOP 10.
AV Reil lässt über den 2. alternativen Beschlussvorschlag abstimmen.
2.
alternativer Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der
frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange,
Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung
des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von
dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der
Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt. Der Rat stimmt hierbei der
Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Das
Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 124 wird zunächst ruhend gestellt. Die Eingabe der Interessengemeinschaft
vom 01.11.2018 wird gewürdigt und zum Anlass genommen, eine erneute Prüfung von
Flächen in den Bauerschaften Nordloh und Tange für die Ausweisung von maximal
10 Bauplätzen vorzunehmen.
Das
weitere Vorgehen wird in einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
beraten.
Der 2. alternative Beschlussvorschlag wird mehrheitlich mit 6 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt.