Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Sondergebiet Ortsausgang Westerstede – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Sondergebiet Ortsausgang Westerstede – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.


Die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 erfolgt gemeinsam, über die Beschlussvorschläge wird separat abgestimmt.

Die NWP erläutert die zur 10. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 131 in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen. Das Plangebiet des Bebauungs­plans wurde um den Bereich des Fahrbahnteilers nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erweitert, das Plangebiet der Flächennutzungs­planänderung wurde nicht verändert.

Vom Landkreis Ammerland wurde die Ergänzung der Planunterlagen um einen Vermerk zum Risikogebiet gemäß Wasserhaushaltsgesetz und um einen Räumstreifen an der Ostseite des Plangebietes gefordert. Beides wurde ergänzt. Durch die erhöhte Versiegelungsrate gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 25 war der Nachweis einer geregelten Entwässerung erforderlich. Das Oberflächen­entwässerungskonzept sieht eine unterirdische Rückhalteeinrichtung vor, ein Antrag auf Einleitung des Oberflächenwassers wurde gestellt. Die geforderte Erhaltung von Bäumen wurde ausgeglichen, ebenfalls ist die errechnete Kompensation durch einen Überschuss von Wertpunkten im Bebauungsplan Nr. 109 ausgeglichen. Bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl (Versiegelung von 100 % möglich) wurde die Begründung entsprechend ergänzt. Die Festsetzung zur Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen wurde konkretisiert, eine zeitnahe Umsetzung ist gesichert. Die Lärmschutzmaßnahmen sind mit den Nachbarn abgestimmt.

Von der Ammerländer Wasseracht wurde ebenfalls auf den Räumstreifen an der Ostseite und das erforderliche Entwässerungskonzept verwiesen (siehe oben).

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr forderte einen Nachweis zur Leichtigkeit des Verkehrs, dieser wurde durch eine Verkehrsuntersuchung belegt. Außerdem wurde die Begründung ergänzt, warum der Parkplatz von der Nord- auf die Südseite der Landesstraße verlegt werden muss. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde um den Fahrbahnteiler ergänzt, nach Aktualisierung der Fach­planung für den Fahrbahnteiler stellte sich heraus, dass die Verkehrsfläche für die Aufstellflächen und Nebenanlagen erweitert werden muss, dieses erfolgt aufgrund der Dringlichkeit in einem gesonderten Bauleitplanverfahren. Die Vereinbarung mit der Straßenbaubehörde für den Einbau des Fahrbahnteilers in die L 821 erfolgt rechtzeitig.

Weiter sind diverse Hinweise von den Ver- und Entsorgern, Kampfmittel­beseiti­gungs­dienst, zur Denkmalpflege, zum Bodenschutz und zur Abstimmung mit der Dorferneuerung eingegangen, die beachtet werden.

Private Anregungen sind nicht eingegangen.

Anschließend werden die Ergebnisse der Fachgutachten zum Lärm, zur Verkehrs­untersuchung und zur Entwässerung sowie die Fachplanung zum Fahrbahnteiler vorgestellt.