Sitzung: 20.11.2018 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 131 – Apen, Sondergebiet
Ortsausgang Westerstede – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 131 – Apen, Sondergebiet Ortsausgang Westerstede –
vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 131 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der
Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 131 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Die Beratung erfolgte bei TOP 8