Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 18 des Flächennutzungs­plans der Gemeinde Apen – Augustfehn II, Tagespflege­stätte – sowie die die Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 138 – Augustfehn II, Tagespflegestätte – mit einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tagespflege“.

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Verwaltungs­ausschusses am 04.12.2018 beigefügten Skizze.

Den  Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. An der Uplengener Straße soll eine Tages­pflegestätte erweitert werden. In Gesprächen mit dem Landkreis Ammerland wurde hierfür eine Bauleitplanung gefordert. Da das Grundstück im derzeitigen Flächen­nutzungsplan zum Teil als Wohnen und zum Teil als Außenbereich dargestellt ist, muss der Flächennutzungsplan ebenfalls geändert werden.

Die NWP zeigt anhand einer Präsentation den Bestand und die angedachten Erwei­terun­gen der Räume für Tagespflege, Büro und zusätzlichem Wohnraum, Gestaltung des Außenbereichs mit Stellplätzen und einem Gewächshaus. Der Betrieb umfasst ca. 50 Mitarbeiter, die Personen im Ammerland, Barßel und Uplengen betreuen. Der Bebau­ungs­plan kann in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland als Angebots­planung mit einem Sondergebiet „Tagespflege“ durchgeführt werden. An der Uplengener Straße liegt eine Fläche mit einem Wohnhaus außerhalb des Plangebietes.

Auf die Frage nach Zu- und Abfahrt auf die K 119 Uplengener Straße erklärt die NWP, dass die Auffahrt an der der Uplengener Straße entsprechend dimensioniert ist. Eine Detailplanung liegt derzeit noch nicht vor. Diese wird später mit den Fachbehörden abgestimmt.

Von der Verwaltung wird auf die Besonderheit der Einrichtung verwiesen. Gerade für Personen mit zu pflegenden Angehörigen bedeutet die Einrichtung einer Tagespflege eine Entlastung. Im Beschlussvorschlag sollte das Wort „Roggenmoor“ gegen „August­fehn II“ ausgetauscht werden.