Sitzung: 20.11.2018 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Apen – Augustfehn II, Tagespflegestätte – sowie die die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 138 – Augustfehn
II, Tagespflegestätte – mit einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Tagespflege“.
Die Plangebiete ergeben sich aus
der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 04.12.2018 beigefügten
Skizze.
Den
Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. An der Uplengener Straße soll eine Tagespflegestätte erweitert werden. In Gesprächen mit dem Landkreis Ammerland wurde hierfür eine Bauleitplanung gefordert. Da das Grundstück im derzeitigen Flächennutzungsplan zum Teil als Wohnen und zum Teil als Außenbereich dargestellt ist, muss der Flächennutzungsplan ebenfalls geändert werden.
Die NWP zeigt anhand einer Präsentation den Bestand und die angedachten Erweiterungen der Räume für Tagespflege, Büro und zusätzlichem Wohnraum, Gestaltung des Außenbereichs mit Stellplätzen und einem Gewächshaus. Der Betrieb umfasst ca. 50 Mitarbeiter, die Personen im Ammerland, Barßel und Uplengen betreuen. Der Bebauungsplan kann in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland als Angebotsplanung mit einem Sondergebiet „Tagespflege“ durchgeführt werden. An der Uplengener Straße liegt eine Fläche mit einem Wohnhaus außerhalb des Plangebietes.
Auf die Frage nach Zu- und Abfahrt auf die K 119 Uplengener Straße erklärt die NWP, dass die Auffahrt an der der Uplengener Straße entsprechend dimensioniert ist. Eine Detailplanung liegt derzeit noch nicht vor. Diese wird später mit den Fachbehörden abgestimmt.
Von der Verwaltung wird auf die Besonderheit der Einrichtung verwiesen. Gerade für Personen mit zu pflegenden Angehörigen bedeutet die Einrichtung einer Tagespflege eine Entlastung. Im Beschlussvorschlag sollte das Wort „Roggenmoor“ gegen „Augustfehn II“ ausgetauscht werden.