Sitzung: 19.11.2018 Sozialausschuss
Die Leiterin des Fachbereichs
Arbeit und Soziales, Frau Meike de Freese, berichtet dem Ausschuss über die
Wunschbaumaktion, die laufende Zusammenarbeit mit der Diakonie, das neu
installierte „Fast-ID-Verfahren“ und den aktuellen Stand zum
Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Ammerland.
Auch 2018 wird es wieder den Weihnachtswunschbaum geben.
Initiiert wird diese Aktion seit 2013 durch die ev.-luth. Kirchengemeinde Apen
in Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde Apen. Unterstützt werden
Familien mit Leistungsbezug aus dem SGB II und SGB XII. Die Anschreiben sind
inzwischen erfolgt, es wurden 185 Kinder vom Fachbereich Arbeit und Soziales
angeschrieben. Die Altersgrenze wurde von 15 auf 13 Jahre herabgesetzt.
Der Wunschbaum wird am 1. Advent beim Adventsbasar im
Gemeindehaus der ve. Kirchengemeinde Apen. Ab Montag wird der Baum dann im
Eingangsbereich des Rathauses aufgestellt und verbleibt da bis zum Freitag,
07.12.2018.
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Die Zusammenarbeit mit der Diakonie Apen läuft weiterhin
problemlos. Es gibt monatliche Treffen der ehrenamtlichen Helfer und dem
Fachbereich Arbeit und Soziales.
Eine Familienfahrt zum Tier- und Freizeitpark in Thüle hat
die Diakonie in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt Ende August für die
geflüchteten Personen organisiert. Mit Fördergeldern die konnte dieser Tag gestaltet
werden, die Familien beteiligten sich mit einem kleinen Beitrag. 138 Personen
und fünf Helfer/innen haben an diesem Ausflug teilgenommen.
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Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und
Familie hat auch für das Haushaltsjahr 2018/2019 wieder Mittel zur Förderung
des Bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung stellt. Dies betrifft den
Zeitraum vom 16.10.2018 bis zum 15.10.2019. Der Gemeinde Apen stehen 1.581,00 €
zur Verfügung. Diese Gelder können u.a. für Ausgaben für Flüchtlinge bei gemeinsamen
Aktivitäten (z. B. Eintrittskarten und Fahrtkosten bei Ausflügen), Material für
Sprachvermittlung, Fortbildung und entlastende Gespräche für freiwillig
Engagierte (bis zu 30% der zur Verfügung stehenden Mittel), Förderung von
Dankesfesten, Weihnachtsfeiern u. ä. mit freiwillig Engagierten genutzt werden.
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Wohnraumversorgungskonzept für den Landkreis Ammerland:
Der Ergebnisbericht zum Wohnraumversorgungskonzept des
Landkreises Ammerland wurde der Gemeinde Apen übersandt. Der Landkreis
Ammerland wird das Konzept in seinem Sozialausschuss am 19.02.2019 vorstellen.
Die Gemeinde Apen beabsichtigt, den Bericht im Frühjahr 2019
in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des
Sozialausschusses vorstellen zu lassen.
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Im § 11 AsylbLG wird künftig vorgeschrieben, dass die
AsylbLG-Behörden in Zweifelsfällen Identitätsfeststellungen mit einem sog.
Fast-ID-Verfahren, einem Fingerabdruckscanner, vornehmen müssen. Die Hardware
wird hierzu zentral vom Bund beschafft und den Kommunen zur Verfügung gestellt.
Ein Arbeitsplatz wurde am 16.10.2018 im Fachbereich Arbeit und Soziales
eingerichtet.
Die Regelungen/Änderungen sollen nach Abschluss der
technischen Ausstattung der AsylbLG-Leistungsbehörden in Kraft treten (vgl.
Artikel 31 Abs. 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 - BGBl. I S. 2541 ff).