Die Leiterin des Fachbereichs Arbeit und Soziales, Frau Meike de Freese, berichtet dem Ausschuss über die Wunschbaumaktion, die laufende Zusammenarbeit mit der Diakonie, das neu installierte „Fast-ID-Verfahren“ und den aktuellen Stand zum Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Ammerland.

Auch 2018 wird es wieder den Weihnachtswunschbaum geben. Initiiert wird diese Aktion seit 2013 durch die ev.-luth. Kirchengemeinde Apen in Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde Apen. Unterstützt werden Familien mit Leistungsbezug aus dem SGB II und SGB XII. Die Anschreiben sind inzwischen erfolgt, es wurden 185 Kinder vom Fachbereich Arbeit und Soziales angeschrieben. Die Altersgrenze wurde von 15 auf 13 Jahre herabgesetzt.

Der Wunschbaum wird am 1. Advent beim Adventsbasar im Gemeindehaus der ve. Kirchengemeinde Apen. Ab Montag wird der Baum dann im Eingangsbereich des Rathauses aufgestellt und verbleibt da bis zum Freitag, 07.12.2018.

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Die Zusammenarbeit mit der Diakonie Apen läuft weiterhin problemlos. Es gibt monatliche Treffen der ehrenamtlichen Helfer und dem Fachbereich Arbeit und Soziales.

Eine Familienfahrt zum Tier- und Freizeitpark in Thüle hat die Diakonie in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt Ende August für die geflüchteten Personen organisiert. Mit Fördergeldern die konnte dieser Tag gestaltet werden, die Familien beteiligten sich mit einem kleinen Beitrag. 138 Personen und fünf Helfer/innen haben an diesem Ausflug teilgenommen.

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Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat auch für das Haushaltsjahr 2018/2019 wieder Mittel zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung stellt. Dies betrifft den Zeitraum vom 16.10.2018 bis zum 15.10.2019. Der Gemeinde Apen stehen 1.581,00 € zur Verfügung. Diese Gelder können u.a. für Ausgaben für Flüchtlinge bei gemeinsamen Aktivitäten (z. B. Eintrittskarten und Fahrtkosten bei Ausflügen), Material für Sprachvermittlung, Fortbildung und entlastende Gespräche für freiwillig Engagierte (bis zu 30% der zur Verfügung stehenden Mittel), Förderung von Dankesfesten, Weihnachtsfeiern u. ä. mit freiwillig Engagierten genutzt werden.

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Wohnraumversorgungskonzept für den Landkreis Ammerland:

Der Ergebnisbericht zum Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Ammerland wurde der Gemeinde Apen übersandt. Der Landkreis Ammerland wird das Konzept in seinem Sozialausschuss am 19.02.2019 vorstellen.

Die Gemeinde Apen beabsichtigt, den Bericht im Frühjahr 2019 in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Sozialausschusses vorstellen zu lassen.

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Im § 11 AsylbLG wird künftig vorgeschrieben, dass die AsylbLG-Behörden in Zweifelsfällen Identitätsfeststellungen mit einem sog. Fast-ID-Verfahren, einem Fingerabdruckscanner, vornehmen müssen. Die Hardware wird hierzu zentral vom Bund beschafft und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Ein Arbeitsplatz wurde am 16.10.2018 im Fachbereich Arbeit und Soziales eingerichtet.

Die Regelungen/Änderungen sollen nach Abschluss der technischen Ausstattung der AsylbLG-Leistungsbehörden in Kraft treten (vgl. Artikel 31 Abs. 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 - BGBl. I S. 2541 ff).