FBL de Freese setzt den Ausschuss über die aktuellen Fallzahlen im Bereich SGB II und SGB XII, sowie die Änderungen in der Arbeit, sowie im Personal des Fachbereiches Arbeit und Soziales in Kenntnis.

 

SGB II:

 

Derzeit erhalten ca. 320 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

Die Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr (11/17 = 354) gesunken. Grund ist u.a. die Erhöhung/Veränderung im Unterhaltsvorschussgesetz.

 

Seit dem 01.07.2017 gab es Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz:

-       Die Höchstbezugsgrenze von 72 Monaten wurde ganz aufgehoben

-       Die Altersgrenze wurde bis zur Volljährigkeit erhöht

-       Die UHV Leistungen haben sich erhöht:

 

Seit dem 01.07.2017

 

0 – 5 Jahre: 150,00 € (vorher 145,00 Euro)

6 – 11 Jahre: 201,00 € (vorher 194,00 Euro)

12 – 17 Jahre: 268,00 € (nicht vorhanden)

 

Seit 01.01.2018

 

0 – 5 Jahre: 154,00 €

6 – 11 Jahre: 205,00 €

12 – 17 Jahre: 273,00 €

 

Ab 01.01.2019

 

0 – 5 Jahre: 160,00 €

6 – 11 Jahre: 212,00 €

12 – 17 Jahre: 282,00 €

 

Ab dem 01.07.2019 erhöhen sich die monatlichen Kindergeldbeträge:

 

1. Kind: 204,- Euro

2. Kind 204,- Euro

3. Kind 210,- Euro jedes weitere Kind 235,- Euro

 

Zum 01.01.2019 werden ebenfalls die Regelbedarfe für SGB II und SGB XII Leistungsempfänger erhöht. Derzeit erhält eine Alleinstehende Person 416,00 Euro, ab 01.01.2019 mtl. 424,00 Euro.

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Seit dem 01.01.2016 wurden entsprechend den durch die Reform des Wohngeldrechts angepassten Werten der Wohngeldtabelle nach § 12 Abs. 1 WoGG, ergänzt und um den vom BSG geforderten Sicherheitszuschlag von 10 % neu festgelegt.

 

Durch das WoGRefG (01.01.2016) wurde im Kreisgebiet des Landkreises Ammerland eine neue Zuordnung der Mietstufen zur Anwendung der Mietobergrenzen im SGB II/XII vorgenommen. Die Werte ergeben sich aus der Wohngeldtabelle nach § 12 Abs. 1 WoGG und werden ergänzt um den vom BSG geforderten Sicherheitszuschlag von 10 %

 

Mietstufe I: Apen

 

Mietstufe II: Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede, Westerstede, Wiefelstede

Die Gemeinde Apen hat in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Landkreis Ammerland darum gebeten, die Einstufung für die Gemeinde Apen zu überprüfen.

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Seit Anfang Juli 2018 ist die Kollegin Anna Freesemann in den Fachbereich Arbeit und Soziales gewechselt. Sie ist zuständig für SGB II und SGB XII Leistungen. Die Einarbeitung in diese umfangreichen Rechtsgebiete dauert. Die entsprechenden Schulungen im niedersächsischen Studieninstitut in Oldenburg hat sie inzwischen absolviert.

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Im Fachbereich Arbeit und Soziales wird weiterhin jeden Donnerstag die Beratung durch die Fachstelle für Migration und Arbeit angeboten.

 

SGB XII:

 

Im Bereich des 12. Sozialgesetzbuches sind aktuell folgende Fallzahlen zu verzeichnen:

 

Hilfe zur Pflege = 15

Hilfe zum Lebensunterhalt = 12

Grundsicherung im Alter = 93

 

Herr Alberding fragt, ob es einen Quadratmeterpreis gäbe, um zu ermitteln, ob eine Wohnung als angemessen gilt.

 

FBL de Freese erläutert dazu, dass die Wohnungsgröße bei der Angemessenheitsbetrachtung eher zweitrangig sei. Es gibt die vom Landkreis Ammerland festgesetzten pauschalen Mietobergrenzen für die einzelnen Größen der Bedarfsgemeinschaften.

 

AM Conring möchte wissen, ob Rentner, die von ihrer Rente das Pflegeheim bezahlen müssen zusätzlich einen Anspruch auf eine Art „Taschengeld“ haben.

 

FBL de Freese erklärt, dass jeder Einzelfall da genau geprüft werden muss, hierbei aber eher die Eingliederungshilfe im Landkreis Ammerland zuständig ist. Die betroffenen Personen würden allerdings auch bei Vorsprache im Fachbereich Arbeit und Soziales dahingehend beraten werden.

 

AM Conring fragt, ab welchem Rentenniveau man Anspruch auf SGB XII Leistungen habe.

 

FBL de Freese erklärt, dass die Regelbedarfe, sowie auch die Mietobergrenzen in beiden Rechtsgebieten gleich seien. Somit kommt es vor allem auf die Höhe der Unterkunftskosten an.