Sitzung: 19.11.2018 Sozialausschuss
FBL de Freese setzt den Ausschuss
über die aktuellen Fallzahlen im Bereich SGB II und SGB XII, sowie die Änderungen
in der Arbeit, sowie im Personal des Fachbereiches Arbeit und Soziales in
Kenntnis.
SGB II:
Derzeit
erhalten ca. 320 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Die
Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr (11/17 = 354) gesunken. Grund ist u.a. die
Erhöhung/Veränderung im Unterhaltsvorschussgesetz.
Seit dem 01.07.2017 gab es
Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz:
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Die
Höchstbezugsgrenze von 72 Monaten wurde ganz aufgehoben
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Die Altersgrenze
wurde bis zur Volljährigkeit erhöht
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Die UHV
Leistungen haben sich erhöht:
Seit dem 01.07.2017
0 – 5 Jahre: 150,00 € (vorher
145,00 Euro)
6 – 11 Jahre: 201,00 € (vorher
194,00 Euro)
12 – 17
Jahre: 268,00 € (nicht vorhanden)
Seit
01.01.2018
0 – 5 Jahre: 154,00 €
6 – 11 Jahre: 205,00 €
12 – 17
Jahre: 273,00 €
Ab
01.01.2019
0 – 5 Jahre: 160,00 €
6 – 11 Jahre: 212,00 €
12 – 17
Jahre: 282,00 €
Ab dem 01.07.2019 erhöhen sich
die monatlichen Kindergeldbeträge:
1. Kind: 204,- Euro
2. Kind 204,- Euro
3.
Kind 210,- Euro jedes weitere Kind 235,- Euro
Zum 01.01.2019 werden ebenfalls
die Regelbedarfe für SGB II und SGB XII Leistungsempfänger erhöht. Derzeit
erhält eine Alleinstehende Person 416,00 Euro, ab 01.01.2019 mtl. 424,00 Euro.
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Seit dem 01.01.2016 wurden
entsprechend den durch die Reform des Wohngeldrechts angepassten Werten der
Wohngeldtabelle nach § 12 Abs. 1 WoGG, ergänzt und um den vom BSG geforderten
Sicherheitszuschlag von 10 % neu festgelegt.
Durch das WoGRefG (01.01.2016)
wurde im Kreisgebiet des Landkreises Ammerland eine neue Zuordnung der
Mietstufen zur Anwendung der Mietobergrenzen im SGB II/XII vorgenommen. Die
Werte ergeben sich aus der Wohngeldtabelle nach § 12 Abs. 1 WoGG und werden ergänzt
um den vom BSG geforderten Sicherheitszuschlag von 10 %
Mietstufe I: Apen
Mietstufe
II: Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede, Westerstede, Wiefelstede
Die
Gemeinde Apen hat in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Landkreis Ammerland
darum gebeten, die Einstufung für die Gemeinde Apen zu überprüfen.
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Seit
Anfang Juli 2018 ist die Kollegin Anna Freesemann in den Fachbereich Arbeit und
Soziales gewechselt. Sie ist zuständig für SGB II und SGB XII Leistungen. Die
Einarbeitung in diese umfangreichen Rechtsgebiete dauert. Die entsprechenden
Schulungen im niedersächsischen Studieninstitut in Oldenburg hat sie inzwischen
absolviert.
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Im
Fachbereich Arbeit und Soziales wird weiterhin jeden Donnerstag die Beratung
durch die Fachstelle für Migration und Arbeit angeboten.
SGB
XII:
Im
Bereich des 12. Sozialgesetzbuches sind aktuell folgende Fallzahlen zu
verzeichnen:
Hilfe
zur Pflege = 15
Hilfe
zum Lebensunterhalt = 12
Grundsicherung
im Alter = 93
Herr Alberding fragt, ob es einen
Quadratmeterpreis gäbe, um zu ermitteln, ob eine Wohnung als angemessen gilt.
FBL de Freese erläutert dazu, dass
die Wohnungsgröße bei der Angemessenheitsbetrachtung eher zweitrangig sei. Es
gibt die vom Landkreis Ammerland festgesetzten pauschalen Mietobergrenzen für
die einzelnen Größen der Bedarfsgemeinschaften.
AM Conring möchte wissen, ob
Rentner, die von ihrer Rente das Pflegeheim bezahlen müssen zusätzlich einen
Anspruch auf eine Art „Taschengeld“ haben.
FBL de Freese erklärt, dass jeder
Einzelfall da genau geprüft werden muss, hierbei aber eher die
Eingliederungshilfe im Landkreis Ammerland zuständig ist. Die betroffenen
Personen würden allerdings auch bei Vorsprache im Fachbereich Arbeit und
Soziales dahingehend beraten werden.
AM Conring fragt, ab welchem
Rentenniveau man Anspruch auf SGB XII Leistungen habe.
FBL de Freese erklärt, dass die
Regelbedarfe, sowie auch die Mietobergrenzen in beiden Rechtsgebieten gleich
seien. Somit kommt es vor allem auf die Höhe der Unterkunftskosten an.