Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung des Finanzausschusses am 27.11.2018 besprochenen Vorgaben zum Investitionsprogramm bis 2022 in den Haushaltsentwurf 2019 einzuarbeiten und diesen zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.12.2018 vorzulegen.

 

 


FBL Kock erläutert anhand einer Präsentation das Investitionsprogramm bis 2022.

 

EGR Schubert weist nach erhaltenen Informationen vom Planungsbüro darauf hin, dass die Kosten für die ÖPNV Anlage deutlich höher ausfallen werden

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Nach Rückfrage von AV Orth erläutert EGR Schubert, dass noch keine genaue Summe genannt werden kann, es sich aber um eine deutliche Erhöhung handeln wird.

 

AM Hasselhorst spricht sich für eine jetzige Anpassung des Maßnahmenbetrages im Investitionsprogramm aus.

 

BM Huber weist darauf hin, dass für das genannte Projekt noch kein Beschluss bezüglich der genauen Ausgestaltung gefasst wurde.

 

AM Reil zieht einen Vergleich zum Feuerwehrgerätehaus Vreschen-Bokel und erklärt, dass ohne genaue Zahlen keine Anpassung möglich ist.

 

AM Schmidt erklärt, dass damals beim Feuerwehrgerätehaus keine Preissteigerungen seitens der Verwaltung berücksichtigt wurden. Bei neuen Investitionen, werden diese berücksichtigt.

 

BM Huber erklärt, dass es sich beim Investitionsprogramm um einen Plan für die Zukunft handelt. Es können immer wieder Geschehnisse zur Veränderung des Plans dazwischen kommen.

 

AM Scheiwe stimmt dem BM zu. Es handelt sich um einen Plan und es muss später vielleicht  über Kürzungen beim ÖPNV Projekt nachgedacht werden. Es muss nicht immer das Non-Plus-Ultra sein.

 

EGR Schubert berichtet, dass auch der Grunderwerb beim Dockgelände noch nicht eingeplant ist. Die genauen Modalitäten müssen noch verhandelt werden.

 

BM Huber lobt die Arbeit vom Ing.-Büro bei diesem Projekt. Das Ing.-Büro arbeitet zügig und zielorientiert.

 

AV Orth weist darauf hin, dass frühere Projekte auch nicht immer mit der Plansumme abgeschlossen wurden. Auch im ÖPNV Projekt besteht diese Gefahr.

 

Die AM einigen sich darauf, dass eine jetzige Änderung der Planzahlen nicht sinnvoll ist.

 

RH B. Meyer fragt, welche Bezugsgröße beim Antrag der UWG im Bezug auf die Festsetzung des Schuldenstandes zum 31.12.2021 gemeint ist.

 

AM Scheiwe erläutert die Hintergründe die zum Antrag der UWG führten. In den letzten Jahren wurden immer mehr Maßnahmen angestoßen und auch die damit entstehenden Folgekosten, müssen im Blick gehalten werden. Dieses „Korsett“ dient zur Sicherheit der Verwaltung und des neuen Gemeinderates ab 2021.

Auch die Stadt Westerstede arbeitet damit.

 

RM B. Meyer fragt, ob die Festsetzung des Schuldenstandes auch rechtlich möglich ist.

 

Die Verwaltung antwortet, dass eine Schuldenfestschreibung im Ermessen der Gemeinde liegt.

 

RM Brand wundert sich über den Antrag der Gruppe SPD/CDU zur Erhöhung des Straßenbauansatzes auf 300.000 €. In den vergangenen Jahren wurde dieser Ansatz in seiner jetzigen Höhe nie benötigt und für andere Sachen verwendet.

 

AM Reil erinnert daran, dass die im Vorjahr beschlossene Anhebung der Hebesätze an die Forderung geknüpft war, mehr in den Straßenbau zu investieren. Die Erhöhung des Straßenbauansatzes soll erst 2020 stattfinden, da in 2019 schon sehr viel im Straßenbereich geplant ist.

 

 

AV Orth unterbricht die Sitzung von 18:25 – 18:35 Uhr

 

EGR Schubert weist bezüglich des Antrages der UWG noch einmal daraufhin, das der Rat für die Folgejahre eine Schuldenfestschreibung beschließen kann. Dieses kann aber jederzeit, auch vom neuen Gemeinderat, geändert werden.

 

Nach kurzer Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, die Anträge, der UWG und der Gruppe Grüne/Linke zur weiteren Beratung zurück in die Fraktionen zu geben. Eine Abstimmung soll in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses erfolgen.

Der Antrag der Gruppe SPD/CDU wird mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: