Sitzung: 11.12.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg –
vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen sowie
für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 124 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der
Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 124 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
11 |
Enthaltung: |
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