Sitzung: 11.12.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplans (2017) –
Apen, Sondergebiet Ortsausgang Westerstede – vorgebrachten Anregungen. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am
11.12.2018 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung
Nr. 10 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Sondergebiet Ortsausgang
Westerstede – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext
ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018
beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 10 des
Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.