Sitzung: 11.12.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Haushaltssatzung der Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018
(Nds. GVBl. S. 113), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 11.12.2018
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
- im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1.
der ordentlichen Erträge auf 18.189.900
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 17.487.100
Euro
1.3.
der außerordentlichen
Erträge auf 39.000 Euro
1.4.
der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf 17.137.500
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.610.900
Euro
2.3. der
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.907.100 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 7.963.100 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf
4.050.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf
560.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 24.094.600
Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 24.134.000
Euro
Die
Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2018
vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 4.050.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.800.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380
%
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die
Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf
300.000 Euro festgesetzt.
Apen,
den 11. Dezember 2018
Huber
Bürgermeister
RH Orth erläutert die Beschlussvorlage. FBL Kock führt anhand einer Power-Point-Präsentation weiter dazu aus. RH Scheiwe spricht einen Dank an die Kämmerei für die Aufarbeitung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015, welche Anfang 2019 durch das
Rechnungsprüfungsamt geprüft werden, aus.
Ferner bedankt er sich, dass die ausstehenden Abschlüsse lt. Verwaltung zügig folgen werden. Die Kämmerei der Gemeinde Apen ist schneller als so manch andere Kommune. Für 2019 steigen die Erträge im mittelfristigen Planungszeitraum leicht. Eingeplant sind 8 Millionen in wichtige Investitionen. Es sind kleine Investitionen vom Fußboden bei der Feuerwehr Nordloh/Tange über behindertengerechte Umrüstung von Türen in der Grundschule Apen bis zum neuen Prallschutz in der Turnhalle Apen. Die Herausforderungen liegen aber in der Umwandlung des Familienzentrums,
OBS/IGS, Schulstraße, Dockgelände mit ÖPNV Bereich und der Lind-Brücke.
Die UWG steht hinter dem Haushaltsplan 2019 und dem Investitionsplan bis 2022. RH Scheiwe bittet darum, eine Finanzausschusssitzung Anfang 2019 abzuhalten, und nicht erst wie im aktuell ausgelegten Terminplan 2019 im Mai. Es sollte beraten werden, was man sich leisten kann und auf was verzichtet werden kann. Ebenfalls sollte darüber nachgedacht werden, welche Vorhaben geschoben werden können. Es wird eine Deckelung bei 8 oder 8,5 Millionen angestrebt. Es wurden gemeinsam viele notwendige Maßnahmen angeschoben. Man müsse sich die Frage stellen, ob nicht zu viele Maßnahmen angeschoben wurden, wie z. B. Mensen in den Schulen Apen und Augustfehn, Fahrstühle in den Schulen,
das Straßenausbauprogramm mit jährlich 300.000,--, Mobiliar für 30.000 Euro, der Ausbau der schulischen digitalen Technik und die Erweiterung der IGS und das Dockgelände sowie die geplante Renovierung des Bauhofes in Hengstforde.
Es ist eine sehr hohe Verschuldung zu befürchten. Das Dockgelände wird mehr als
600.000 Euro teurer! Eine Bezifferung der Kosten für die Übernahme des
des ÖPNV-Bereiches steht noch aus. Außerdem muss noch ein Breitbandausbau an den Schulen erfolgen. Fraglich ist, ob die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen gleich bleibt. Wie lange hält der wirtschaftliche Aufschwung. Sind Gewerbesteuerrückzahlungen zu erwarten?
Der Bürgermeister erwähnte eingangs, dass unsere Gemeinde auch 2019 in
der Einwohnerzahl gewachsen ist. Mit dem neuen Baugebiet Augustfehn/Hengstforde werden viele neue Bürger in unserer Gemeinde erwartet; dann wird sicherlich mehr Personal in der Verwaltung benötigt und sicherlich mehr Personal und Maschinen im
Bereich Bauhof. Was kostet die Anbindung Familienzentrum? Der schlechte Zustand der Straßen Am Kanal und Neue Siedlung ist allen bekannt.
Die Brücke beim Stahlwerk und die Brücke bei der Bäckerei Ripken, Neue Straße/Am Kanal, in Augustfehn II dürfen nicht vergessen werden. Es sind höhere Zinsbelastungen zu erwarten. Aus heutiger Sicht ist die geplante Entschuldung umsetzbar. Die UWG-Fraktion möchten dem kommenden Gemeinderat einen handlungsfähigen Haushalt übergeben können. Daher sollten alle Maßnahmen noch einmal hinterfragt werden. Man müsse auch damit klarkommen, dass z.B. der ÖPNV Bereich in Augustfehn kleiner werden könnte oder dass das ein oder andere Vorhaben gestrichen oder verschoben werden müsse. Die Deckelung des Haushaltes ist aus der Sicht der UWG-Fraktion unbedingt umzusetzen.
RH B. Meyer spricht ebenfalls einen Dank für die geleistete Arbeit der Kämmerei aus. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Neuverschuldung 2019 erheblich ansteigt. Seit 2011 schreibt die Gemeinde Apen fast ausschließlich positive Ergebnisse.
In 2018 wurde ein ein Plus von. 2.048.000 Euro erwirtschaftet. Im Jahr 2019 liegen die Planzahlen immerhin bei 741.800 Euro. Aufsummiert hat sich mittlerweile eine Überschussrücklage von > 7.000.000 Euro. Jedoch muss gesehen werden, dass in die Infrastruktur investiert wird. Die Gemeinde schafft zusammen mit dem Landkreis den Breitbandausbau bis zur letzten Milchkanne. Außerdem kann der Einstieg in ein größeres Straßen und Brücken-Sanierungsprogramm erfolgen. Die Sanierung der Schulstraße und Lind-Brücke wird umgesetzt. Der neue Straßenteiler Am Ortseingang Apen sorgt für mehr Sicherheit. Wie letztes Jahr versprochen, geht auch in den nächsten Jahren ein angemessener Teil der Steuern in den Straßenbau, und zwar mindestens. 300.000 Euro in jedem Jahr. Die Gemeinde investiert in Bildung. Es wird die Doppelstruktur mit einer Außenstelle der OBS/IGS durch den Anbau endlich abgeschaffen. Es entsteht mehr Platz für moderne Unterrichtsformen in Apen und Augustfehn. Es werden mehr Betreuungsplätze durch den Umbau der Schule in Augustfehn II, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, geschaffen. Es entsteht ein
attraktiver Bahnhof in Augustfehn und das ÖPNV Netz wird ausgebaut. RH B. Meyer erinnert an das Projekt „Lieblingsorte“. Außerdem wird der Marktplatz in Apen umgestaltet, wenn die Förderung es zulässt.
RH Albrecht teilt die Ansicht von der Gruppe SPD/CDU. Eine Schuldenbremse sei nicht erforderlich. Es wird gut gehaushaltet.
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