Beschluss: einstimmig beschlossen

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 11.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

        1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                           18.189.900 Euro                               1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                              17.487.100 Euro

 

1.3.    der außerordentlichen Erträge auf                                                     39.000 Euro

1.4.    der außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          17.137.500 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          15.610.900 Euro

 

2.3.     der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                               2.907.100 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                   7.963.100 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf       4.050.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf        560.000 Euro

 

                festgesetzt.

 

                Nachrichtlich:

                Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                      24.094.600 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                    24.134.000 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2018 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

 

 

                                                            § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investi­tionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 4.050.000 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festge­setzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.800.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                            380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                        380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                    380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

 

Apen, den 11. Dezember 2018

 

 

 

Huber

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 


RH Orth erläutert die Beschlussvorlage. FBL Kock führt anhand einer Power-Point-Präsentation weiter dazu aus. RH Scheiwe spricht einen Dank an die Kämmerei für die Aufarbeitung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015, welche Anfang 2019 durch das

Rechnungsprüfungsamt geprüft werden, aus.

 

Ferner bedankt er sich, dass die ausstehenden Abschlüsse lt. Verwaltung zügig folgen werden. Die Kämmerei der Gemeinde Apen ist schneller als so manch andere Kommune. Für 2019 steigen die Erträge im mittelfristigen Planungszeitraum leicht. Eingeplant sind 8 Millionen in wichtige Investitionen. Es sind kleine Investitionen vom Fußboden bei der Feuerwehr Nordloh/Tange über behindertengerechte Umrüstung von Türen in der Grundschule Apen bis zum neuen Prallschutz in der Turnhalle Apen. Die Herausforderungen liegen aber in der Umwandlung des Familienzentrums,

OBS/IGS, Schulstraße, Dockgelände mit ÖPNV Bereich und der Lind-Brücke.

Die UWG steht hinter dem Haushaltsplan 2019 und dem Investitionsplan bis 2022. RH Scheiwe bittet darum, eine Finanzausschusssitzung Anfang 2019 abzuhalten, und nicht erst wie im aktuell ausgelegten Terminplan 2019 im Mai. Es sollte beraten werden, was man sich leisten kann und auf was verzichtet werden kann. Ebenfalls sollte darüber nachgedacht werden, welche Vorhaben geschoben werden können. Es wird eine Deckelung bei 8 oder 8,5 Millionen angestrebt. Es wurden gemeinsam viele notwendige Maßnahmen angeschoben. Man müsse sich die Frage stellen, ob nicht zu viele Maßnahmen angeschoben wurden, wie z. B. Mensen in den Schulen Apen und Augustfehn, Fahrstühle in den Schulen,

das Straßenausbauprogramm mit jährlich 300.000,--, Mobiliar für 30.000 Euro, der Ausbau der schulischen digitalen Technik und die Erweiterung der  IGS und das Dockgelände sowie die geplante Renovierung des Bauhofes in Hengstforde.

Es ist eine sehr hohe Verschuldung zu befürchten. Das Dockgelände wird mehr als

600.000 Euro teurer!  Eine Bezifferung der Kosten für die Übernahme des 

des ÖPNV-Bereiches steht noch aus. Außerdem muss  noch ein Breitbandausbau an den Schulen erfolgen. Fraglich ist, ob die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen gleich bleibt. Wie lange hält der wirtschaftliche Aufschwung. Sind Gewerbesteuerrückzahlungen zu erwarten?

 

Der Bürgermeister erwähnte eingangs, dass unsere Gemeinde auch 2019 in

der Einwohnerzahl gewachsen ist. Mit dem neuen Baugebiet Augustfehn/Hengstforde werden viele neue Bürger in unserer Gemeinde erwartet; dann wird sicherlich mehr Personal in der Verwaltung benötigt und sicherlich mehr Personal und Maschinen im

Bereich Bauhof. Was kostet die Anbindung Familienzentrum? Der schlechte Zustand der Straßen  Am Kanal und Neue Siedlung ist allen bekannt.

 

Die Brücke beim Stahlwerk und die Brücke bei der Bäckerei  Ripken, Neue Straße/Am Kanal, in Augustfehn  II dürfen nicht vergessen werden. Es sind höhere Zinsbelastungen zu erwarten. Aus heutiger Sicht ist  die geplante Entschuldung umsetzbar. Die UWG-Fraktion möchten dem kommenden Gemeinderat einen  handlungsfähigen Haushalt übergeben können. Daher sollten alle Maßnahmen noch einmal hinterfragt werden. Man müsse auch damit klarkommen, dass z.B. der ÖPNV Bereich in Augustfehn kleiner werden könnte oder dass das ein oder andere Vorhaben gestrichen oder verschoben werden müsse. Die Deckelung des Haushaltes ist aus der Sicht der UWG-Fraktion unbedingt umzusetzen.

 

RH B. Meyer spricht ebenfalls einen Dank für die geleistete Arbeit der Kämmerei aus. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Neuverschuldung  2019 erheblich ansteigt. Seit 2011 schreibt die Gemeinde Apen fast ausschließlich positive Ergebnisse.

In 2018 wurde ein ein Plus von. 2.048.000 Euro erwirtschaftet. Im Jahr 2019 liegen die Planzahlen immerhin bei 741.800 Euro. Aufsummiert hat sich mittlerweile eine Überschussrücklage von > 7.000.000 Euro. Jedoch muss gesehen werden, dass in die Infrastruktur investiert wird. Die Gemeinde schafft  zusammen mit dem Landkreis den Breitbandausbau bis zur letzten Milchkanne. Außerdem kann der Einstieg in ein  größeres Straßen und Brücken-Sanierungsprogramm erfolgen. Die Sanierung der  Schulstraße und Lind-Brücke wird umgesetzt. Der neue Straßenteiler Am Ortseingang Apen sorgt für mehr Sicherheit. Wie letztes Jahr versprochen,  geht auch in den nächsten Jahren ein angemessener Teil der Steuern in den Straßenbau, und zwar mindestens. 300.000 Euro in jedem Jahr. Die Gemeinde investiert in Bildung. Es wird die Doppelstruktur mit einer Außenstelle der OBS/IGS durch den Anbau endlich abgeschaffen. Es entsteht mehr Platz für moderne Unterrichtsformen in Apen und Augustfehn. Es werden mehr Betreuungsplätze durch den Umbau der Schule in Augustfehn II, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, geschaffen. Es entsteht ein

attraktiver Bahnhof in Augustfehn und das ÖPNV Netz wird ausgebaut. RH B. Meyer erinnert an das Projekt „Lieblingsorte“. Außerdem wird der Marktplatz in Apen umgestaltet, wenn die Förderung es zulässt.

 

RH Albrecht teilt die Ansicht von der Gruppe SPD/CDU. Eine Schuldenbremse sei nicht erforderlich. Es wird gut gehaushaltet.

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