Die Verwaltung teilt mit, dass die Erstellung einer Anlage für den öffentlichen Personen­nahverkehr (ÖPNV) auf dem Dockgelände in das Investitionsprogramm 2021 mit einer seinerzeitigen Kostenschätzung von 125.000,00 € für die Vorplanung und 1,45 Mio. € für den Bau aufgenommen wurde. Durch eine mögliche Förderung aus verschiedenen Töpfen in Höhe von ca. 940.000,00 € wäre ein Eigenanteil der Gemeinde von ca. 635.000,00 € verblieben.

Heute wird die aktuelle Planung vorgestellt mit neuen Bushaltestellen, Park & Ride mit Autostellplätzen, Fahrradabstellplätzen, zum Teil abschließbar, und Ladestationen für Pkw und Fahrrad (E-Mobilität). Hierfür wurde auch eine aktuelle Kostenschätzung erstellt. Jetzt muss geprüft werden, was ist umsetzbar, was wird sofort benötigt und was kann warten, welche Förderungen können beantragt werden und wie ist die Haushalts­lage der Gemeinde, auch mit Blick in die Zukunft.

Von der Agentur Bahnstadt / stationova wird erläutert, dass die Planung der Deutschen Bahn für den Bahnhaltepunkt Augustfehn die Vorgabe der gemeindlichen Planung für den ÖPNV-Bereich bedeutet. Mit der Neukonzeption des neuen Bahnsteigs auf der Nordseite der Bahntrasse ändert sich ebenfalls die Anbindung des Bahnhofs an den ÖPNV. Die Kosten für den Bahnhaltepunkt übernimmt die Bahn, die Kosten für den ÖPNV-Bereich die Gemeinde. 

Der Bahnhof Augustfehn ist für die Umgebung äußerst attraktiv, da es sich um den letzten Bahnhof im Westen des VBN-Bereichs handelt. Aus diesem Grund reicht der großräumige Einzugsbereich von Wiesmoor über Hesel, Uplengen, Jümme, Barßel bis Rhauderfehn. Entsprechend ist die Auslastung von Parkflächen für die Pendler.

Die Bushaltestellen liegen derzeit im Süden des Bahngeländes an der Bahnhofstraße und müssten ausstattungsmäßig den heutigen Verhältnissen angepasst werden (fehlende Hochborde, keine taktilen Leitstreifen, keine dynamische Abfahrtsanzeige der Busse). Für Park & Ride stehen an der Bahnhofstraße lediglich 39 Parkplätze und auf dem Eisenhüttenplatz ca. 100 Parkplätze zur Verfügung. Auch die Fahrradstände und abschließbaren Fahrradkäfige sind überfüllt bzw. sehr gut belegt, so dass auch hier Bedarf besteht. Im Norden fehlen entsprechende Stellplätze bzw. Abstellmöglich­keiten.

Der Siedlungsbereich Augustfehn liegt zu 40 % südlich und zu 60 % nördlich der Bahntrasse. Hieraus ergibt sich, dass auch im Norden entsprechender Stellplatzbedarf für Pkw und Fahrräder besteht.

Als Planungsansatz für den ÖPNV-Bereich ist der Neubau einer Park & Ride Anlage auf dem Dockgelände mit ca. 90 Stellplätzen vorgesehen, eine Erweiterungsfläche ist optional vorhanden. Außerdem werden Kurzzeitstellplätze zum Bringen und  Abholen von Fahrgästen im östlichen Bereich eingerichtet, dazu kommen drei Behindertenpark­plätze. Für Fahrräder sollen 70 überdachte Stellplätze frei zugänglich und 50 Stellplätze in einer Sammelschließanlage entstehen. Eine Ladesäule für Pkw mit zwei Stellplätzen sowie die Integration von Ladeinfrastruktur für Fahrräder für E-Mobilität ist ebenfalls angedacht.

Die Bushaltestellen sollen insgesamt auf das Dockgelände verlegt werden. Hierzu zählen neben den Haltestellen an der Bahnhofstraße auch die Schulbushaltestelle auf dem Gelände der IGS / OBS Augustfehn, so das ein ZOB Augustfehn auf dem Dockgelände entsteht.

Planungsansatz ist die Neuanlegung einer Busschleife in Höhe der neu anzulegenden Gleisüberquerung mit An- und Abfahrtmöglichkeiten über eine Erschließungsstraße zur Südgeorgsfehner Straße und zur Stahlwerkstraße. Für die Schüler wird eine zusätzliche Ausstiegshaltestelle an der Nordseite mit fußläufiger Wegeverbindung zur Schulstraße geschaffen. Die Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut, ebenso die Wegeverbin­dungen zum Nordbahnsteig.

Anschließend werden zwei mögliche Varianten der Vorplanung gezeigt, einmal mit Weiterführung der Erschließungsstraße bis zur Stahlwerkstraße im Norden des Dockgeländes und einmal im Süden des Dockgeländes. Wichtig ist die Anlegung des Busbahnhofes in einer extra Busspur in der Nähe des Bahnsteigs Nord mit Fußgänger­überquerung der Gleise. Durch Trennung der Stellplatzfläche im Norden von der Busspur im Süden wird eine Vermischung der Verkehre verhindert.

In der Vorplanung war die Einrichtung eines Kombibahnsteigs Bus / Bahn angedacht. Dieser konnte jedoch nicht umgesetzt werden, weil der entlang der Bahntrasse vorhandene Kabelgraben nicht überbaut werden darf. Die Flurstücksgrenze verläuft derart, dass sich der Kabelgraben komplett auf Bahngelände befindet. Evtl. möglich ist hierauf eine optionale Erweiterung von ca. 30 Fahrradstellplätzen. Dies müsste durch entsprechende Gestattungsverträge mit der Bahn geregelt werden. Zum Bahnsteig Nord sind drei fußläufige Anbindungen vorgesehen.

Die Kostenschätzung für Planung und Bau (ohne Grunderwerbskosten und Bau der Erschließungsstraße) beläuft sich auf ca. 2,6 Mio. € brutto. Eine Förderung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) ist möglich, wobei Pkw- und Fahrradstellplätze unterschiedliche Förderhöchst­grenzen aufweisen. Planungskosten werden jeweils in Höhe von 10 % der zuwendungs­fähigen Baukosten akzeptiert, auch hier beträgt die Förderquote 75 %.  Weiter ist eine Co-Finanzierung durch den ZVBN in Höhe von maximal 12,5 % der zuwendungsfähigen Baukosten und 5 % als Planungskostenpauschale möglich.

Als nächster Schritt ist die Festlegung der Vorzugsvariante mit der Lage der Erschlie­ßungs­straße auf dem Dockgelände vorzunehmen und die Planung mit der Bahnplanung abzustimmen. Die Gemeinde muss die erforderlichen Grundstücksflächen erwerben und die Bauleitplanung fortführen. Die Antragstellung zur Erlangung von Fördermitteln ist frühestens zum 31.05.2020 vorzunehmen.

Auf Anfrage aus dem Ausschuss wird berichtet, dass die Parkbuchten die Normgröße von 2,5 x 5,0 m aufweisen werden, da dieses Fördergrundlage ist. Die Planung ist nicht überdimensioniert, sondern zeigt eine angemessene Größenordnung. Der Personen­kreis nördlich der Bahn wird Stell­flächen auf der Nordseite aufsuchen. Die optionalen Flächen könnten – falls sie später nicht benötigt werden – einem anderen Zweck zugeführt werden. Eine Busschleife mit 3 bis 4 Aufstellflächen ist ebenfalls für die Zukunft geplant. Eine gerade Kante kann flexibler befahren werden, wenn die Busse in ihrer Größe variieren. Es darf nicht vergessen werden, dass bei Förderung eine Zweckbindung bis 20 Jahre gefordert werden kann.

Der Ausschuss schlägt vor, die Schüler im Norden nicht nur aussteigen zu lassen, sondern auch den Einstieg zu ermöglichen. Hier gibt es noch Gesprächsbedarf. Weiter wird um Auskunft gebeten, wie hoch letztlich die Fördersumme sein wird.

Von der Agentur Bahnstadt / stationova wird erklärt, dass die Größenordnung des ÖPNV-Bereichs zunächst mit der Förderstelle abgeklärt werden muss. Verkehrsflächen werden grundsätzlich nicht gefördert.

Der Ausschuss bedankt sich für den Vortrag.