Die Sozialstaffel für monatliche
Elternbeiträge für das Kindertagesstättenjahr 2019/2020 wird wie folgt
festgelegt:
Stufe |
Sozialstaffel |
Regelgruppe |
Integrations- gruppe |
Ganztags- gruppe |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung
je |
|
|
Einkommensstufe
# |
4
Stunden |
5
Stunden |
9
Stunden |
7,5
Stunden |
5
Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
1 |
bis
24.000,00 |
78,00 |
97,50 |
175,50 |
195,00 |
130,00 |
9,75 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
98,00 |
122,50 |
220,50 |
243,00 |
162,00 |
12,25 |
3 |
30.000,01
- 36.000,00 |
117,00 |
146,00 |
263,00 |
291,00 |
194,00 |
14,50 |
4 |
36.000,01
- 42.000,00 |
136,00 |
170,00 |
306,00 |
340,50 |
227,00 |
17,00 |
5 |
42.000,01
- 48.000,00 |
156,00 |
195,00 |
351,00 |
388,50 |
259,00 |
19,50 |
6 |
ab
48.000,01 |
175,00 |
218,50 |
393,50 |
436,50 |
291,00 |
21,50 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. §
2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2019/2020 = Einkommensteuerbescheid 2017). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am
Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der
Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch
der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine
Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für
das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn
das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen
gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 %
verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als
Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr
sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des
sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.
Die Landesregierung hat die Beitragsfreiheit für des Kindergartenjahr 2018/2019 nunmehr umgesetzt. Es wurde eine Erhöhung des Finanzhilfesatzes auf nun 55% festgeschrieben.
Anhand einer Power Point Präsentation stellt Herr Jürgens die Finanzierbarkeit KiTa-Plätze (Grundlage Abrechnung 2016) und Kita Plätze (Grundlage Abrechnung 2017) dar.
Herr Meyer unterstützt ausdrücklich, dass aktuell keine Anpassung der Elternbeiträge vorgesehen ist.
BM Huber weist darauf hin, dass die neue Beitragsfreiheit für den Regelbetrieb gilt. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten seinen Kostenpflichtig.
Nach reger Diskussion erfolgt ein einstimmiger Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|