Beschlussvorschlag:

Die Bauerschaftsgrenze zwischen den Bauerschaften Apen und Augustfehn II wird im Bereich der Ortsteile Roggenmoor / Klauhörn entsprechend der der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 26.03.2019 beigefügten Karte geändert. Das Ortsschild wird ebenfalls der neuen Grenzen zwischen den Flurstücken 24/2 und 31/1 (Flur 65) angepasst.

 

 

 

 

 


RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.