Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen stellt für den „Erweiterungsbau der IGS in ein multifunktionales Dorfquartier in Apen-Augustfehn“ einen Förderantrag im Rahmen der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“. Laut Richtlinie beträgt die Förderung maximal 90 % der durch Einnahmen nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gemeinde Apen beantragt lediglich eine Förderung i.H.v. 35 %. Die Gemeinde Apen erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Förderungsmittel nicht gedeckten Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Eigenmittel zu tragen.

 

 


FBL Jürgens erläutert, dass für das Programmjahr 2019 ein Antrag auf Förderung  gestellt wurde. Die Maßnahme kostet insgesamt 4,8 Mio. Euro. Förderfähig ist das Bauvorhaben lediglich, wenn über den Schulbetrieb und damit den gesetzlichen Auftrag bzw. der Pflichtaufgabe hinaus das Gebäude eine Nutzung erfährt. Da die IGS/OBS sich ohnehin bereits jetzt in Zusammenarbeit mit vielen Kooperationspartnern nach außen öffnet, ist eine Nutzung über die Pflichtaufgaben hinaus derzeit schon gegeben.

Vorhaben aus dem Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ können bis zu 90 Prozent gefördert werden. Empfohlen wurde jedoch, dass die Gemeinde Apen eine 35-prozentige (1,7 Mio. Euro) Förderung beantragt. 65 % Prozent muss die Gemeinde selbstständig finanzieren. Grundsätzlich haben Gemeinden keinen Anspruch auf Fördergelder. Man könne sich nur um diese bewerben und Zuschüsse könnten bewilligt oder auch abgelehnt werden.

 

RH  Albrecht betont, dass die Gemeinde nicht mit Zuschüssen, die nicht sicher sind, kalkuliert. Für die Maßnahme ist eine Summe in Höhe von 4,8 Mio. Euro eingeplant.