Die Verwaltung teilt mit, dass für die Anbindung des sogenannten Dockgeländes und des neuen Baugebietes östlich des Augustfehn-Kanals eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben wurde.

Vom Fachbüro Zacharias Verkehrsplanungen werden anschließend anhand einer Präsentation die derzeiti­gen Verkehrszahlen auf der Stahlwerkstraße, der Südgeorgsfehner Straße, der Schulstraße und der Bahnhofsstraße erläutert. Es wurden umfang­reiche Verkehrszählungen durchgeführt, zum Teil ganztags, zum Teil von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Der größte Teil des Verkehrs fließt über die Stahlwerkstraße mit ca. 6.000 Fahrzeugen pro Tag, auf der Südgeorgsfehner Straße wurden 3.400 bis 4.000 Fahrzeuge verzeichnet, auf der Schulstraße zwischen 1.000 und 1.500 Fahrzeuge und auf der Bahnhofstraße ca. 1.300 Fahrzeuge, wobei hier der Verkehr zum Teil auch über die Poststraße abfließt. Weiter wurden die Bushaltestellen an der Bahnhofsstraße und auf dem Schulgelände berücksichtigt. Der Schwerlastverkehr ist auf den überörtlichen Landes- und Kreisstraßen nicht besonders auffällig und kann gut aufgenommen werden.

Ein großes Problem für den Verkehrsfluss sind die Schrankenschließzeiten an den beiden Bahnübergängen, da sich in Augustfehn die Züge begegnen und aufgrund der Durchrutschgefahr immer beide Schrankenanlagen zeitgleich zwischen 16 % und 20 %, in Einzelfällen bis zu 25 % der Zählzeit geschlossen sind. Die Verkehre stauen sich regelmäßig auf der Südgeorgsfehner Straße und der Stahlwerkstraße. Hierdurch werden die Nebenstraßen, Zu- und Abfahrten zu den Verbrauchermärkten etc. blockiert.

Um für die künftigen Verkehre verlässliche Voraussagen erarbeiten zu können, wurde die Bevölkerungsprognose bis 2030 in die Berechnungen einbezogen. Die Gemeinde Apen weist wie der Landkreis Ammerland eine steigende Bevölkerungsentwicklung auf. Aus diesem Grunde wurden die ermittelten Verkehrszahlen um 5 % erhöht. Des Weiteren wurde das künftige Baugebiet östlich des Augustfehn-Kanals einbezogen. Durch die künftige Bautätigkeit wird sich der Verkehr vornehmlich auf der Stahlwerk­straße auf ca. 8.000 Fahrzeuge pro Tag erhöhen.

Anschließend werden die alternativen Anbindungen des sogenannten Dockgeländes an das vorhandene Straßennetz vorgestellt. Die westliche Anbindung zur Südgeorgsfehner Straße erfolgt in allen Varianten über die Schulstraße und stellt keine Probleme dar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lage der Erschließungsstraße über das Dockgelände noch nicht feststeht, sie wird keinen Ersatz für die Schulstraße darstellen. Vom Dockgelände wird eine fußläufige Anbindung an die Schulstraße in Höhe des Schulgebäudes geschaffen.

In der Variante A führt die Erschließungsstraße unmittelbar hinter dem am Bahnüber­gang stehenden Wohnhaus auf die Stahlwerkstraße. Dies beinhaltet eine klare Trennung des Verkehrs auf dem Dockgelände (Einzelhandel / Bahnhofs) und dem Verkehr zur Schule, auch kann durch die Aufteilung der Verkehre auf zwei Anbindungen (Erschließungsstraße und Schulstraße) eine bessere Leistungsfähigkeit erreicht werden. Nachteile sind die zusätzliche Anbindung zur Stahlwerkstraße, keine Möglichkeit zur Anlegung eines Linksabbiegestreifens und der geringe Abstand zum Bahnübergang, wodurch bei der Staubildung bei geschlossenen Schranken ein Einfahren bzw. Verlassen des Dockgeländes sehr erschwert wird. Diese Situation wird durch den Einbau eines sogenannten Vorsignals nur unwesentlich verbessert, so dass von dieser Variante nach einer Anfrage bei den Fachbehörden abgeraten wird.

Bei der Variante B führt die Erschließungsstraße über den jetzigen Barre-Parkplatz auf die Schulstraße. Die Vorteile liegen darin, dass nur eine Anbindung an die Stahlwerkstraße vorhanden ist und die größtmögliche Entfernung zum Bahnübergang besteht. Auch ist die Anlegung eines Linksabbiegestreifens auf der Stahlwerkstraße möglich. Dagegen sprechen ein größerer Flächenverbrauch mit nicht optimal zu nutzenden Restflächen, Busse müssen vom Dockgelände in die Stahlwerkstraße drei 90°-Lenkbewegungen machen, und die Schulstraße erhält eine Doppelfunktion als Anbindung Dockgelände und Anbindung Schule.

Eine zusätzliche Abbiegespur auf der Schulstraße würde eine bessere Leistungs­fähigkeit und Erreichbarkeit des Dockgeländes bei geschlossenen Schranken bewirken, allerdings besteht dann eine gegenseitige Sichtbehinderung der Rechts- und Linkseinbieger aus der Schulstraße. Auch haben gerade Radfahrer und Fußgänger (Schulkinder) einen deutlich längeren Querungsweg über die Schulstraße zu bewältigen.

Zwar kann mit dieser Variante der Verkehr geführt werden, aus verkehrssicherheits­technischen Aspekten vor allem im Bezug auf die Fußgänger und Radfahrer wird jedoch von dieser Variante ebenfalls abgeraten.

Die Variante C zeigt die Anlegung eines Kreisverkehrs auf dem jetzigen Barre-Parkplatz mit Anbindung der Schulstraße, des Dockgeländes und der Stahlwerkstraße in beiden Richtungen. Zwar ist diese Variante nicht fehntypisch, lässt aber eine saubere Verkehrs­führung in alle Richtungen zu. Fußgänger und Radfahrer werden mittels Zebrastreifen sicher geführt.

Untersuchungen, ob der neue Standort der Fußgängerbrücke nördlich des angedachten Kreisverkehrs richtig gewählt wurde, haben gezeigt, dass dieses die sicherste Lösung ist, da ein fünfter Arm im Kreisverkehr nur für Fußgänger und Radfahrer verwirrend ist und nicht zur Sicherheit beiträgt. Außerdem sind dann die Radien für den ein- und ausfahrenden Verkehr nicht mehr überall gewährleistet.

Positiv ist hier die sehr gute Leistungsfähigkeit mit geringen Rückstaulängen. Die Führung des Radverkehrs sollte noch einmal separat geprüft werden. Allerdings wird für den Kreisverkehr eine sehr große Fläche verbraucht, die Restflächen können kaum noch genutzt werden.

In weiteren Abbildungen werden die künftigen Verkehrsströme und die Leistungs­fähigkeit der verschiedenen Varianten erläutert. Für die Variante 1 zeigt sich eine Qualitätsstufe „B“ (Note 2), für die Variante 2 wird die Qualitätsstufe „C“ (Note 3) errechnet. Lediglich der Kreisverkehr erhält die Qualitätsstufe „A“ (Note 1).

Es wird vorgeschlagen, diese Planungen mit den zuständigen Fachbehörden zu erörtern, um die Machbarkeit zu prüfen.

In der Untersuchung wurde der Bereich Bahnhofstraße / Poststraße mit Treppenanlage der neuen Überführung im Bereich des Bahnhaltepunktes betrachtet. Durch die von der Bahn angedachte Treppenanlage kann es sein, dass der jetzige Gehweg auf der Bahnseite wegfallen bzw. umgelegt werden muss. Eine Verlegung würde allerdings die Fahrbahn so verengen, dass kein Kfz-Verkehr mehr möglich ist. Aus diesem Grunde wurde hier eine flächenhafte Gestaltung als verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße mit ausgewiesenen Stellplätzen im Sinne eines Shared Space skizziert. Die gesamte Gestaltung kann jedoch erst nach Vorliegen der Feinplanung der Deutschen Bahn erfolgen.

Anschließend wird auf das überregionale und regionale Straßennetz im Bereich von Augustfehn eingegangen. Augustfehn wird von mehreren Landes- und Kreisstraßen erschlossen mit Anbindung an den Autobahnzubringer Apen/Remels. Auffällig ist die vorhandene Beschilderung vom Autobahnzubringer über die Stahlwerkstraße bis zur Ortsmitte von Augustfehn. Die gelbe Ortstafel „Augustfehn“ steht erst in Höhe der Geometer-Wöbcken-Brücke, obwohl es keinen Unterschied in der Bebauung bis zur Kreuzung Uplengener Straße (K 119) gibt. Die Geschwindigkeit ist von der Kreuzung Uplengener Straße bis kurz vor dem Ortsschild auf 70 km/h und dann auf 50 km/h beschränkt. Auf der Straße Am Kanal sind 30 km/h erlaubt. Vom Fachbüro wird eine Versetzung der gelben Ortstafel bis zur K 119 angeregt, um den Schilderwald zu lichten.

Über den Augustfehn-Kanal führen mehrere Brücken. Die sogenannte Lind-Brücke soll erneuert und die sogenannte Klefer-Brücke abgerissen werden. Die neue Lind-Brücke wird sich später mittig zwischen der Geometer-Wöbcken-Brücke und der Brücke Uplengener Straße befinden. Die im Bau befindliche Brücke bei der Friedenskirche ist für die Erschließung des neuen Baugebietes östlich des Augustfehn-Kanals erforderlich, die sogenannte Barre-Brücke wird als Fuß- und Radbrücke  geringfügig nach Norden verschoben. Bei der neuen Brücke an der Friedenskirche ist die Installierung einer Lichtsignalanlage für den fußläufigen Querungsverkehr wünschenswert, ebenso bei der neuen Barre-Brücke, da beide Brücken auch für den Schülerverkehr benötigt werden.

Vom Ausschuss wird angeregt, den Kreisverkehr nach Norden zu verschieben und so eine größere Fläche im Süden auf dem Dockgelände zur Verfügung zu haben, die nutzbar ist. Der Investor verliert sonst zu viel Fläche. Außerdem wurde die Erschlie­ßungsstraße auf dem Dockgelände mittig über die Fläche geführt, evtl. würde eine Verlegung hier etwas bewirken.

Vom Planungsbüro wird darauf hingewiesen, dass in einem Kreisverkehr immer alle Fahrzeuge auf die Mitte zufahren sollten, damit es nicht zu einem „Durchschießen“ kommen kann. Ebenso ist es erforderlich, dass große Fahrzeuge wie Busse und Lkw alle Fahrbeziehungen entlangfahren können. Sollte der Kreisverkehr weiter nördlich angelegt werden, wird das Befahren für Lkw und Busse sehr erschwert. Wie später die Erschließungs­straße auf dem Dockgelände aussehen soll, muss die Feinplanung zeigen. Fußgänger und Radfahrer werden im Kreisverkehr entgegen der Uhrzeiger­richtung Rechts­verkehr geführt, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einige in die falsche Richtung fahren.

Vom Ausschuss wird darauf verwiesen, dass größere Fahrzeuge durchaus den Kreis­verkehr einmal umfahren und dann ohne Schwierigkeiten in jeden Arm abbiegen können.

Dem wird vom Planungsbüro entgegengehalten, dass dies für ortsfremde Fahrer nicht ohne Weiteres ersichtlich ist und aus diesem Grund nicht praktiziert werden sollte. Ein Kreisverkehr muss immer für alle Verkehrsteilnehmer ohne Schwierigkeiten befahrbar sein. Bei einem zu engen Radius werden die Bordsteine sehr schnell in Mitleidenschaft gezogen. Ausnahmsweise könnte der Bord weiter herausgezogen und die Fläche mit grobem Schotter aufgefüllt werden, dies ist jedoch nur eine Notlösung. Der Kreisverkehr wurde mit einem Durchmesser von 35 m bemessen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei diesem TOP um eine Mitteilungs­vorlage handelt. Bereits im letzten Bau- und Planungsausschuss wurden in dieser Angelegenheit viele Informationen übermittelt. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Ergebnisse der heutigen Präsentation zu benutzen, um die nächsten Schritte unternehmen und mit den Fachbehörden abstimmen zu können. Auch für die Finanzierung des Ausbaues der Schulstraße mit N-GVFG-Mitteln sollte die mögliche Variante des Kreisverkehrs mit der Straßenbaubehörde erörtert werden können. Hierfür wäre es zweckmäßig, einen entsprechenden Beschluss vom Verwaltungsausschuss fassen zu lassen. Es geht nicht darum, bereits heute die Anschlussart festzulegen, sondern lediglich um die Präsentation der unterschiedlichen Anbindungsarten bei Klärung der unterschiedlichen Fachfragen und Fördermöglichkeiten.

Vom Ausschuss wird überwiegend der Kreisverkehr favorisiert, wobei eine Verschiebung nach Norden auf jeden Fall geprüft werden muss. Die Verkehrssicherheit und die Erreichbarkeit der einzelnen Flächen sollte Vorrang vor allem anderen haben, es geht um Augustfehn. Sofern ein Kreisverkehr nicht machbar ist, muss der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden, auf eine andere Variante zurückzugreifen. Deutlich gemacht werden sollte zudem, dass durch den Einbau eines Kreisverkehrs der Verkehrsfluss auf der Stahlwerkstraße wegen der weiterhin vorhandenen Schrankenschließzeiten nicht beschleunigt wird. Der Investor für das Dockgelände muss frühzeitig in die Überlegungen eingebunden werden, da eine größere Fläche für den Kreisverkehr benötigt wird. Interessant wäre zu erfahren, welche Zusagen bezüglich der Fläche Barre-Parkplatz getätigt wurden.

Seitens der Verwaltung sind keine Zusagen getätigt worden, lediglich die Verfügbarkeit des Platzes wurde kommuniziert.

Von der Verwaltung wird der Beschlussvorschlag verlesen.

Einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:

Das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung in der Vorstellung vom 02.04.2019 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die weiteren Planungen für den Verkehr in Augustfehn und die Entwicklung des Dock­gelän­des die Untersuchungs­ergeb­nisse und die Vorzugsvarianten für die Finanzierungsfragen und Erschließungsplanung zukünftig einzubeziehen.