Sitzung: 02.04.2019 Straßen- und Brückenausschuss
Vorlage: MV/148/2019
Die Verwaltung teilt mit, dass für die Anbindung des sogenannten
Dockgeländes und des neuen Baugebietes östlich des Augustfehn-Kanals eine
Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben wurde.
Vom Fachbüro Zacharias Verkehrsplanungen werden anschließend anhand
einer Präsentation die derzeitigen Verkehrszahlen auf der Stahlwerkstraße, der
Südgeorgsfehner Straße, der Schulstraße und der Bahnhofsstraße erläutert. Es
wurden umfangreiche Verkehrszählungen durchgeführt, zum Teil ganztags, zum
Teil von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Der größte Teil des Verkehrs fließt über die Stahlwerkstraße mit ca.
6.000 Fahrzeugen pro Tag, auf der Südgeorgsfehner Straße wurden 3.400 bis 4.000
Fahrzeuge verzeichnet, auf der Schulstraße zwischen 1.000 und 1.500 Fahrzeuge
und auf der Bahnhofstraße ca. 1.300 Fahrzeuge, wobei hier der Verkehr zum Teil
auch über die Poststraße abfließt. Weiter wurden die Bushaltestellen an der
Bahnhofsstraße und auf dem Schulgelände berücksichtigt. Der Schwerlastverkehr
ist auf den überörtlichen Landes- und Kreisstraßen nicht besonders auffällig
und kann gut aufgenommen werden.
Ein großes Problem für den Verkehrsfluss sind die Schrankenschließzeiten
an den beiden Bahnübergängen, da sich in Augustfehn die Züge begegnen und
aufgrund der Durchrutschgefahr immer beide Schrankenanlagen zeitgleich zwischen
16 % und 20 %, in Einzelfällen bis zu 25 % der Zählzeit geschlossen sind. Die
Verkehre stauen sich regelmäßig auf der Südgeorgsfehner Straße und der
Stahlwerkstraße. Hierdurch werden die Nebenstraßen, Zu- und Abfahrten zu den
Verbrauchermärkten etc. blockiert.
Um für die künftigen Verkehre verlässliche Voraussagen erarbeiten zu
können, wurde die Bevölkerungsprognose bis 2030 in die Berechnungen einbezogen.
Die Gemeinde Apen weist wie der Landkreis Ammerland eine steigende
Bevölkerungsentwicklung auf. Aus diesem Grunde wurden die ermittelten
Verkehrszahlen um 5 % erhöht. Des Weiteren wurde das künftige Baugebiet östlich
des Augustfehn-Kanals einbezogen. Durch die künftige Bautätigkeit wird sich der
Verkehr vornehmlich auf der Stahlwerkstraße auf ca. 8.000 Fahrzeuge pro Tag
erhöhen.
Anschließend werden die alternativen Anbindungen des sogenannten
Dockgeländes an das vorhandene Straßennetz vorgestellt. Die westliche Anbindung
zur Südgeorgsfehner Straße erfolgt in allen Varianten über die Schulstraße und
stellt keine Probleme dar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lage der
Erschließungsstraße über das Dockgelände noch nicht feststeht, sie wird keinen
Ersatz für die Schulstraße darstellen. Vom Dockgelände wird eine fußläufige
Anbindung an die Schulstraße in Höhe des Schulgebäudes geschaffen.
In der Variante A führt die Erschließungsstraße unmittelbar hinter dem
am Bahnübergang stehenden Wohnhaus auf die Stahlwerkstraße. Dies beinhaltet
eine klare Trennung des Verkehrs auf dem Dockgelände (Einzelhandel / Bahnhofs)
und dem Verkehr zur Schule, auch kann durch die Aufteilung der Verkehre auf
zwei Anbindungen (Erschließungsstraße und Schulstraße) eine bessere
Leistungsfähigkeit erreicht werden. Nachteile sind die zusätzliche Anbindung
zur Stahlwerkstraße, keine Möglichkeit zur Anlegung eines Linksabbiegestreifens
und der geringe Abstand zum Bahnübergang, wodurch bei der Staubildung bei
geschlossenen Schranken ein Einfahren bzw. Verlassen des Dockgeländes sehr
erschwert wird. Diese Situation wird durch den Einbau eines sogenannten
Vorsignals nur unwesentlich verbessert, so dass von dieser Variante nach einer
Anfrage bei den Fachbehörden abgeraten wird.
Bei der Variante B führt die Erschließungsstraße über den jetzigen
Barre-Parkplatz auf die Schulstraße. Die Vorteile liegen darin, dass nur eine Anbindung
an die Stahlwerkstraße vorhanden ist und die größtmögliche Entfernung zum
Bahnübergang besteht. Auch ist die Anlegung eines Linksabbiegestreifens auf der
Stahlwerkstraße möglich. Dagegen sprechen ein größerer Flächenverbrauch mit
nicht optimal zu nutzenden Restflächen, Busse müssen vom Dockgelände in die
Stahlwerkstraße drei 90°-Lenkbewegungen machen, und die Schulstraße erhält eine
Doppelfunktion als Anbindung Dockgelände und Anbindung Schule.
Eine zusätzliche Abbiegespur auf der Schulstraße würde eine bessere
Leistungsfähigkeit und Erreichbarkeit des Dockgeländes bei geschlossenen
Schranken bewirken, allerdings besteht dann eine gegenseitige Sichtbehinderung
der Rechts- und Linkseinbieger aus der Schulstraße. Auch haben gerade Radfahrer
und Fußgänger (Schulkinder) einen deutlich längeren Querungsweg über die
Schulstraße zu bewältigen.
Zwar kann mit dieser Variante der Verkehr geführt werden, aus
verkehrssicherheitstechnischen Aspekten vor allem im Bezug auf die Fußgänger
und Radfahrer wird jedoch von dieser Variante ebenfalls abgeraten.
Die Variante C zeigt die Anlegung eines Kreisverkehrs auf dem jetzigen
Barre-Parkplatz mit Anbindung der Schulstraße, des Dockgeländes und der
Stahlwerkstraße in beiden Richtungen. Zwar ist diese Variante nicht fehntypisch,
lässt aber eine saubere Verkehrsführung in alle Richtungen zu. Fußgänger und
Radfahrer werden mittels Zebrastreifen sicher geführt.
Untersuchungen, ob der neue Standort der Fußgängerbrücke nördlich des
angedachten Kreisverkehrs richtig gewählt wurde, haben gezeigt, dass dieses die
sicherste Lösung ist, da ein fünfter Arm im Kreisverkehr nur für Fußgänger und
Radfahrer verwirrend ist und nicht zur Sicherheit beiträgt. Außerdem sind dann
die Radien für den ein- und ausfahrenden Verkehr nicht mehr überall
gewährleistet.
Positiv ist hier die sehr gute Leistungsfähigkeit mit geringen
Rückstaulängen. Die Führung des Radverkehrs sollte noch einmal separat geprüft
werden. Allerdings wird für den Kreisverkehr eine sehr große Fläche verbraucht,
die Restflächen können kaum noch genutzt werden.
In weiteren Abbildungen werden die künftigen Verkehrsströme und die
Leistungsfähigkeit der verschiedenen Varianten erläutert. Für die Variante 1
zeigt sich eine Qualitätsstufe „B“ (Note 2), für die Variante 2 wird die
Qualitätsstufe „C“ (Note 3) errechnet. Lediglich der Kreisverkehr erhält die
Qualitätsstufe „A“ (Note 1).
Es wird vorgeschlagen, diese Planungen mit den zuständigen Fachbehörden
zu erörtern, um die Machbarkeit zu prüfen.
In der Untersuchung wurde der Bereich Bahnhofstraße / Poststraße mit
Treppenanlage der neuen Überführung im Bereich des Bahnhaltepunktes betrachtet.
Durch die von der Bahn angedachte Treppenanlage kann es sein, dass der jetzige
Gehweg auf der Bahnseite wegfallen bzw. umgelegt werden muss. Eine Verlegung
würde allerdings die Fahrbahn so verengen, dass kein Kfz-Verkehr mehr möglich
ist. Aus diesem Grunde wurde hier eine flächenhafte Gestaltung als
verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße mit ausgewiesenen Stellplätzen im
Sinne eines Shared Space skizziert. Die gesamte Gestaltung kann jedoch erst
nach Vorliegen der Feinplanung der Deutschen Bahn erfolgen.
Anschließend wird auf das überregionale und regionale Straßennetz im
Bereich von Augustfehn eingegangen. Augustfehn wird von mehreren Landes- und
Kreisstraßen erschlossen mit Anbindung an den Autobahnzubringer Apen/Remels.
Auffällig ist die vorhandene Beschilderung vom Autobahnzubringer über die
Stahlwerkstraße bis zur Ortsmitte von Augustfehn. Die gelbe Ortstafel
„Augustfehn“ steht erst in Höhe der Geometer-Wöbcken-Brücke, obwohl es keinen
Unterschied in der Bebauung bis zur Kreuzung Uplengener Straße (K 119) gibt.
Die Geschwindigkeit ist von der Kreuzung Uplengener Straße bis kurz vor dem
Ortsschild auf 70 km/h und dann auf 50 km/h beschränkt. Auf der Straße Am Kanal
sind 30 km/h erlaubt. Vom Fachbüro wird eine Versetzung der gelben Ortstafel
bis zur K 119 angeregt, um den Schilderwald zu lichten.
Über den Augustfehn-Kanal führen mehrere Brücken. Die sogenannte
Lind-Brücke soll erneuert und die sogenannte Klefer-Brücke abgerissen werden.
Die neue Lind-Brücke wird sich später mittig zwischen der
Geometer-Wöbcken-Brücke und der Brücke Uplengener Straße befinden. Die im Bau
befindliche Brücke bei der Friedenskirche ist für die Erschließung des neuen
Baugebietes östlich des Augustfehn-Kanals erforderlich, die sogenannte
Barre-Brücke wird als Fuß- und Radbrücke
geringfügig nach Norden verschoben. Bei der neuen Brücke an der
Friedenskirche ist die Installierung einer Lichtsignalanlage für den fußläufigen
Querungsverkehr wünschenswert, ebenso bei der neuen Barre-Brücke, da beide
Brücken auch für den Schülerverkehr benötigt werden.
Vom Ausschuss wird angeregt, den Kreisverkehr nach Norden zu verschieben
und so eine größere Fläche im Süden auf dem Dockgelände zur Verfügung zu haben,
die nutzbar ist. Der Investor verliert sonst zu viel Fläche. Außerdem wurde die
Erschließungsstraße auf dem Dockgelände mittig über die Fläche geführt, evtl.
würde eine Verlegung hier etwas bewirken.
Vom Planungsbüro wird darauf hingewiesen, dass in einem Kreisverkehr
immer alle Fahrzeuge auf die Mitte zufahren sollten, damit es nicht zu einem
„Durchschießen“ kommen kann. Ebenso ist es erforderlich, dass große Fahrzeuge
wie Busse und Lkw alle Fahrbeziehungen entlangfahren können. Sollte der
Kreisverkehr weiter nördlich angelegt werden, wird das Befahren für Lkw und
Busse sehr erschwert. Wie später die Erschließungsstraße auf dem Dockgelände
aussehen soll, muss die Feinplanung zeigen. Fußgänger und Radfahrer werden im
Kreisverkehr entgegen der Uhrzeigerrichtung Rechtsverkehr geführt, es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass einige in die falsche Richtung fahren.
Vom Ausschuss wird darauf verwiesen, dass größere Fahrzeuge durchaus den
Kreisverkehr einmal umfahren und dann ohne Schwierigkeiten in jeden Arm
abbiegen können.
Dem wird vom Planungsbüro entgegengehalten, dass dies für ortsfremde
Fahrer nicht ohne Weiteres ersichtlich ist und aus diesem Grund nicht
praktiziert werden sollte. Ein Kreisverkehr muss immer für alle Verkehrsteilnehmer
ohne Schwierigkeiten befahrbar sein. Bei einem zu engen Radius werden die
Bordsteine sehr schnell in Mitleidenschaft gezogen. Ausnahmsweise könnte der
Bord weiter herausgezogen und die Fläche mit grobem Schotter aufgefüllt werden,
dies ist jedoch nur eine Notlösung. Der Kreisverkehr wurde mit einem
Durchmesser von 35 m bemessen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei diesem TOP um eine
Mitteilungsvorlage handelt. Bereits im letzten Bau- und Planungsausschuss
wurden in dieser Angelegenheit viele Informationen übermittelt. Daher schlägt
die Verwaltung vor, die Ergebnisse der heutigen Präsentation zu benutzen, um
die nächsten Schritte unternehmen und mit den Fachbehörden abstimmen zu können.
Auch für die Finanzierung des Ausbaues der Schulstraße mit N-GVFG-Mitteln
sollte die mögliche Variante des Kreisverkehrs mit der Straßenbaubehörde
erörtert werden können. Hierfür wäre es zweckmäßig, einen entsprechenden
Beschluss vom Verwaltungsausschuss fassen zu lassen. Es geht nicht darum, bereits
heute die Anschlussart festzulegen, sondern lediglich um die Präsentation der
unterschiedlichen Anbindungsarten bei Klärung der unterschiedlichen Fachfragen
und Fördermöglichkeiten.
Vom Ausschuss wird überwiegend der Kreisverkehr favorisiert, wobei eine
Verschiebung nach Norden auf jeden Fall geprüft werden muss. Die
Verkehrssicherheit und die Erreichbarkeit der einzelnen Flächen sollte Vorrang
vor allem anderen haben, es geht um Augustfehn. Sofern ein Kreisverkehr nicht
machbar ist, muss der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden, auf eine
andere Variante zurückzugreifen. Deutlich gemacht werden sollte zudem, dass
durch den Einbau eines Kreisverkehrs der Verkehrsfluss auf der Stahlwerkstraße
wegen der weiterhin vorhandenen Schrankenschließzeiten nicht beschleunigt wird.
Der Investor für das Dockgelände muss frühzeitig in die Überlegungen
eingebunden werden, da eine größere Fläche für den Kreisverkehr benötigt wird.
Interessant wäre zu erfahren, welche Zusagen bezüglich der Fläche
Barre-Parkplatz getätigt wurden.
Seitens der Verwaltung sind keine Zusagen getätigt worden, lediglich die
Verfügbarkeit des Platzes wurde kommuniziert.
Von der Verwaltung wird der Beschlussvorschlag verlesen.
Einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung in der Vorstellung vom 02.04.2019 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die weiteren Planungen für den Verkehr in Augustfehn und die Entwicklung des Dockgeländes die Untersuchungsergebnisse und die Vorzugsvarianten für die Finanzierungsfragen und Erschließungsplanung zukünftig einzubeziehen.