Ein Bürger bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1.   Wenn der Kreisverkehr angelegt wird und die Schranken geschlossen sind, was passiert mit den Autos innerhalb des Kreisels?

2.   Was ist mit Feuerwehr- und Polizeifahrzeugen?

3.   Die Straße Am Kanal wird durch den Wegfall der Barre-Brücke für den Autoverkehr erheblich mehr befahren werden, da die Bewohner dann die nächste Brücke erreichen müssen. Die Straße ist schon jetzt zu schmal für den Begegnungsverkehr.

4.   Wenn das neue Baugebiet kommt, müssen dann alle Baufahrzeuge etc. über die neue Brücke fahren? Es wird sehr viel LKW-Verkehr geben.

Die Verwaltung erläutert wie folgt:

Zu 1.   Während einer Schrankenschließzeit steht auch der Verkehr innerhalb des Kreisels. Ein Überholen ist nicht möglich, so dass auch keine gefährlichen Situationen entstehen können, wenn ein Autofahrer auf der linken Spur zur nächsten Einmündung fahren will. Radfahrer und Fußgänger können die Zebrastreifen nutzen.

Zu 2.   Die Schranken und die Schließzeiten sind Angelegenheiten der Deutschen Bahn und gesetzlich geregelt. Auch heute können während der Schließzeiten Polizei und Feuerwehr die Bahnübergänge nicht passieren. Insofern verschlechtert sich nichts.

Zu 3.   Der Wohnpark Augustfehn-Hengstforde erhält eine Haupterschließungsachse, die als erste Baumaßnahme durchgeführt wird und auch die Kastanienstraße und Lindenstraße anschließt. Diese Variante wird attraktiver zu befahren sein als die Straße Am Kanal, so dass die Straße Am Kanal nicht übermäßig belastet werden sollte.

Zu 4.   Die neue Brücke bei der Friedenskirche ist für den Schwerlastverkehr ausgelegt und kann insofern den Baustellenverkehr gut aufnehmen. Eine Fußgängerampel wird für den sicheren Übergang der Stahlwerkstraße sorgen, so dass Schulkinder sicher geleitet werden.

Die Verwaltung lädt bei weiteren Fragen zu einem Gespräch ins Bauamt im Rathaus ein.

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Von einem Bürger wird gebeten zu überlegen, wo künftig die kleine Lok stehen soll, die zurzeit noch auf dem Barre-Parkplatz steht. Innerhalb des Kreisverkehrs ist ein Aufstellen nicht möglich, wie ein kurzes Gespräch mit dem Verkehrsbüro Zacharias ergab. Es wäre schade, wenn die Lok nicht mehr in Augustfehn stehen könnte.

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Weiter wird um Auskunft gebeten, ob es richtig ist, dass die Kleferbrücke in diesem Monat noch einmal gutachterlich untersucht werden soll. Im vergangenen Jahr wurde eine Belastungsprobe mit 16 to Gewicht durchgeführt, die Brücke hat sich bisher nicht bewegt. Die Brücke wird nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Auch wird um Beantwortung der Frage gebeten, ob es tatsächlich sein kann, dass die Brücke unter ihrem Eigengewicht zusammenbricht, wie es kommuniziert wird.

Die Verwaltung erläutert, dass zwei Gutachter unabhängig voneinander nach Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Brücke nicht mehr verkehrssicher ist. Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die Brücke zusammenbricht, ausgeschlossen werden kann es aber auch nicht. Die Gemeinde hat die Verkehrssicherungspflicht und trägt die Verantwortung, wenn etwas passiert. Die Brücke wurde von den Gutachtern nur für ein halbes Jahr freigegeben. Die Standfestigkeit muss daher erneut geprüft werden.

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