Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Erweiterung der IGS Augustfehn um einen Anbau wird in Bezug auf die Energie­effizienz mit der vorgestellten Variante „Effizienzhaus 55“ durchgeführt.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Für die Erweiterung der IGS Augustfehn um einen Anbau ist noch abzustimmen, in welcher Art der Anbau in Bezug auf die Energie­effizienz errichtet werden soll.

Herr Penning vom Büro Möller + Penning erklärt, dass bereits mit Einhaltung des Baurechts und der Energienormen ein niedriger Energiebedarf erzielt werden kann. Sollte ein höherer Standard erlangt werden, können Fördergelder in Anspruch genommen werden.

Bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Bau- und Energierecht) wird mit einer 18 cm dicken Dämmschicht bereits eine gute Dämmung der Gebäudehülle erreicht. Weiterhin werden eine Wärmebrückenberechnung und ein Luftdichtheitstest für das neue Gebäude durchgeführt, um vorhandene Wärmebrücken zu minimieren.

Ein gasbetriebener Brennwertkessel wird ca. 55 % der Heizung abdecken, eine Luftwärme­pumpe den Rest. Den Wärmebedarf nur mit einem Brennwertkessel abzudecken, ist nicht mehr ohne weiteres möglich, da das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bei Neubauten die Verpflichtung enthält, regenerative Energien einzusetzen. Die Warmwasserbereitung wird elektrisch erfolgen, zum Teil werden Fensterlüfter, zum Teil mechanische Lüftung eingebaut. Als Beleuchtung sind Leucht­stofflampen vorgesehen, diese sind günstiger als die zeitgemäße LED-Beleuchtung.

Als Verbrauchswerte werden 58,2 kWh/(m²a) Erdgas und 26,6 kWh/(m²a) Strom bei einem CO2-Anteil von 67,7 to pro Jahr errechnet, die Energiekosten belaufen sich rechnerisch auf ca. 25.500 € jährlich. Hierzu ist anzumerken, dass es sich um errech­nete Zahlen mit einem einheitlichen Wert für einen Vergleich mit anderen Ausbauarten handelt und nicht um den späteren tatsächlichen Verbrauch.

Ein Neubau mit Einhaltung des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 würde eine um 45 % bessere Energieeinsparung bedeuten. Im Gegensatz zur Einhaltung des Baurechts würde die Gebäudehülle sehr gut gedämmt und die Heizung zu 100 % über die Luftwärmepumpe erfolgen. Anstatt Leuchtstofflampen wird LED-Beleuchtung eingesetzt, und es ist eine Photovoltaikanlage (ca. 65 Module) mit 18 kWp vorgesehen. Hiermit kann zwar nicht der gesamte Strombedarf abgedeckt werden, es ist allerdings auch nicht mit einem nicht zu verwertenden Überschuss zu rechnen, so dass die erzielte Energie zu 100 % eingesetzt werden kann.

Die Verbrauchswerte liegen rechnerisch bei 44,4 kWh/(m²a) Strom mit einem CO2-Anteil von 66,2 to pro Jahr, Erdgas wird nicht benötigt. Zwar muss mehr Strom angekauft werden, dafür ist das Gebäude bereits für die Zukunft angepasst, wenn sich die Energie­politik ändert. Die Energiekosten liegen bei jährlich ca. 24.600 €. Bei dieser Ausbauart kann mit einem Tilgungszuschuss von 5 % der Investitionskosten, maximal 50 € / m² (maximal 130.000 €) gerechnet werden. Für den Anbau IGS könnte ein Darlehen von ca. 116.000 € als Förderung bewilligt werden. Die Errichtung im Förderstandard KfW-Effizienzhaus 55 bedeutet zusammengefasst einen niedrigeren Energiewert, niedrigere CO2-Werte und eine Darlehnsförderung von 116.000 € zu einem niedrigen Zinssatz mit einem Tilgungszuschuss von 5 %.

Herr Allmendinger vom Büro Allmendinger Aechitektur ergänzt, dass die Kosten­schät­zung für diesen Bereich bei ca. 70.000 € liegt, so dass die Förderung einen rechneri­schen Vorteil von 46.000 € ausmacht.

Anschließend werden Fragen vom Ausschuss und der Verwaltung beantwortet.

In der vorgestellten Version wurden die in der Beschlussvorlage angesprochenen Probleme bei einem 100 %igen Einsatz einer Luftwärmepumpe durch den Einsatz einer elektrischen Warmwasserbereitung bereits gelöst wurden. Warmwasser wird erfah­rungs­gemäß in einem Schulgebäude nicht so viel benötigt wie im Modell errechnet. Der Förderantrag kann ohne zeitliche Verzögerung gestellt werden.

Das Modell KfW-Förderstandard 70 ist nicht weiter vorgestellt worden, da dieses als Zwischenvariante nur geringfügig bessere Energiewerte vorzeigt, jedoch keine Dar­lehns­förderung ermöglicht. Vom Büro Möller + Penning wurde die wirtschaftlichste Lösung für die Gemeinde gesucht.

Eine Erweiterung der Photovoltaik-Anlage mit dem zusätzlichen Geld aus der Förderung könnte für den Stromverbrauch des übrigen Gebäudes genutzt werden, allerdings kann keine hohe Einspeisungsvergütung wie in der Vergangenheit für zuviel produzierten Strom erwartet werden. Die Sonne scheint nicht unbedingt immer dann, wenn Strom benötigt wird. Durch eine Erweiterung der Anlage entsteht auch ein größeres Risiko für die Technik. Die Amortisationszeit erhöht sich.

Vom Ausschuss wird angemerkt, dass die vorhandene Photovoltaik-Anlage auf der IGS durch die Bürger-Energie-Genossenschaft betrieben wird. Es stehen noch genügend Dächer für weitere gemeindeeigene Module zur Verfügung. Der Strom könnte in der Schule verwendet werden.

Von Herrn Penning wird erklärt, dass es bei dem Auftrag nur um die Erweiterung der IGS ging. Sofern für den Altbau ebenfalls in diese Technik investiert werden soll, ist zu bedenken, dass der eingesparte Betrag evtl. an anderer Stelle wirtschaftlicher eingesetzt werden kann.

Die Zinsbindung bei den KfW-Darlehen beträgt ca. 10 Jahre, ein Konflikt mit den anderen Förderungen wird nicht ausgelöst.

Nach weiteren Wortmeldungen beantragt RM B. Meyer eine fünfminütige Sitzungs­unterbrechung von 17.45 Uhr bis 17.50 Uhr.

Anschließend lässt stellv. AV Dr. Habben über den Beschlussvorschlag abstimmen.