Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 20.04.2018.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 903.844,61 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 810.308,07 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 93.536,54 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 259.676,66 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 365,63 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

 

 


Die Tagesordnungspunkte 11 und 13 werden zusammen beraten. BM Huber nimmt zu den Tagesordnungspunkten 11 und 13 im Zuschauerraum Platz. FBL Kock erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation. RH Dr. Habben spricht einen Dank an die Kämmerei für die gute Arbeit aus.