Sitzung: 25.06.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/543/2019
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 20.04.2018.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 903.844,61 €
aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
wird ein Betrag in Höhe von 810.308,07 € zugeführt. Dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 93.536,54 € zugeführt. Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 259.676,66 € wird der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in
Höhe von 365,63 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2014.
Die Tagesordnungspunkte 11 und 13 werden zusammen beraten. BM Huber nimmt zu den Tagesordnungspunkten 11 und 13 im Zuschauerraum Platz. FBL Kock erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation. RH Dr. Habben spricht einen Dank an die Kämmerei für die gute Arbeit aus.