Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

Die Anbindung des Familienzentrums an die K 114 „Stahlwerkstraße“ soll mit der Variante 1 durchgeführt werden. Entsprechende Fördermittel sind über das Programm Dorfregion Apen zu beantragen.

 


Das Büro I.S.T., Schortens, hat den Auftrag erhalten, die Auswirkungen der Anbindung des Familien­zentrums an die Stahlwerkstraße zu untersuchen. Das Untersuchungs­gebiet erstreckt sich von der Kreuzung Uplengener Straße / Stahlwerkstraße bis kurz nach der Ripken-Brücke und umfasst ebenfalls den Bereich Neue Siedlung / Neue Straße / Imkerstraße.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden drei Knotenpunkte an einem normalen Werktag von 0 bis 24 Uhr betrachtet, und zwar an der Kreuzung K 114 / K 119 (Knoten­punkt 1), in Höhe der Einmündung Neue Straße (Knotenpunkt 2) und in Höhe der Ein­mündung Neue Siedlung (Knotenpunkt 3). Die Bestandsanalyse beinhaltet das Erfassen der Straßenquerschnitte sowie die vorhandenen Verkehrszeichen und Bushaltestellen. Außerdem wurde die Unfallaus­wertung von 2016 bis 2018 berücksichtigt. Hierbei zeigt sich eine Unfallhäufungsstelle am Knotenpunkt 1, so dass auch ohne die Anbindung des Familienzentrums hier Handlungsbedarf besteht.

Der Knotenpunkt 1 hat in den Spitzen­zeiten bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung, der Knotenpunkt 3 zeigt die geringste Belastung. Die errechnete Prognose für die nächsten 15 Jahre zeigt einen Anstieg der Verkehre, vor allem von LKW’s aufgrund des benachbarten Gewerbegebietes. Es wird beim Knotenpunkt 1 zu spürbaren Wartezeiten kommen. Bei den Knotenpunkten 2 und 3 zeigen sich keine problematischen Verän­derun­gen.

Die sogenannte Mängelkarte zeigt bestehende Probleme der Verkehrsinfrastruktur auf. So fehlt an der Stahlwerkstraße beim Knotenpunkt 1 eine gesicherte Überwegung für Fußgänger und Radfahrer in Höhe der Nebenanlage. Es handelt sich um eine Unfall­häufungs­stelle, die Leistungsfähigkeit ist künftig nicht mehr gegeben.

Auch beim Knotenpunkt 2 fehlt eine gesicherte Überwegung für Fußgänger und Rad­fahrer (Lichtsignalanlage), die Bushaltestelle ist nicht barrierefrei und ohne Aufstellfläche ausgebaut, die Ripken-Brücke ist sehr schmal und hat keine Nebenanlage.

An der Neuen Siedlung ist die Nebenanlage zu schmal, hier wird eine Erweiterung auf 2,5 m empfohlen. Die Fahrbahn ist erneuerungsbedürftig.

Auch die Straße Am Kanal ist mit 3,0 m zu schmal für einen Begegnungsverkehr. Die Seitenstreifen sind zum Teil 1,0 m ausgefahren. Da die Straße auch von Bussen befah­ren wird, schlägt I.S.T. vor, die Straße zu verbreitern und beidseitig farblich abgegrenzte Sicherheitsstreifen für Fußgänger und Radfahrer anzulegen.

Vorgesehen ist, dass die Mitarbeiter des künftigen Familienzentrums auf den Flächen beim Sportplatz in Augustfehn II parken und über einen noch anzulegenden Fußweg einschließlich Beleuchtung das Familienzentrum erreichen.

Anschließend stellt I.S.T. verschiedene Varianten der Anbindung vor. Für alle Alter­nativen wird ein Ausbau der Straße Neue Siedlung von der Einmündung Am Kanal bis zum Familienzentrum mit Anpassung der Nebenanlage empfohlen, wobei die Benut­zungs­pflicht für Radfahrer aufgehoben werden sollte. Weiter wird die Schaffung des Mitarbeiterparkplatzes auf dem Sportplatzgelände einschließlich Fußweg und Beleuch­tung empfohlen sowie die weitere Betrachtung des Knotenpunktes 1 in Bezug auf Verkehrs­sicherung und Leistungsfähigkeit.

Die Variante 1 beinhaltet zusätzlich den Abriss und Neubau der Ripkenbrücke mit entsprechender Nebenanlage und Ausbau der Straße Am Kanal zwischen Neue Siedlung und Neue Straße. Der Verkehr wird hierdurch leicht in Richtung Ripkenbrücke verlagert. Zusätzlich sollte eine Fußgänger-Lichtsignalanlage in Höhe der Nebenanlage der Ripkenbrücke erstellt werden, da hier ein Knotenpunkt im Radfahrnetz verschiedene Strecken verbindet. Die Bushaltestelle an der Stahlwerk­straße könnte auf die Kanalseite verlegt und die Haltestelle Am Kanal barrierefrei mit Aufstellfläche und Fahrradbügeln neu errichtet werden. Der Bereich sollte so ausgebaut werden, dass ein Vorbeifahren von Kfz-Fahrzeugen bei haltendem Bus nicht möglich ist. Es ist mit Kosten in Höhe von netto ca. 815.000,00 € zu rechnen.

Bei der Variante 2 wird die Brücke beim Stahlwerk zur Querung des Augustfehn-Kanals genutzt und ein Ausbau der Straße Am Kanal in der oben geschilderten Form von der Stahlwerkbrücke bis zur Neuen Siedlung erforderlich. Bestehende Verkehrsverbin­dun­gen werden gestärkt. Die Wartehäuser werden nicht verlegt, die Ripkenbrücke nicht erneuert und keine Fußgänger-Druckampel installiert. Die Kosten belaufen sich auf ca. 480.000,00 € netto.

Die dritte Variante zeigt den Neubau einer Brücke einschließlich einseitiger Neben­anlage in Höhe der Neuen Siedlung, hierdurch kann der Verkehr einen direkten Weg zum Familienzentrum nehmen. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 500.000,00 € netto. Die Ripkenbrücke bleibt in ihrem jetzigen Zustand. Sollte eine Fußgänger-Licht­signalanlage installiert werden, erhöht sich die Kostenschätzung entsprechend. Die Bushaltestelle könnte zum Familienzentrum verlegt werden.

I.S.T. empfiehlt, eine mögliche Verlegung von Bushaltestellen in die Entscheidung über die mögliche Variante mit einzubeziehen. Dies kann für eine Zuschussgewährung ebenfalls von Belang sein. Alle vorgestellten Varianten haben Vor- und Nachteile, es ist Aufgabe der Politik, die bestmögliche Ausbauart zu finden.

Die Verwaltung teilt mit, dass in der letzten Sitzung der Verkehrskommission des Land­kreises Ammerland der Knotenpunkt 1 nicht als Unfallschwerpunkt angesehen wurde aufgrund einer neuen Richtlinie.

I.S.T. wird dieses überprüfen.

Es entsteht eine rege Diskussion. Die Verkehrsteilnehmer werden immer den kürzesten Weg wählen und keinen Umweg in Kauf nehmen, auch wenn dieser sicherer ist. Weiter stellt sich die Frage, wo die Bring- und Holfahrzeuge während der Spitzenzeiten morgens und mittags parken sollen. Die Eltern werden die Kinder in den Kindergarten bzw. –krippe begleiten, dies dauert einige Minuten. Weiter steht zu befürchten, dass das Personal nicht beim Schützenhaus, sondern beim Familienzentrum parkt, so dass diese Plätze dauerhaft belegt sind.

I.S.T. erklärt, dass beim Familienzentrum ein entsprechend groß dimensionierter Parkplatz eingeplant ist.

Anmerkung der Verwaltung:
Sobald die Pläne im Rahmen der Ausführungsplanung für die Außenanlagen vorliegen, teilt die Verwaltung die Anzahl der Parkplätze mit.

Vom Ausschuss wird angeregt, die Bushaltestelle so zu verlegen, dass der Bus über die neue Brücke wieder abfahren könnte. Es gibt Verkehrsflächen mit unterschiedlicher Nutzung (Shared space). So könnte auf die Nebenanlage verzichtet werden. Weiter wird der bauliche Zustand der Ripkenbrücke, deren Entfernung zu einem möglichen Neubau sowie eine evt. Förderung erfragt.

Die Verwaltung erklärt, dass die Ripkenbrücke im Jahr 2005 mit 2,7 (= Schulnote 4) bewertet wurde. Eine aktuelle Bewertung liegt nicht vor und war auch nicht Bestandteil der Verkehrsuntersuchung.

Von I.S.T. wird die Entfernung zwischen der Ripkenbrücke und der angedachten neuen Brücke mit ca. 210 m angegeben. Bei einem Neubau ist die Anlage einer Nebenanlage sinnvoll. Im Bereich der Neuen Siedlung kann die Fahrbahn auch als Verkehrsmisch­fläche mit farblich abgegrenzten Seitenstreifen angelegt werden, eine größere Kosten­ersparnis erfolgt hierdurch nicht. In Anbetracht der Ansiedlung einer Kinderkrippe sollte bedacht werden, dass die Kinder evtl. auch mit Kinderwagen zur Krippe gebracht werden, insofern macht eine Nebenanlage Sinn.

Von der Verwaltung wird erklärt, dass in einem Termin mit dem Amt für regionale Landesentwicklung erläutert wurde, dass ein Brückenneubau mehr Chancen auf Förderung hat als ein reiner Straßenbau. Allerdings wird in diesem Zusammenhang auf die Lindbrücke verwiesen, der Förderbescheid liegt hier auch noch nicht vor. Die maximale Förderung würde 73 % der Bruttokosten betragen. Die Pläne zum Familienzentrum sehen die Hauptanbindung von der Neuen Siedlung vor. Die Verwaltung sieht außerdem mittelfristig Potenzial für eine rückwärtige Anbindung des Grundstücks zur Straße Am Kanal, entsprechende Gespräche mit den Eigentümern wurden bereits geführt.

Inwiefern eine Förderung aus dem Dorfentwicklungsprogramm Region Apen für einen Brückenneubau möglich ist, kann nicht abgeschätzt werden. Für die Lindbrücke wartet die Verwaltung immer noch auf die Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Sofern für 2020 eine Förderung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich fertiger Brückenplanung bis zum 15.09.2019 dem Amt für regionale Landesentwicklung vorliegen.

Bezüglich der Entscheidung über die Ausbauvariante herrscht im Ausschuss unter­schiedliche Meinung.

Die Variante 1 hat den Vorzug, dass nur eine Brücke in diesem Bereich über den Kanal führt. Der Verkehrsstrom aus der Neuen Straße wird mehr sein als aus der Neuen Siedlung. Durch die Verlegung der Bushaltestelle ist auch dieser Punkt abgearbeitet.

Die Variante 2 wird dazu führen, dass Radfahrer die Stahlwerkstraße ungeschützt queren, um direkt in die Neue Straße einzubiegen. Auch die Sportplatzbesucher werden diese Brücke nutzen. Wenn die Ripkenbrücke abgängig wird, muss die Straße Am Kanal von der Neuen Straße bis zur Neuen Siedlung ausgebaut werden, damit die Bewohner nicht „abgehängt“ werden. Das Familienzentrum hat oberste Priorität, die Gemeinde muss evtl. den Brückenbau verschieben, weil nicht zwei Brückenneubauten in kurzer Zeit finanziert werden können. Durch die häufige Nutzung der Stahlwerkbrücke durch LKW wird hier ein Engpass entstehen, der Ausbau der Straße Am Kanal würde hier zu einer Rennstrecke führen.

Bei der Variante 3 wird ein zügiger Abfluss des Verkehrs gesehen. Wenn in einigen Jahren die Ripkenbrücke abgängig ist, hat die Gemeinde bereits für einen Ersatz gesorgt. Der Standort der neuen Brücke sollte jedoch erst festgelegt werden, wenn die Parkplatzsituation abschließend geklärt ist. Die Gemeinde kann sich den Unterhalt von zwei Brücken in einem so geringen Abstand nicht leisten. Für den Erhalt der Ripken­brücke wird künftig ebenfalls Geld eingeplant werden müssen.

Dem Hinweis aus dem Ausschuss, dass im Familienzentrum auch Veranstaltungen für Erwachsene stattfinden werden, begegnet I.S.T. damit, dass dieses bereits in der Unter­suchung berücksichtigt wurde.

Nach weiteren Wortmeldungen beantragt AM Dr. Habben Schluss der Debatte.

AM B. Meyer beantragt, den Beschlussvorschlag um die Variante „1“ zu ergänzen.

AV Reil unterbricht die Sitzung um 19.35 Uhr nach einstimmigem Beschluss zwecks Beratung in den Fraktionen bis 19.42 Uhr.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung beantragt AM Scheiwe, den Beschlussvorschlag um die Variante „3“ zu ergänzen.

AV Reil lässt über den Antrag von AM B. Meyer als ersten Antrag abstimmen, der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den ergänzten Beschlussvorschlag mit der Variante „1“.