Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 131, 1. Änderung – Apen, Fußweg und Aufstellung Fahrbahnteiler L 821 – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellung­nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinde­rates am 24.09.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umwelt­prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 131, 1. Ände­rung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungs­ergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 131, 1. Änderung öffent­lich bekannt zu machen.


Die NWP erklärt, dass die im Bebauungsplan Nr. 131 festgesetzte Verkehrsfläche nach Erstellen der Ausführungsplanung nicht ausreichend war, so dass eine Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurde. Des Weiteren stellte sich heraus, dass die vier festgesetzten Bäume im Plangebiet nicht erhalten werden können.

Anschließend stellt die NWP die Abwägung zu dem oben genannten Bauleitplan vor. Der Landkreis Ammerland weist darauf hin, dass die Ersatzpflanzungen für die zu entfernenden Bäume im räumlichen Zusammenhang mit den beplanten Flächen stattfinden sollen. Weiter sind einige redaktionelle Hinweise zu beachten.

Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird eine Abstimmung der Verkehrsflächen gefordert, diese ist inzwischen durchgeführt worden, die Flächen sind ausreichend. Auf die noch abzuschließende Vereinbarung wurde ebenfalls verwiesen. Von den Ver- und Entsorgern sowie vom Kampfmittelbeseiti­gungsdienst sind allgemeine Hinweise eingegangen. Private Anregungen liegen nicht vor.

Die Verwaltung erklärt, dass die Vereinbarung mit der Straßenbaubehörde aktuell erarbeitet wird.