Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen
Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137 – Hengstforde, südlich der
Bahn –vorgebrachten Anregungen sowie für
die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am
24.09.2019 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem
Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das
Bauleitplanverfahren wurde in textlicher Form im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 137 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme
der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 137 öffentlich bekannt zu machen.
Die NWP erläutert die Abwägung. Der Bebauungsplan Nr. 137 wurde als einfacher Bebauungsplan gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in textlicher Form zur Konfliktbewältigung zwischen dem Wohngebiet Augustfehn-Hengstforde und den Gewerbegebieten südlich der Bahn aufgestellt. Überplant wurden ein unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB sowie der Bebauungsplan Nr. 41 und ein Teil des Bebauungsplans Nr. 68 A. Die Festsetzungen der vorhandenen Bebauungspläne sowie der unbeplante Bereich nach § 34 BauGB bleiben bis auf die Lärmschutzkontingentierung unverändert bestehen.
In der öffentlichen Auslegung wurde vom Landkreis Ammerland ein Hinweis zur redaktionellen Ergänzung der textlichen Festsetzungen gegeben. Weiter muss das Schallgutachten noch redaktionell angepasst werden. Hinweise zu den Bebauungsplänen Nr. 123 A und 123 B sind in der Begründung aufzunehmen.
Vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt wird die Planung grundsätzlich begrüßt, die Einbeziehung der Firma Brötje ist erfolgt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat Hinweise auf Vorbelastung wegen der Landesstraße, die Deutsche Bahn zum Betrieb und zur Berücksichtigung des planfestgestellten Geländes und die LGLN zur Kampfmittelerforschung abgegeben.
Von privater Seite sind keine Anregungen eingegangen.