Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137 – Hengstforde, südlich der Bahn –vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellung­nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinde­rates am 24.09.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde in textlicher Form im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 137 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungs­ergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 137 öffentlich bekannt zu machen.


Die NWP erläutert die Abwägung. Der Bebauungsplan Nr. 137 wurde als einfacher Bebauungsplan gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in textlicher Form zur Konflikt­bewältigung zwischen dem Wohngebiet Augustfehn-Hengstforde und den Gewerbe­gebieten südlich der Bahn aufgestellt. Überplant wurden ein unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB sowie der Bebauungsplan Nr. 41 und ein Teil des Bebauungsplans Nr. 68 A. Die Festsetzungen der vorhandenen Bebauungspläne sowie der unbeplante Bereich nach § 34 BauGB bleiben bis auf die Lärmschutzkontingentierung unverändert bestehen.

In der öffentlichen Auslegung wurde vom Landkreis Ammerland ein Hinweis zur redak­tionellen Ergänzung der textlichen Festsetzungen gegeben. Weiter muss das Schall­gutachten noch redaktionell angepasst werden. Hinweise zu den Bebauungs­plänen Nr. 123 A und 123 B sind in der Begründung aufzunehmen.

Vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt wird die Planung grundsätzlich begrüßt, die Ein­be­ziehung der Firma Brötje ist erfolgt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat Hinweise auf Vorbelastung wegen der Landesstraße, die Deutsche Bahn zum Betrieb und zur Berücksichtigung des planfestgestellten Geländes und die LGLN zur Kampfmittelerforschung abgegeben.

Von privater Seite sind keine Anregungen eingegangen.