Sitzung: 26.08.2019 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: VO/560/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) –
Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der
Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) – Tange, Diskothek –
vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägungen
mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 12 des
Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.
Die NWP erklärt, dass der im Parallelverfahren aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 einschließlich Durchführungsvertrag heute nicht beraten wird, da hier noch eine Bürgerversammlung stattfindet. Die jährliche Pfingstveranstaltung ist nicht Gegenstand des Durchführungsvertrags, da sie nicht durch die Bauleitplanung geregelt werden kann. Für die Änderung des Flächennutzungsplans ist eine Genehmigung vom Landkreis Ammerland erforderlich.
In der Stellungnahme des Landkreises Ammerland zur 12. Flächennutzungsplanänderung wird auf die Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 verwiesen, so dass diese auch in die Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung einfließen müssen. Das Geruchsgutachten wird der Landwirtschaftskammer noch einmal zwecks Überprüfung übersandt und ggfs. angepasst, die Landwirtschaftskammer Oldenburg selbst hat keine Bedenken geäußert. Da in dem Bereich der Bauleitplanung unterschiedliche schutzwürdige Nutzungen bestehen, wird die Begründung um die Gemengelage ergänzt. Die erforderlichen Maßnahmen aus dem Schallgutachten werden im Durchführungsvertrag aufgenommen, für die Pfingstveranstaltung erfolgt jeweils eine gesonderte Prüfung durch den Schallgutachter. Die verkehrslenkenden Maßnahmen müssen noch mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden. In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 werden die betriebsbedingten Produktionsanlagen aufgenommen.
Von der EWE NETZ sind Hinweise auf bestehende Versorgungsanlagen eingegangen, der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat Hinweise zur Kampfmittelerforschung gegeben. Vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen wurde auf eine Vorbelastung durch Fluglärm und eine Höhenbeschränkung auf 30 m für Gebäude verwiesen.
Auf Anfrage aus dem Ausschuss teilt die NWP mit, dass die Regelungen im Durchführungsvertrag zwar nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind, grundsätzlich jedoch umgesetzt werden müssen. Da der Landkreis Ammerland auf Aufnahme von Hinweisen bzw. Maßnahmen im Durchführungsvertrag verwiesen hat, muss dies für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung eingehalten werden.
Die Verwaltung teilt mit, dass aufgrund der noch ausstehenden Bürgerversammlung in Tange der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 nicht, wie in der Vorlage angekündigt, in der Fachausschusssitzung am 23.09.2019 beraten wird, sondern in der darauf folgenden Sitzung am 19.11.2019. Die Bürgerversammlung in Tange wird nach den Herbstferien in der 43./44. KW stattfinden.