Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeiti­gen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 12 des Flächen­nutzungs­plans (2017) – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung der Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägungen mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.


Die NWP erklärt, dass der im Parallelverfahren aufgestellte vorhabenbezogene Bebau­ungsplan Nr. 13 einschließlich Durchführungsvertrag heute nicht beraten wird, da hier noch eine Bürgerversammlung stattfindet. Die jährliche Pfingstveranstaltung ist nicht Gegenstand des Durchführungs­vertrags, da sie nicht durch die Bauleitplanung geregelt werden kann. Für die Änderung des Flächennutzungsplans ist eine Genehmigung vom Landkreis Ammerland erforderlich.

In der Stellungnahme des Landkreises Ammerland zur 12. Flächennutzungs­planän­derung wird auf die Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 verwiesen, so dass diese auch in die Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung einfließen müssen. Das Geruchsgutachten wird der Landwirtschaftskammer noch einmal zwecks Überprüfung übersandt und ggfs. angepasst, die Landwirtschaftskammer Oldenburg selbst hat keine Bedenken geäußert. Da in dem Bereich der Bauleitplanung unterschiedliche schutzwürdige Nutzungen bestehen, wird die Begründung um die Gemenge­lage ergänzt. Die erforderlichen Maßnahmen aus dem Schallgutachten werden im Durchführungsvertrag aufgenommen, für die Pfingstveranstaltung erfolgt jeweils eine gesonderte Prüfung durch den Schallgutachter. Die verkehrslenkenden Maßnahmen müssen noch mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden. In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 werden die betriebs­bedingten Produktionsanlagen aufgenommen.

Von der EWE NETZ sind Hinweise auf bestehende Versorgungsanlagen eingegangen, der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat Hinweise zur Kampfmittelerforschung gegeben. Vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen wurde auf eine Vorbelastung durch Fluglärm und eine Höhenbeschränkung auf 30 m für Gebäude verwiesen.

Auf Anfrage aus dem Ausschuss teilt die NWP mit, dass die Regelungen im Durch­führungs­vertrag zwar nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind, grundsätzlich jedoch umgesetzt werden müssen. Da der Landkreis Ammerland auf Aufnahme von Hinweisen bzw. Maßnahmen im Durchführungsvertrag verwiesen hat, muss dies für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung eingehalten werden.

Die Verwaltung teilt mit, dass aufgrund der noch ausstehenden Bürgerversammlung in Tange der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 nicht, wie in der Vorlage angekün­digt, in der Fachausschusssitzung am 23.09.2019 beraten wird, sondern in der darauf folgenden Sitzung am 19.11.2019. Die Bürgerversammlung in Tange wird nach den Herbstferien in der 43./44. KW stattfinden.