Sitzung: 26.08.2019 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: VO/563/2019
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 20 des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Apen – Apen, südlich der Großen Norderbäke – sowie die die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 139 – Apen,
südlich der Großen Norderbäke – mit einem allgemeinen Wohngebiet in den
Varianten 1 und 2.
Die Plangebiete ergeben sich aus
der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 10.09.2019 beigefügten
Skizzen.
Den
Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Die NWP erklärt, dass von Seiten der Gemeinde Apen weitere Wohnbauflächen im Ort Apen angeboten werden sollen und dass hierfür eine Bauleitplanung erforderlich ist. Angedacht ist, ein ca. 8,2 ha großes Gebiet südlich der Großen Norderbäke zwischen der Kleinen Mühlenstraße und der Straße Am Mühlenbach im Flächennutzungsplan als „Wohnen“ darzustellen. Für eine ca. 2,5 ha große Fläche östlich der Kleinen Mühlenstraße soll ein Bebauungsplan mit einem Allgemeinen Wohngebiet aufgestellt werden. Der Bereich ist von Wallstrukturen durchzogen, im Süden befindet sich Wohnbebauung. Entlang der Großen Norderbäke muss eine Deichsicherungszone von 50 m eingehalten werden, wobei versucht wird, eine Ausnahmeregelung zu erhalten, dass mit einem Abstand von 25 m gebaut werden darf. Der Bereich Am Mühlenbach ist als Bauerwartungsland anzusehen und könnte beplant werden wenn die andere Fläche bebaut ist.
Die Straßenführung im ersten Bereich kann so gelegt werden, dass eine Durchlässigkeit in den zweiten Bereich bis zur Straße Am Mühlenbach gegeben ist (Variante 1 ohne und Variante 2 mit Anschluss an den östlichen Bereich). Die im Bebauungsplan Nr. 89 liegende Kompensationsfläche soll auf Wunsch des Landkreises Ammerland verlegt werden, evtl. in die Deichschutzzone von 25 m. In der Variante 1 könnten 22 Grundstücke zur Größe von ca. 600 m² entstehen, in der Variante 2 werden es aufgrund der durchgängigen Erschließungsstraße 21 Grundstücke. Die NWP hält das Vorhalten einer entsprechenden Fläche für eine Straße für zweckmäßig, unabhängig davon, ob sie später gebaut wird.
Ein Entwässerungskonzept wird ebenfalls erstellt werden müssen. Innerhalb der 25-m-Deichschutzzone sind Maßnahmenflächen und ein Regenrückhaltebecken skizziert. Für das direkt am Deich stehende vorhandene Gebäude wird ein Bauteppich vorgehalten, dieser muss unter Umständen auf 25 m zurückgenommen werden. Aufgrund der kleinteiligen Grundstücksgrößen wird eine Grundflächenzahl von 0,4 für erforderlich gehalten. Die Firsthöhe ist mit 9 m beziffert, eine eingeschossige abweichende Bauweise mit einer Längenbegrenzung von 18 m und einer Begrenzung von zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude ist ebenfalls in den textlichen Festsetzungen enthalten.
Für die Erweiterungsfläche wurden ebenfalls verschiedene Varianten zum Erschließungskonzept ausgearbeitet. Neben Wallanlagen sind zwei Ringstraßen mit zwei Anbindungen an die Straße Am Mühlenbach und einem Rückhaltebecken in der Deichschutzzone angedacht als Varianten mit und ohne Durchlässigkeit an den ersten Planabschnitt. Alternativ ist eine Erschließung mit Stichstraßen möglich, hiervon wird jedoch aufgrund der vorhandenen Geländestruktur abgeraten. Möglich wäre hier die Schaffung von ca. 66 Bauplätzen.
Auf Anfrage erklärt die NWP, dass es möglich ist, in die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung mit beiden Planvarianten zu gehen und erst für die Auslegungsplanung die endgültige Variante festzusetzen. Wann mit der Planung der Wohnbebauung an der Straße Am Mühlenbach begonnen werden soll, hängt von den Beschlussgremien ab. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan kann zunächst für die gesamte Fläche geändert werden. Auch die Erweiterungsfläche muss als zweistufiges Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung und öffentlicher Auslegung durchgeführt werden.
Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die erste Fläche gemeinsam mit einem Investor erschlossen und vermarktet werden soll. Für die zweite Fläche besteht noch Klärungsbedarf.
Vom Ausschuss wird die Wohnbauplanung im Norden von Apen begrüßt. Es sollten alle Bürger, die hier bauen wollen, auch die Möglichkeit erhalten, ein Grundstück zu erwerben. Die Große Norderbäke wirkt wie ein natürlicher Ortsrand. Sobald die erste Fläche nahezu abverkauft ist, kann weiter geplant werden. Die Gemeinde braucht bezahlbaren Wohnraum.
Trotzdem sollte das Wohngebiet Augustfehn-Hengstforde im Auge behalten werden, um keine Konkurrenz für die NLG zu schaffen. Insofern sollte die Erweiterungsplanung bis an die Straße Am Mühlenbach mit Augenmaß betrachtet werden. Der Flächenverbrauch für die Landwirtschaft ist ebenfalls zu berücksichtigen. Die Flächennutzungsplanänderung führt sehr nahe an einen dorthin ausgesiedelten landwirtschaftlichen Betrieb heran. Innenverdichtung ist vor Außenverdichtung durchzuführen. Auch gibt es noch potentielle Flächen im Osten von Apen
Die NWP verweist in diesem Zusammenhang auf die Deichschutzzone, welche die Wohnbebauung ebenfalls von dem Landwirtsbetrieb fernhält.
Von der Verwaltung wird auf eine mögliche Erweiterung eines Gewerbebetriebes im Osten von Apen hingewiesen. Weiter kann mitgeteilt werden, dass die Ammerländer Wohnungsbau GmbH plant, an der Straße Am Esch in Apen 16 Wohneinheiten zu schaffen. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich erfolgen.