Sitzung: 03.09.2019 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/564/2019
Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2019 (Nds. GVBL S. 70) hat der
Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 24.09.2019 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
18.189.900 |
1.537.800 |
294.400 |
19.433.300 |
ordentliche Aufwendungen |
17.487.100 |
559.000 |
50.100 |
17.996.000 |
außerordentliche Erträge |
39.000 |
|
|
39.000 |
außerordentliche Aufwendungen |
0 |
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|
0 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
17.137.500 |
1.537.800 |
294.400 |
18.380.900 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
15.610.900 |
364.300 |
50.100 |
15.925.100 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.907.100 |
|
2.289.000 |
618.100 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
7.963.100 |
480.100 |
4.838.000 |
3.605.200 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
4.050.000 |
|
3.050.000 |
1.000.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
560.000 |
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115.000 |
445.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
|
24.094.600 |
1.537.800 |
5.633.400 |
19.999.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
|
24.134.000 |
844.400 |
5.003.100 |
19.975.300 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 4.050.000 Euro um
3.050.000 Euro vermindert und damit auf
1.000.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 0 Euro um
4.700.000 Euro erhöht und damit auf
4.700.000 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 24.09.2019
Huber
(Bürgermeister)
2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2019 anliegenden Fassung beschlossen.
FBL Kock erläutert anhand einer Präsentation den 1.Nachtragshaushaltsplan 2019 und die Anpassungen des Investitionsprogrammes bis 2022.
AV Orth hinterfragt die Verteuerung des IGS Anbaus.
FBL Kock erläutert, dass in der Vergangenheit mit Baukostenpreisindex gerechnet wurde. Nun gibt es die realistischen Kostenschätzungen von den Ingenieuren.
Ratsmitglied (RM) B. Meyer fragt, wie es zu einer so drastischen Verteuerung beim Familienzentrum kommen kann.
BM Huber berichtet, dass ein neues Planungsbüro beauftragt wurde. Die Zusammenarbeit mit dem ersten Planungsbüro konnte nicht weitergeführt werden. Das jetzt beauftragte Planungsbüro hat sich schnell einen Überblick verschaffen können und ist zu realistischen Kostenschätzungen gekommen.
RM B. Meyer fragt, ob die höheren Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr 2019 ein Einmaleffekt sind oder man damit fortlaufend rechnen kann.
FBL Kock weist darauf hin, dass die Verwaltung für das Jahr 2020 von einem ähnlichen Ertragsniveau ausgeht. Ab dem Jahr 2021 ist die Höhe der Gewerbesteuer vermutlich nach unten zu korrigieren.
AM Scheiwe stellt fest, dass ihn die Präsentation nicht überrascht hat und er die Transparenz und realistische Einschätzung der Kämmerei positiv sieht.
BM Huber erläutert, dass im Nachtrag 2019 nun alle großen Maßnahmen mit realistischen Werten eingepreist sind. Es sind alles Themen, die in der Verwaltung schon angelaufen sind und vorangebracht werden.
AV Orth äußert seine Bedenken zu den verschiedenen, oftmals nicht nachvollziehbaren Verteuerungen der investiven Maßnahmen. Er bittet darum, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an die Fraktionen zu verweisen.
Die Ausschussmitglieder tauschen sich über die Verteuerung der Maßnahmen aus und über die Weitergabe in die Fraktionen.
Die Ausschussmitglieder stimmen für eine jetzige Entscheidung und stimmen dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
1 |