Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2019 (Nds. GVBL S. 70) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 24.09.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

18.189.900

1.537.800

294.400

19.433.300

ordentliche Aufwendungen

17.487.100

559.000

50.100

17.996.000

außerordentliche Erträge

39.000

 

 

39.000

außerordentliche Aufwendungen

0

 

 

                       0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.137.500

1.537.800

294.400

18.380.900

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.610.900

364.300

50.100

15.925.100

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.907.100

 

2.289.000

618.100

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

7.963.100

480.100

4.838.000

3.605.200

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

4.050.000

 

3.050.000

1.000.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

560.000

 

115.000

445.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

24.094.600

1.537.800

5.633.400

19.999.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

24.134.000

844.400

5.003.100

19.975.300

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 4.050.000 Euro um 3.050.000 Euro vermindert und damit auf

1.000.000 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 4.700.000 Euro erhöht und damit auf

4.700.000 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

Apen, den 24.09.2019

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 anliegenden Fassung beschlossen.

 


FBL Kock erläutert anhand einer Präsentation den 1.Nachtragshaushaltsplan 2019 und die Anpassungen des Investitionsprogrammes bis 2022.

 

AV Orth hinterfragt die Verteuerung des IGS Anbaus.

 

FBL Kock erläutert, dass in der Vergangenheit mit Baukostenpreisindex gerechnet wurde. Nun gibt es die realistischen Kostenschätzungen von den Ingenieuren.

 

Ratsmitglied (RM) B. Meyer fragt, wie es zu einer so drastischen Verteuerung beim Familienzentrum kommen kann.

 

BM Huber berichtet, dass ein neues Planungsbüro beauftragt wurde. Die Zusammenarbeit mit dem ersten Planungsbüro konnte nicht weitergeführt werden. Das jetzt beauftragte Planungsbüro hat sich schnell einen Überblick verschaffen können und ist zu realistischen Kostenschätzungen gekommen.

 

RM B. Meyer fragt, ob die höheren Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr 2019 ein Einmaleffekt sind oder man damit fortlaufend rechnen kann.

 

FBL Kock weist darauf hin, dass die Verwaltung für das Jahr 2020 von einem ähnlichen Ertragsniveau ausgeht. Ab dem Jahr 2021 ist die Höhe der Gewerbesteuer vermutlich nach unten zu korrigieren.

 

AM Scheiwe stellt fest, dass ihn die Präsentation nicht überrascht hat und er die Transparenz und realistische Einschätzung der Kämmerei positiv sieht.

 

BM Huber erläutert, dass im Nachtrag 2019 nun alle großen Maßnahmen mit realistischen Werten eingepreist sind. Es sind alles Themen, die in der Verwaltung schon angelaufen sind und vorangebracht werden.

 

AV Orth äußert seine Bedenken zu den verschiedenen, oftmals nicht nachvollziehbaren Verteuerungen der investiven Maßnahmen. Er bittet darum, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an die Fraktionen zu verweisen.

 

Die Ausschussmitglieder tauschen sich über die Verteuerung der Maßnahmen aus und über die Weitergabe in die Fraktionen.

Die Ausschussmitglieder stimmen für eine jetzige Entscheidung und stimmen dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

 

Enthaltung:

1