Anhand einer Präsentation erläutert die Niedersächsische Landgesellschaft mbH Oldenburg (NLG) den Charakter des Wohngebietes Augustfehn und Hengstforde. Es sollen insgesamt 300 Bauplätze in unterschiedlichen Größen geschaffen werden. Hierfür stehen 200.000 m² Nettobauland, 9.500 m² private Grünflächen, 30.000 m² öffentliche Grünflächen und 15.000 m² Wasserflächen zur Verfügung. Die Kompensation zur Größe von ca. 17 ha erfolgt im Kompensationspool der NLG.

Die Haupterschließungsstraße soll als Baustraße im Sommer 2020 fertiggestellt sein. Zurzeit erfolgt die Aufweitung des Regenrückhaltebeckens im Norden des Gebietes. Um die Erschließung zu dokumentieren, finden regelmäßig Drohnenüberflüge statt.

Als Besonderheit kann vermerkt werden, dass der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) dieses Wohngebiet als Projekt „Gemeinde 5.0“ zertifiziert hat. Die NLG hatte die Gelegenheit, dem NSGB am 29.08.2019 das Wohngebiet vor Ort vorzustellen. Projektpartner sind u.a. die EWE als Energieträger und die AOK für eine Gesundheitsprävention vor Ort, zum Beispiel durch das Aufstellen von Bewegungs­geräten in öffentlichen Grünflächen.

Um eine ansprechende Architektur mit unterschiedlichen Wohnformen zu erhalten, werden für ausgewählte Bereiche städtebauliche Wettbewerbe ausgeschrieben. In diesen Quartieren sollen insbesondere Ideen für Mehrfamilienhäuser und Wohngruppen für Senioren oder Inklusion entstehen. Erste Gespräche mit Interessenten wurden bereits geführt.

Eine Einbindung der Bevölkerung und der künftigen Bewohner bei der Gestaltung und Nutzung von öffentlichen Räumen ist ebenfalls angedacht, und zwar durch sogenannte „Marktplatzveranstaltungen“. Hier können Ideen eingebracht und die künftigen Nachbarn kennengelernt werden. Als Termin für den ersten Marktplatz ist das Frühjahr 2020 vorgemerkt.

Von der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen wurde das Wohngebiet Augustfehn und Hengstforde mit dem Zertifikat „Gold“ versehen. Hierin fließen die ökologische, die ökonomische, die technische, die soziokulturelle und die funktionelle Qualität des Wohngebiets ein. Als Besonderheit kann erwähnt werden, dass es sich um das erste Projekt im ländlichen Raum handelt, welches ein Zertifikat erhalten hat, so dass an der Entwicklung ein bundesweites Interesse besteht. Der Prozessablauf zeigt die unterschiedlichen Ebenen der Beteiligungen und Veranstaltungen. Besonders kann die gute Beteiligung der Öffentlichkeit in Bürgerbeteiligungen, Ausschusssitzungen, Zusammenkünften, „Runder Tisch“ und Presseterminen angesprochen werden.

Anschließend werden die einzelnen Bauabschnitte anhand einer Karte vorgestellt. Der erste Bauabschnitt mit der Haupterschließungsstraße und der Erweiterung des Regen­rückhaltebeckens wird derzeit durchgeführt. In 2020 soll der Lärmschutzwall entlang der Bahntrasse aufgeschüttet werden. Mit der Vermarktung der ersten Grundstücke wird nach Festlegung des Kaufpreises im Herbst 2019 begonnen.

Anschließend werden von der EWE WASSER GmbH und der EWE VERTRIEB GmbH (EWE) Konzepte für eine Versorgung des Gebietes mit Energie und Glasfaser sowie E-Mobilität vorgestellt. Die Konzepte wurden gemeinsam mit der NLG erarbeitet, wobei insgesamt sechs Schwerpunkte im Vordergrund stehen.

So soll ein hocheffizientes Blockheizkraftwerk im ersten Erschließungsabschnitt in den nächsten 20 Jahren durch den Bau einer ganzheitlichen EWE-Fernheizanlage für einen Primärenergiefaktor von 0,7 sorgen. Die Bauherren können dann auf eine eigene Heizungsanlage mit Schornstein und Gasanschluss etc. verzichten und hierdurch Baukosten einsparen. Ebenfalls entfallen Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Schorn­stein­feger- und Wartungsgebühren. Auch ist keine Solaranlagenunterstützung für den benötigten Primärenergiefaktor durch die Bauherren erforderlich.

An Kosten fallen der jährliche Grundpreis für die Investition der Fernheizanlage und deren Betriebsführung sowie ein Arbeitspreis für den Energieeinsatz und die Abrech­nung je Gebäude an. Vorgesehen ist der Einsatz von zwei Gasheizkesseln und einem Blockheizkraftwerk, so dass bei Ausfall eines Kessels der zweite Kessel den Bedarf weiter decken kann. Die Anlage wird in Oldenburg aufgeschaltet, die Wartung soll durch örtliche Firmen erfolgen.

Aus der Mitte des Ausschusses wird darauf hingewiesen, dass es jedem Bauherren selbst überlassen bleiben muss, ob zusätzlich Solarenergie eingesetzt werden soll oder nicht. Es darf keinen Ausschluss in den abzuschließenden Verträgen geben.

Auf die Frage nach einer zusätzlichen Erdgasleitung für eigene Heizanlagen erklärt die EWE, dass dort, wo die Wärme- und Warmwasserversorgung durch das zentrale Heizwerk erfolgen soll, ein Anschlusszwang erforderlich ist. Die EWE kann nicht zwei Systeme im gleichen Raum vorhalten, da dann eine Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist. Kalkuliert wird mit einem 100 %igen Anschluss der Mehrfamilienhäuser und ca. 85 % der Einzelhäuser.

Die Verwaltung ergänzt, dass im ersten Bauab­schnitt entlang der Haupterschließungs­straße Mehrfamilienhäuser, u.a. auch durch öffentliche Träger, entstehen. Hierfür ist das Angebot der EWE gut kalkulierbar. In den weiteren Bauabschnitten könnten evtl. kon­ventionelle Heizanlagen durch die Bauherren eingebaut werden.

Als nächsten Punkt spricht die EWE die Schaffung einer öffentlichen Ladeinfra­struk­tur für E-Mobilität an. Beim Blockheizkraftwerk und auf der Parkfläche bei der Brücke werden öffentliche Ladesäulen installiert. Über sogenannte Ladekarten können deutschlandweit E-Autos aufgeladen werden.

Erfahrungsgemäß werden Ladevorgänge zu ca. 80 % zu Hause durchgeführt. Hierfür biete die EWE Wallboxen für das gesamte Quartier an. In den „Marktplatz-“ bzw. Kunden­gesprächen werden die künftigen Bewohner auf die freiwillige Anschaffung hingewiesen. Eine Vorinstallation wird für eine evtl. Nachrüstung empfohlen.

Als nächstes wird mit dem Smart Home das energieeffiziente Wohnen bei gleichzeitiger Erhöhung des Wohnkomforts angesprochen. Hierbei kann die Gebäudeinfrastruktur sowie eine Steuerung von unterwegs über das Smartphone bzw. Tablet erledigt werden. Das Angebot ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für Gemeinde 5.0.

Im gesamten Wohngebiet Augustfehn und Hengstforde wird ein Glasfasernetz installiert mit hohen stabilen Bandbreiten, um eine wichtige Voraussetzung für Smart Home und Home Office zu schaffen. So kann CO2 eingespart werden, da bei Home Office auf Fahrten zum und vom Arbeitsplatz verzichtet wird. Entlang der Stahlwerkstraße liegt bereits Glasfaser. Dieses wird über zwei Verteilerkästen in das Wohngebiet weiter­geleitet. Eine Verschlechterung der Leistung an anderer Stelle tritt hierdurch nicht ein. Dies erfolgt nur bei einer Verbin­dung Glasfaser- / Kupferleitung.

Durch die Kombination aller einzelnen Bausteine wird für das Wohngebiet Augustfehn und Hengstforde ein zukunftssicheres Stromnetz für die Bewohner angeboten.

Vom Ausschuss werden die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein. Eine Unterrichtung der Bürger über die Medien bzw. in Extraveranstaltungen wäre wünschenswert.