Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 131, 1. Änderung – Apen, Fußweg und Aufstellung Fahrbahnteiler L 821 – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellung­nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinde­rates am 24.09.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umwelt­prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 131, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungs­ergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 131, 1. Änderung öffentlich bekannt zu machen.