Sitzung: 24.09.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/559/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen
Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137 – Hengstforde, südlich der
Bahn –vorgebrachten Anregungen sowie für
die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am
24.09.2019 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem
Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das
Bauleitplanverfahren wurde in textlicher Form im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 137 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme
der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 137 öffentlich bekannt zu machen.
FBL Rosendahl erklärt, dass es sich um keinen qualifizierten sondern um einen einfachen Bebauungsplan handele. Damit sollen Schallkontingente in dem Gebiet festgesetzt werden. Er bestehe aus einem reinen textlichen Teil. Einen klassischen Plan gebe es hier nicht.