Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137 – Hengstforde, südlich der Bahn –vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellung­nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinde­rates am 24.09.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde in textlicher Form im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 137 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungs­ergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 137 öffentlich bekannt zu machen.


FBL Rosendahl erklärt, dass es sich um keinen qualifizierten sondern um einen einfachen Bebauungsplan handele. Damit sollen Schallkontingente in dem Gebiet festgesetzt werden. Er bestehe aus einem reinen textlichen Teil. Einen klassischen Plan gebe es hier nicht.