GAR Jürgens stellt die Sachlage kurz anhand einer Power-Point
Präsentation dar (Anlage 2).
OrtsBM Sönke Bölts erläutert die Situation bzgl. des
Feuerwehrgerätehauses Godensholt.
Die Fahrzeughalle ist 8 m x 14 m, also 112 m² groß. In dieser
Halle befinden sich nicht nur die Fahrzeuge, die Halle dient ebenfalls als
Aufenthaltsraum sowie als „Umkleidekabine“. Die Fahrzeughalle bietet dabei
grundsätzlich alleine für das Fahrzeug zu wenig Platz. Bspw. Ein künftiges LF10
könnte in der Halle nicht geparkt werden. Während des Dienstes wird das
Fahrzeug aus der Halle gefahren. Bei einem Einsatz ist ebenfalls vorgesehen,
vor dem Umkleiden zuerst das Fahrzeug aus der Halle zu bewegen. Dieses Vorgehen
entspricht der Feuerwehrdienstvorschrift. Die Kameraden/innen ziehen sich
allerdings oft bereits um, bevor die Halle frei ist.
Im Feuerwehrgerätehaus befindet sich des Weiteren nur eine
Toilette für die Herren, die Damen nutzen die Sanitäranlagen in der
nebenliegenden Sporthalle. Dies stellt keine Dauerlösung dar.
In einer kleinen Gruppe wurden erste Vorschläge zur Lösung
dieser Probleme gesammelt.
In einer ersten Idee wurde vorgeschlagen, eine Halle
anzubauen. Dabei ergibt sich die Schwierigkeit, dass aufgrund der Vorschriften
die Parkflächen so gepflastert werden müssten, dass der Dorfplatz zerstört
werden würde.
Als weiterer Vorschlag wurde vorgetragen, dass eine neue
Fahrzeughalle mit Umkleideraum und Sanitäranlagen gebaut wird. Das alte Gebäude
kann dann weiter als Schulungsraum bzw. Besprechungsraum genutzt werden.
OrtsBM Manfred Delger erläutert die Situation bzgl. des
Feuerwehrgerätehauses Nordloh-Tange.
Im Feuerwehrgerätehaus Nordloh-Tange herrscht ebenso ein
Platzmangel, wie im Gebäude in Godensholt. Weiter ist problematisch, dass es
für das Herren – bzw. Damen- WC nur einen Vorraum gibt.
2007 wurde die Halle bereits vergrößert, indem die Wand zum
Geräteraum entfernt wurde.
Im Jahr 2006/2007 wurde ein neues Fahrzeug nach der Norm Euro
4 für die Ortsfeuerwehr angeschafft. Eine Ersatzbeschaffung nach Lebensdauer
würde damit ins Jahr 2032 fallen. Bei der aktuellen Norm Euro 6 wäre das
Fahrgestell inkl. Aufbau höher. Welche Norm in 2032 Anwendung findet, ist noch
ungewiss. Für die Ortsfeuerwehr Nordloh-Tange wäre als neues Fahrzeug ein LF10
angemessen. Die Fahrzeughalle ist 9 Meter lang, ein LF10 würde nicht in die Halle passen, da dieser 12
Meter lang ist.
Die Torbreite der Fahrzeughalle misst 3,45 Meter und ist
damit zu klein, da von der FUK 4,5 Meter vorgeschrieben werden.
Des Weiteren befinden ich bei 43 Kameraden/innen lediglich 40
Spinde im Umkleideraum. Mehr Spinde finden in diesem Raum keinen Platz. Die
drei Kameraden ohne Spind bewahren ihre Einsatzkleidung privat zuhause auf.
Bestenfalls müssten 50 Spinde vorhanden sein und der
Umkleideraum, sowie die Sanitäranlagen, müssten nach Geschlecht getrennt sein.
Die Ortsfeuerwehr Nordloh-Tange weist aktuell 52 Mitglieder
auf (Aktive und Alterskameraden) und im Schulraum haben lediglich 40 Personen
Platz.
In einer kleinen Gruppe wurde ein Entwurf erarbeitet. Durch
einen Anbau kann insgesamt mehr Platz geschaffen werden. Angedacht sind dabei
bspw. ein durchgängiger Alarmraum und ein Umkleideraum, der durch eine mobile
Wand den Umzugsbereich von Herren und Damen trennen kann. Noch nicht
berücksichtigt wurde bei dem Entwurf die Schwarz/ Weiß-Trennung.
Weiter gibt OrtsBM Manfred Delger zu bedenken, dass die Dauer
zwischen den ersten Gesprächen und einer anschließenden Umsetzung zu beachten
ist. Bestes Beispiel dafür sind die aktuellen Baumaßnahmen, wie der Anbau der
IGS oder der Bau des Familienzentrums. Die vorhandene Zeit sollte genutzt und
erste Planungen sollten angedacht werden. Insbesondere der Denkmalschutz beim
Gebäude in Nordloh-Tange muss berücksichtigt werden. Eine Baugenehmigung ist
darüber hinaus für drei Jahre gültig und kann um weitere drei Jahre verlängert
werden. Entsprechende Baumaßnahmen sollten jetzt in Ruhe vorbereitet werden.
Das jetzige Fahrzeug könnte in eine neue Halle gestellt werden, aber ein neues
Fahrzeug nicht in die Alte.
AM Meyer bedankt sich bei beiden Ortsbrandmeistern für die
Überlegungen und Planungen. Bei der Feuerwehrgeräteschau im Jahr 2018 wurden
insbesondere Godensholt und Nordloh-Tange angehalten sich über ihre aktuelle
Situation Gedanken zu machen. Diesem sind beide Standorte nachgekommen.
Den Hinweis von OrtsBM Manfred Delger bzgl. des zeitlichen
Ablaufs nimmt AM Meyer zur Kenntnis.
AM Schmidt erwidert, dass sinnvolle Lösungen vorgebracht
wurden. Die Befürchtung, dass die Fahrzeuge in Zukunft immer größer werden ist
gerechtfertigt. Beachtet werden muss aber, dass durch den Anbau der IGS und den
Bau des Familienzentrums bis 2021 keine neuen Finanzierungen vorgenommen werden
können. In 2021 wird dann auch bereits der neue Gemeinderat gewählt. In einer
Arbeitsgruppe sollten zwingend Mitglieder der einzelnen Fraktionen vertreten
sein.
AM Schmidt wünscht sich, dass entsprechende Maßnahmen für
diese zwei Feuerwehrgerätehäuser nicht so viel Zeit und Geld in Anspruch
nehmen, wie der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Vreschen-Bokel.
VA Ehlers erklärt, dass nachhaltige Planungen erfolgen
müssen. 2032 muss ein neues Fahrzeug für die Ortsfeuerwehr Nordloh-Tange
angeschafft werden. Darüber hinaus sollten die Rahmenbedingungen im Blick
behalten werden.
OrtsBM Manfred Delger äußert, dass die Gemeinde bis 2021
finanziell mit großen Baumaßnahmen ausgelastet ist. Bis dahin können alle
rechtliche Situationen abgeklärt werden und anschließend können die Planungen
beginnen. Die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges oder der Bau eines neuen
Feuerwehrgerätehauses sind auch für einen Ortsbrandmeister sehr arbeitsintensiv
und zeitaufwendig. Entsprechend sollte die Zeit sinnvoll genutzt werden.
GAR Jürgens stimmt den Ausführungen von AM Schmidt bei.
Weiter entgegnet GAR Jürgens, dass ebenfalls die Verwaltung sehr viel Zeit und
Arbeitsaufwand in Neuanschaffungen oder Bauten für die Feuerwehren investiert.
Eine frühzeitige Planung ist aus diesem Grund anzustreben. Allerdings können
sich mit der Zeit nicht nur rechtliche Vorschriften, sondern auch Kosten und
Kosteneinschätzungen ändern. Aus diesem Grund darf nicht vorzeitig mit einer
Planung begonnen werden, sondern es muss eine bedarfsgerechte zeitliche Planung
erfolgen.
AM Bruns spricht ein großes Lob an die Feuerwehren aus. Eine
zeitlich so frühe Planung erweist sich auch aus seiner Sicht als schwierig. Die
rechtlichen Vorschriften ändern sich dauerhaft. Der nächste Gemeinderat sollte
sich mit den Bauten in Godensholt und Nordloh-Tange befassen. Die vorgestellten
Ideen sollten in Ruhe überdacht werden.
AM Wilken erklärt, dass eine realistische und zeitlich
passende Planung in der Mitte des nächsten Jahrzehnts erfolgen muss. Gedanken
zu diesem Themenbereich sollte sich bereits jetzt jeder machen, aber es sollen
keine falschen Hoffnungen aufkommen.
GemBM Hartmut Bollen erklärt, dass Gedankenschritte
vorgestellt wurden, in welche Richtung es in Zukunft gehen kann. Die Vorschläge
werden immer unter Vorbehalt der gesetzlichen Vorschriften gemacht. Die
Schwarz/ Weiß Trennung, eine Trennung der Geschlechter in der Umkleidekabine
und die Hallengröße sind besonders zu beachten. Oberste Priorität ist immer,
den Brandschutz bestmöglich zu gewährleisten. Die Normen zu den Fahrzeugen
verändern sich in den nächsten Jahren immer weiter, deswegen müssen diese
durchgehend im Blick behalten werden.
AM Schmidt erwidert, dass die Feuerwehrkameraden die Planungen zu den Feuerwehrgerätehäusern mit den Ersatzbeschaffungen der Fahrzeuge in Verbindung gebracht haben. Deshalb ist es wichtig, dass entsprechend gut ausgerüstete Gebäude vor einer Neuanschaffung von Fahrzeugen bereit stehen.