Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


GAR Jürgens stellt die Sachlage kurz anhand einer Power-Point Präsentation dar (Anlage 2).

 

OrtsBM Sönke Bölts erläutert die Situation bzgl. des Feuerwehrgerätehauses Godensholt.

Die Fahrzeughalle ist 8 m x 14 m, also 112 m² groß. In dieser Halle befinden sich nicht nur die Fahrzeuge, die Halle dient ebenfalls als Aufenthaltsraum sowie als „Umkleidekabine“. Die Fahrzeughalle bietet dabei grundsätzlich alleine für das Fahrzeug zu wenig Platz. Bspw. Ein künftiges LF10 könnte in der Halle nicht geparkt werden. Während des Dienstes wird das Fahrzeug aus der Halle gefahren. Bei einem Einsatz ist ebenfalls vorgesehen, vor dem Umkleiden zuerst das Fahrzeug aus der Halle zu bewegen. Dieses Vorgehen entspricht der Feuerwehrdienstvorschrift. Die Kameraden/innen ziehen sich allerdings oft bereits um, bevor die Halle frei ist.     

 

Im Feuerwehrgerätehaus befindet sich des Weiteren nur eine Toilette für die Herren, die Damen nutzen die Sanitäranlagen in der nebenliegenden Sporthalle. Dies stellt keine Dauerlösung dar.

 

In einer kleinen Gruppe wurden erste Vorschläge zur Lösung dieser Probleme gesammelt.

In einer ersten Idee wurde vorgeschlagen, eine Halle anzubauen. Dabei ergibt sich die Schwierigkeit, dass aufgrund der Vorschriften die Parkflächen so gepflastert werden müssten, dass der Dorfplatz zerstört werden würde.

Als weiterer Vorschlag wurde vorgetragen, dass eine neue Fahrzeughalle mit Umkleideraum und Sanitäranlagen gebaut wird. Das alte Gebäude kann dann weiter als Schulungsraum bzw. Besprechungsraum genutzt werden.

 

OrtsBM Manfred Delger erläutert die Situation bzgl. des Feuerwehrgerätehauses Nordloh-Tange.  

Im Feuerwehrgerätehaus Nordloh-Tange herrscht ebenso ein Platzmangel, wie im Gebäude in Godensholt. Weiter ist problematisch, dass es für das Herren – bzw. Damen- WC nur einen Vorraum gibt.

2007 wurde die Halle bereits vergrößert, indem die Wand zum Geräteraum entfernt wurde.

Im Jahr 2006/2007 wurde ein neues Fahrzeug nach der Norm Euro 4 für die Ortsfeuerwehr angeschafft. Eine Ersatzbeschaffung nach Lebensdauer würde damit ins Jahr 2032 fallen. Bei der aktuellen Norm Euro 6 wäre das Fahrgestell inkl. Aufbau höher. Welche Norm in 2032 Anwendung findet, ist noch ungewiss. Für die Ortsfeuerwehr Nordloh-Tange wäre als neues Fahrzeug ein LF10 angemessen. Die Fahrzeughalle ist 9 Meter lang, ein LF10  würde nicht in die Halle passen, da dieser 12 Meter lang ist.

Die Torbreite der Fahrzeughalle misst 3,45 Meter und ist damit zu klein, da von der FUK 4,5 Meter vorgeschrieben werden.

Des Weiteren befinden ich bei 43 Kameraden/innen lediglich 40 Spinde im Umkleideraum. Mehr Spinde finden in diesem Raum keinen Platz. Die drei Kameraden ohne Spind bewahren ihre Einsatzkleidung privat zuhause auf.

Bestenfalls müssten 50 Spinde vorhanden sein und der Umkleideraum, sowie die Sanitäranlagen, müssten nach Geschlecht getrennt sein.

Die Ortsfeuerwehr Nordloh-Tange weist aktuell 52 Mitglieder auf (Aktive und Alterskameraden) und im Schulraum haben lediglich 40 Personen Platz.

 

In einer kleinen Gruppe wurde ein Entwurf erarbeitet. Durch einen Anbau kann insgesamt mehr Platz geschaffen werden. Angedacht sind dabei bspw. ein durchgängiger Alarmraum und ein Umkleideraum, der durch eine mobile Wand den Umzugsbereich von Herren und Damen trennen kann. Noch nicht berücksichtigt wurde bei dem Entwurf die Schwarz/ Weiß-Trennung.

 

Weiter gibt OrtsBM Manfred Delger zu bedenken, dass die Dauer zwischen den ersten Gesprächen und einer anschließenden Umsetzung zu beachten ist. Bestes Beispiel dafür sind die aktuellen Baumaßnahmen, wie der Anbau der IGS oder der Bau des Familienzentrums. Die vorhandene Zeit sollte genutzt und erste Planungen sollten angedacht werden. Insbesondere der Denkmalschutz beim Gebäude in Nordloh-Tange muss berücksichtigt werden. Eine Baugenehmigung ist darüber hinaus für drei Jahre gültig und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Entsprechende Baumaßnahmen sollten jetzt in Ruhe vorbereitet werden. Das jetzige Fahrzeug könnte in eine neue Halle gestellt werden, aber ein neues Fahrzeug nicht in die Alte.

 

AM Meyer bedankt sich bei beiden Ortsbrandmeistern für die Überlegungen und Planungen. Bei der Feuerwehrgeräteschau im Jahr 2018 wurden insbesondere Godensholt und Nordloh-Tange angehalten sich über ihre aktuelle Situation Gedanken zu machen. Diesem sind beide Standorte nachgekommen.

Den Hinweis von OrtsBM Manfred Delger bzgl. des zeitlichen Ablaufs nimmt AM Meyer zur Kenntnis.

 

AM Schmidt erwidert, dass sinnvolle Lösungen vorgebracht wurden. Die Befürchtung, dass die Fahrzeuge in Zukunft immer größer werden ist gerechtfertigt. Beachtet werden muss aber, dass durch den Anbau der IGS und den Bau des Familienzentrums bis 2021 keine neuen Finanzierungen vorgenommen werden können. In 2021 wird dann auch bereits der neue Gemeinderat gewählt. In einer Arbeitsgruppe sollten zwingend Mitglieder der einzelnen Fraktionen vertreten sein. 

AM Schmidt wünscht sich, dass entsprechende Maßnahmen für diese zwei Feuerwehrgerätehäuser nicht so viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen, wie der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Vreschen-Bokel.

 

VA Ehlers erklärt, dass nachhaltige Planungen erfolgen müssen. 2032 muss ein neues Fahrzeug für die Ortsfeuerwehr Nordloh-Tange angeschafft werden. Darüber hinaus sollten die Rahmenbedingungen im Blick behalten werden.

 

OrtsBM Manfred Delger äußert, dass die Gemeinde bis 2021 finanziell mit großen Baumaßnahmen ausgelastet ist. Bis dahin können alle rechtliche Situationen abgeklärt werden und anschließend können die Planungen beginnen. Die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges oder der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses sind auch für einen Ortsbrandmeister sehr arbeitsintensiv und zeitaufwendig. Entsprechend sollte die Zeit sinnvoll genutzt werden.

 

GAR Jürgens stimmt den Ausführungen von AM Schmidt bei. Weiter entgegnet GAR Jürgens, dass ebenfalls die Verwaltung sehr viel Zeit und Arbeitsaufwand in Neuanschaffungen oder Bauten für die Feuerwehren investiert. Eine frühzeitige Planung ist aus diesem Grund anzustreben. Allerdings können sich mit der Zeit nicht nur rechtliche Vorschriften, sondern auch Kosten und Kosteneinschätzungen ändern. Aus diesem Grund darf nicht vorzeitig mit einer Planung begonnen werden, sondern es muss eine bedarfsgerechte zeitliche Planung erfolgen. 

 

AM Bruns spricht ein großes Lob an die Feuerwehren aus. Eine zeitlich so frühe Planung erweist sich auch aus seiner Sicht als schwierig. Die rechtlichen Vorschriften ändern sich dauerhaft. Der nächste Gemeinderat sollte sich mit den Bauten in Godensholt und Nordloh-Tange befassen. Die vorgestellten Ideen sollten in Ruhe überdacht werden.

 

AM Wilken erklärt, dass eine realistische und zeitlich passende Planung in der Mitte des nächsten Jahrzehnts erfolgen muss. Gedanken zu diesem Themenbereich sollte sich bereits jetzt jeder machen, aber es sollen keine falschen Hoffnungen aufkommen.

 

GemBM Hartmut Bollen erklärt, dass Gedankenschritte vorgestellt wurden, in welche Richtung es in Zukunft gehen kann. Die Vorschläge werden immer unter Vorbehalt der gesetzlichen Vorschriften gemacht. Die Schwarz/ Weiß Trennung, eine Trennung der Geschlechter in der Umkleidekabine und die Hallengröße sind besonders zu beachten. Oberste Priorität ist immer, den Brandschutz bestmöglich zu gewährleisten. Die Normen zu den Fahrzeugen verändern sich in den nächsten Jahren immer weiter, deswegen müssen diese durchgehend im Blick behalten werden.

 

AM Schmidt erwidert, dass die Feuerwehrkameraden die Planungen zu den Feuerwehrgerätehäusern mit den Ersatzbeschaffungen der Fahrzeuge in Verbindung gebracht haben. Deshalb ist es wichtig, dass entsprechend gut ausgerüstete Gebäude vor einer Neuanschaffung von Fahrzeugen bereit stehen.