Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Die Deutsche Bahn plant die Erneuerung des Bahnübergangs Hauptstraße in Apen unter Einbeziehung des Fuß- und Radweges und des Einmündungsbereichs An der Wiek.

Von der DB Netz AG werden anhand einer Präsentation die Grundlagen der Planung vorgestellt. Es soll versucht werden, den Bahnübergang soweit wie möglich in der jetzigen Form zu erhalten. Der Bahnübergang wird weiterhin mittels Lichtzeichen und Halbschranken gesichert. Ein Begegnungsverkehr soll jeweils 27 m vor und nach dem Bahnübergang realisierbar sein. Die Fahrbahn der Hauptstraße wird Schleppkurven für den Begegnungs­fall LKW / LKW berücksichtigen und aus diesem Grunde etwas verbreitert werden.

Die Einmündung zur untergeordneten Gemeindestraße An der Wiek liegt im 27-m-Bereich. Die Straße ist mit 30 km/h ausgewiesen und auf 2,8 to gewichtsbeschränkt. Zunächst wurde seitens der DB Netz AG überlegt, eine Einbahnstraßenregelung von der Ammerlandstraße Richtung Hauptstraße anordnen zu lassen. Dieses wurde jedoch aufgrund des regen Querverkehrs wieder verworfen. Die Straße An der Wiek wird vor allem von Pkws in beiden Richtungen genutzt, aber auch Lieferfahrzeuge (Klein­transporter) bzw. Anhängergespanne nutzen die Straße.

Eine Verlegung der Einmündung der Straße An der Wiek aus dem 27-m-Bereich des Bahnüber­gangs ist aufgrund des benachbarten Hafenbeckens nicht möglich. Um keinen Stau auf den Gleisen beim Linksabbiegen zu erhalten, wird vorgeschlagen, neben der vorhandenen Beschilderung eine Längenbegrenzung von einbiegenden Fahrzeugen auf 6,0 m vorzunehmen. Dies bedeutet, dass größere Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit Anhängern die Ammerlandstraße nur durch Umfahren über den Kreuzungsbereich erreichen können, was nach Ansicht der DB durchaus im zumutbaren Rahmen liegt.

Die Vorgehensweise muss noch mit der Gemeinde und den übrigen Fachbehörden abgestimmt werden, letztlich liegt die Entscheidung bei der Gemeinde.

Auf den Hinweis aus dem Ausschuss, dass es häufiger vorkommt, dass ein Fahrzeug hinter einem Linksabbieger auf den Gleisen zu Stehen kommt, wird von der DB darauf hingewiesen, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten muss, dass die Gleise jederzeit frei befahrbar sind. Weiter erklärt die DB, dass bei diesem Bahnübergang keine Vollschranken eingebaut werden müssen. Dies erfolgt nur bei Bahnübergängen mit einer Schließdauer von über 240 Sekunden, was in Apen jedoch nicht der Fall ist. Die Schranken für die beidseitigen Fuß- und Radwege bleiben bestehen. Neu aufgestellt wird ein Vorsignal vor der Einmündung An der Wiek, so dass Fahrzeuge eher zum Stehen kommen.

Aus der Mitte des Ausschusses wird eine Einbahnstraßenregelung bzw. Längen­beschränkung von Fahrzeugen auf 6 m für nicht gut gehalten, da das dahinter liegende Gewerbegebiet erreichbar bleiben muss. Die Straße An der Wiek ist eine Hauptzufahrt zum Gewerbegebiet aus dem Ort Apen. Weiter wird vorgeschlagen, in die Hauptstraße eine Linksabbiegespur einzubauen, so könnte der übrige Verkehr weiterfließen.

Dem wird von anderer Seite entgegengehalten, dass eine solche Forderung weit überzogen ist. Bisher wurde immer versucht, den Verkehr aus der Straße An der Wiek so weit wie möglich herauszuhalten.

Die DB erklärt, dass der Eingriff in die Landesstraße so gering wie möglich gehalten werden soll. Auch muss bedacht werden, dass lt. Eisenbahnkreuzungsgesetz die Kosten für Arbeiten, die der Verkehrssicherheit dienen, auf die Gemeinde und die Landes­straßen­baubehörde umgelegt werden. Die von der Bahn heute vorgestellten geplanten Maßnahmen wurden mit dem Landkreis Ammerland und der Straßenbaubehörde in Oldenburg vorbesprochen, an dieser Art des Straßenausbaus muss sich die Gemeinde Apen nicht beteiligen.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.10.2019 noch einmal beraten wird, um ein Meinungs­bild zu erhalten. So kann in den Fraktionen hierüber vorher gesprochen werden.

Der Ausschuss ist mit dieser Vorgehensweise einstimmig einverstanden.