Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen vom 25.03.2019 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB.

 


EGR Schubert stellt anhand einer Präsentation die Notwendigkeit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen dar.

 

Frau Diplom-Geogr. Katharina Staiger von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH erläutert die Entwurfsfassung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen.

 

AM Orth möchte wissen, ob der Wegfall des Netto Marktes an der Südgeorgsfehner Straße bei der Bewertung der Potenzialfläche am Dockgelände einberechnet ist.

 

Frau Staiger erläutert, dass ab 2017 die neue Landes-Raumordnung greift und die aktuellen Vorgaben eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund können die weggefallenen Verkaufsflächen nicht einfach für das Dockgelände vorgetragen werden. Vielmehr muss komplett neu berechnet werden.

 

AV Martens fragt, ob eine mögliche Erweiterung von Markant in Apen gegengerechnet wird bei der späteren Nutzung der Potenzialfläche.

 

Frau Staiger verweist darauf, dass hier zwei Grundzentren getrennt voneinander betrachtet werden

 

AM Orth sieht die Handlungsvorgaben im Gutachten als schwierig einzuordnen an, da eine genaue Zeitleiste der Geschehnisse in Zukunft nicht absehbar ist.

 

Frau Staiger erläutert, dass immer der Status Quo in Augenschein genommen werden muss. Es kann aber in bestimmten Fällen auch zugunsten von bestimmten Entscheidungen argumentiert werden. Dies ist immer zum Zeitpunkt zu entscheiden.

Die Marschrichtung müsste aber erst in der Erweiterung in Apen liegen und dann die Potenzialfläche am Dockgelände. Dies könnte im B’Plan schon verankert werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0