Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung erhält den Auftrag zu ermitteln, welche Kriterien für die Fördermittel aus den VW-Millionen (Runderlass L3-52 420) erfüllt werden müssen. Der allgemeine Aufwand auch im Bezug auf des Bestandsgebäude wird ermittelt (Sanierung Dach usw.). Die Ergebnisse sollen in einem Sport- und Kulturausschuss Anfang 2020 beraten werden, um eine Lösung (finanzielle Möglichkeiten)  zu erarbeiten. Gegebenenfalls kann dann ein Förderantrag erfolgen. Die Sanierungsbedarfe auch an den anderen gemeindlichen Sportstätten sind zu ermitteln und vorzulegen.


Seitens der Verwaltung wird die Beschlussvorlage erläutert.

AM Albrecht  kann grundsätzlich das Engagement des TV Apen unterstützen. Ihm fehlt aber ein Gesamtkonzept, wie in Zukunft mit der Sportförderung verfahren werden soll. Andere Vereine haben auch Bedarf. Hier sollten sich die Vereine zusammensetzen und einen gemeinsamen Bedarf bzw. ein Konzept entwickeln. Er möchte daher keinen Beschluss fassen.

RM Martens führt aus, dass dieses Projekt nur mit einer Förderung aus den VW-Millionen möglich ist. Bei einem Förderantrag durch den TV Apen wäre der Fördersatz wesentlich geringer (30%) als bei einer Beantragung  durch die Gemeinde Apen (70%). Seiner Meinung nach ist die Belastung für die Gemeinde Apen, laut Kostenschätzung des Vereins, für ein solches Projekt gering. Er hält es für eine gute Möglichkeit die Sporthalle Apen zu sanieren und Räume für weitere Sportangebote zu schaffen. Der Förderantrag sollte seitens der Verwaltung gestellt werden.

Auch AM Schmidt kann den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss so nicht mittragen. Andere Vereine haben auch Bedarfe. So möchte z.B. der TuS „Vorwärts“ ein neues Umkleidegebäude und in Apen ist ein Haus der Vereine geplant. Auch er spricht sich dafür aus, dass ein Gesamtkonzept erarbeitet wird.

AM Bruns ist der Meinung, das die Priorität auf der Instandhaltung der gemeindlichen Sporthallen liegen sollten. In den letzten Jahren gab es hier viele Kritikpunkte. Es sollte auch der Sanierungsbedarf an den anderen Sporthallen ermittelt werden.

Weiter merkt AM Bruns an, dass es in der Sporthalle Godensholt am Vormittag noch freie Hallenkapazitäten gibt und diese genutzt werden sollten. Die Fahrtstrecke ist seiner Meinung nach durchaus zumutbar. 

AM Janssen ist derselben Meinung und beantragt den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der Sanierungsbedarf an allen Sporthallen geprüft wird.

AM Weerts sieht es eher problematisch zusammen mit allen Vereinen ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und ist der Meinung, dass der Beschluss so gefasst werden sollte.

Auch RM Scheiwe spricht sich dafür aus, den Beschluss so zu fassen. Entsprechende Förderanträge sollten gestellt werden. Er vertritt die Ansicht, dass im Rahmen des demografischen Wandels für die Senioren ein Sportangebot möglichst wohnortnah angeboten werden sollte.

AM Albrecht sieht die Problematik darin, dass im Frühjahr 2020 ein weiterer Antrag auf Sportförderung vorliegen könnte. Wo soll dann die Priorität gesetzt werden?

AM Schmidt spricht sich nochmals dafür aus ein Konzept mit allen Sportvereinen zu erarbeiten. Weiter sollten freie Hallenzeiten genutzt werden. Auch er hält die Fahrtstrecke Apen – Godensholt für durchaus zumutbar.

AV Harms führt nachmals aus, dass die Sporthalle Apen sanierungsbedürftig ist. Die aufgelegte Förderrichtlinie passt genau zu dem Projekt – Sanierung der Sporthalle Apen und Anbau einer Gymnastikhalle. Es müssen möglichst zeitnah – Frühjahr 2020 - die formellen Voraussetzungen geschaffen werden.

BM Huber beantragt die Beratungsfolge zu ändern. Der Beschluss sollte nicht wie geplant im Gemeinderat gefasst werden sondern im Verwaltungsausschuss. Er macht deutlich, dass der Beschluss in der geänderten Form viel Arbeit für die Verwaltung, speziell für das Bauamt bedeutet. Es müssen die Sanierungsbedarfe aller Sporthallen ermittelt werden.

Man sollte allerdings den Versuch unternehmen bis zum Frühjahr 2020 eine Begutachtung der 3 Schulsporthallen in Apen und Augustfehn vorzunehmen und dann möglichst schnell hier wieder darüber beraten. Die sog. VW-Millionen könnten dann vielleicht noch Anfang 2020 beantragt werden.