Aus der Sitzung des Bau– und Planungsausschusses am 23.09.2019 sind keine Berichtspunkte vorzutragen, da keine weitergehenden Beschlüsse gefasst wurden.

Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau– und Planungsausschusses am 26.08.2019 nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 24.09.2019 wie folgt:

Zu TOP 7              Stabile Oberwasserverhältnisse in der Gemeinde Apen

Die Gemeinde Apen hat bei den entsprechenden Stellen eine Anpassung der Sperr­werksverordnung beantragt, um die Hochwasserverhältnisse in der Leda-Jümme-Niederung stabil zu halten. Hierbei muss der Hochwasserschutz weiterhin Vorrang haben, allerdings sollte das Sperrwerk auch zur Stabilisierung der Ober­wasser­verhältnisse eingesetzt werden können, wenn der Sperrwerksbetrieb dies zulässt. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass der Gemeinde Apen keine Kosten entstehen dürfen.

Zu TOP 8              Anbindung des Familienzentrums in Augustfehn II an die K 114 „Stahl­werkstraße“

Die Verwaltung hat für die Anbindung des Familienzentrums in Augustfehn II an die K 119 einen Antrag auf Bezuschussung aus den Mitteln der Dorfregion Apen bean­tragt. Zum Tragen kommt hierbei die vom Gemeinderat beschlossene Vari­ante 1. Für den erforderlichen Brückenneubau wurde ebenfalls ein entsprechen­der Förderantrag aus Mitteln der Dorfregion Apen gestellt. Ein Ergebnis steht in beiden Fällen noch aus.

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Zu TOP 9              Bebauungsplan Nr. 137 – Hengstforde, südlich der Bahn –

Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst.

Den Privatpersonen und Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde das Ergeb­nis der Abwägung mitgeteilt. Der Bebauungsplan wird in Kürze rechtswirksam veröffentlicht.

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Zu TOP 10           Änderung Nr. 3 (2. Teil) des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Wohnbaugebiet Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn

Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gefasst. Den Privatpersonen und Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt. Die Unterlagen zur Genehmi­gung wurden dem Landkreis Ammerland vorgelegt.

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Zu TOP 11           Bebauungsplan Nr. 123 B der Gemeinde Apen – Wohngebiet Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird dem Rat der Gemeinde Apen in der Dezembersitzung 2019 zur endgültigen Beratung vorgelegt. Der Bebauungsplan kann nach Genehmigung der 3. Flächennutzungsplanänderung (2. Teil) rechtswirksam veröffentlicht werden.

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Zu TOP 12           Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Tange, Diskothek

Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gefasst. Den Privatpersonen und Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt. Die Unterlagen zur Genehmigung werden dem Landkreis Ammerland in Kürze vorgelegt.

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Zu TOP 13           Bebauungsplan Nr. 131, 1. Änderung – Apen, Fußweg und Aufstell­fläche Fahrbahnteiler L 821

Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst. Den Privatpersonen und Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt. Der Bebauungsplan wird in Kürze rechtswirksam veröffentlicht.

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Zu TOP 14           Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und Aufstellung eines Bebauungsplans in Apen, südlich der Großen Norderbäke

Der Verwaltungsausschuss hat die Änderung Nr. 20 des Flächennutzungsplans und die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 139 – Apen, südlich der Großen Norderbäke – mit einem allgemeinen Wohngebiet beschlossen. Derzeit werden die Planunterlagen mit den Varianten 1 und 2 für die frühzeitige Öffentlich­keits- und Träger­beteiligung vorbereitet.

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Weiter berichtet die Verwaltung, dass die Ausbesserung der Laufbahn bei der IGS beschlossen wurde. Die Arbeiten konnten bisher nicht durchgeführt werden, da es zunächst Probleme bei der Materialbeschaffung gab. Derzeit ist zwar eine Lieferung des einzuarbeitenden Materials möglich, eine Durchführung der Arbeiten aber aufgrund des Zustandes der Laufbahn nicht möglich, da diese zurzeit unter Wasser steht.

Der Untergrund der Laufbahn wird bei der Einarbeitung des Materials aufgeraut und das vorhandene sowie das neu einzubringende Material vermischt und wieder verdichtet eingearbeitet. Da die Laufbahn zurzeit unter Wasser steht, würde bei einem Aufrauen das vorhandene Material insgesamt aus dem Bett gelöst werden.

Sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, werden die Arbeiten vom Bauhof erledigt. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 möglich sein.

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Für den Einbau des Fahrbahnteilers in Höhe der Firma AMF Bruns hat die Bau­anlauf­besprechung inzwischen stattgefunden. Der Baubeginn für den ersten Bauab­schnitt soll voraussichtlich Ende November erfolgen.

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Mit der Errichtung der Fußgängerampel bei der Friedensbrücke in Augustfehn I wird noch diese Woche begonnen. Die erste Baubesprechung hierzu hat heute stattgefunden.

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Die Arbeiten zur Schulhofentwässerung im Bestand bei der IGS Augustfehn sind in der 46. KW abge­schlossen worden.

Zum neuen Anbau der IGS kann berichtet werden, dass die Baugenehmigung hierfür eingegangen ist. Der Auftrag für die neue Aufzuganlage wurde inzwischen erteilt. Die Arbeiten zu den Gewerken Bauzaun, Baustraße, Erdarbeiten, Grundleitungen unter dem Gebäude, Fundamenterder und Blitzschutzarbeiten sowie Aufstellung des Baucon­tainers sind zum Teil erledigt bzw. werden derzeit ausgeführt. Mit den Rohbau­arbeiten wird kurzfristig begonnen.

Es war ein Nachtragsauftrag erforderlich, um den zu hohen Grundwasserstand im Baufeld abführen zu können. Die Erstellung der Fundamente ist sonst nicht möglich.

Die Submission für den Gerüstbau hat heute stattgefunden, für Heizung, Lüftung und Sanitär findet die Submission am 28.11.2019 statt, für die Gewerke Elektro und Brand­meldeanlagen ist die Submission auf den 13.12.2019 gelegt worden.

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Beim Familienzentrum in Augustfehn II sind der Bauzaun aufgestellt sowie die Abbruch­arbeiten im Bereich Fliesen/Sanitär fertiggestellt. Die Aufträge für den Abbruch Ober­boden und die Erstellung der Baustraße wurden erteilt, die Vergabe der Rohbauarbeiten soll noch in 2019 erfolgen, um mit den Arbeiten im Januar 2020 beginnen zu können.

Die Abschlüsse der Honorarverträge für Architekten und Fachplaner stehen kurz bevor.

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Für die Beplanung des ehemaligen Raiffeisengeländes in Apen und des Betriebs der Tagespflegestätte in Augustfehn II sind die Unterlagen für die frühzeitige Öffentlich­keits- und Trägerbeteiligung nahezu erstellt. Die Bekanntmachung zu den früh­zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen wird kurzfristig erfolgen.

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Für den Bebauungsplan Nr. 88, 6. Änderung, im Gewerbegebiet in Augustfehn II erfolgt in dieser Woche noch eine Abstimmung des Verkehrskonzeptes für die Bauleitplanung.

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