Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen genehmigt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 – Tange, Diskothek – in der der Niederschrift zur Ratssitzung am 17.12.2019 beigefügten Fassung.

 


Die Verwaltung berichtet, dass am 06.11.2019 im Dörpshus in Tange die Inhalte des Durchführungsvertrags der Bevölkerung vorgestellt wurden. An der Versammlung nahmen ca. 30 Personen teil. Fragen konnten beantwortet werden.

Anschließend wird dem Ausschuss der Durchführungsvertrag anhand einer Präsentation vorgestellt. Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung sind hierbei in den Vertrag eingeflossen.

Folgende Punkte werden im Durchführungsvertrag festgehalten:

Als Großveranstaltungen finden folgende Veranstaltungen statt:

Ø  Sommernachtsfete einmal jährlich in der Taxi- und Bushalle sowie dem Innenhof

Ø  Alohaparty einmal jährlich in den Hallen ohne Beschallung des Außenbereichs

Ø  X-Mas-Party in den Hallen ohne Beschallung des Außenbereichs

An Eventveranstaltungen und themenbezogenen Veranstaltungen sind vorgesehen:

Ø  Public Viewing in der Bushalle

Ø  Sport- und Liveveranstaltungen (z.B. Boxen) in der Bushalle

Ø  Beach-Party / Mallorca-Party

        Weitergehende Nutzungen des Geländes sind

Ø  Errichtung einer Lagerhalle zur Unterbringung von eventbedingtem Mobiliar, Wartungsgeräten, Dekogegenständen und ähnlichem

Ø  Bei Bedarf Vermietung an externe Nutzer

Ø  Errichtung kleinerer Produktionsanlagen zur Herstellung von betriebsbedingten Produkten

Ø  Errichtung einer größeren WC-Anlage für den erhöhten Sanitärbedarf bei Großveranstaltungen und Events

Der Vorhabenträger ist zur Einhaltung folgender Maßnahmen verpflichtet:

Ø  Begrenzung der fest­installierten Beschallungs-anlagen während des Disko­theken­betriebs auf maximale Innenpegel von 94 dB(A)

Ø  Einhaltung der Mittelungspegel für die Tanzfläche inklusive Impuls­zuschlag von 100 dB(A).

Ø  Die Beschallungs­anlage außerhalb des Diskogeländes ist auf einen Versor­gungs­pegel von 89 dB(A) im größten Abstand (15 m) einzu­pegeln (Tanzfläche 15 x 15 m).

Ø  Tore und Öffnungen in den Hallen müssen während Sonder­veranstaltungen von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr geschlossen bleiben

Ø  Alternativ sind Schall­schutzschleusen einzurichten. Im Eingangsbereich ist zwingend eine Schallschutz­schleuse vorzusehen

Ø  Der Brandschutz ist durch den Vorhabenträger unter Einhaltung der rechtlichen Grundlagen sicherzustellen

Ø  Sicherstellung der Reinigung der umliegenden Straßen, Wege und Plätze während und unmittel­bar nach den Veranstaltungen vom Vorhabenträger

Ø  Freihaltung von Zu- und Einfahrten und Sicherstellung von Rettungswegen

Ø  Einwirkung des Vorhabenträgers bei Besuchern auf die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Vom Ausschuss wird das transparente Vorgehen bei dieser Planung angesprochen. Hierdurch konnte die Bevölkerung in Tange in die Planung eingebunden werden. Dies hat zum Abbau von bestehenden Bedenken geführt. An der heutigen Sitzung nehmen keine Bürger teil, dies zeigt, dass in der Bürgerversammlung die Einwohner umfassend informiert wurden. Die Diskothek Tange hat für die Gemeinde Apen eine große Bedeu­tung, da ihr Ruf weit über die Grenzen Weser-Ems hinausgeht.

Auf die Frage, ob in Tange wegen der Lärmemissionen Fragen gestellt wurden, erklärt die Verwaltung, dass die gestellten Fragen anhand des vorliegenden Schallgutachtens umfassend beantwortet werden konnten. Ebenfalls wurde angeboten, evtl. später noch auftauchende Fragen im Rathaus bzw. in der heutigen Einwohnerfragestunde zu beantworten.