Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die erste frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die zweite frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Die NWP stellt die einzelnen Verfahrensschritte zum vorhabenbezogenen Bebauungs­plan Nr. 13 anhand einer Präsentation vor. Die erste frühzeitige Öffent­lichkeits- und Trägerbeteili­gung wurde mit einem kleineren Plangebiet durchgeführt ohne Flächen­nutzungsplan­änderung. Vom Landkreis Ammerland wurde die Erweiterung des Geltungsbereichs mit Aufnahme des Freigeländes in das Plangebiet für erforderlich gehalten. Hiermit war dann auch eine Änderung des Flächennutzungsplans verbunden.

Von Seiten der Landwirtschaftskammer wurde die Erstellung eines landwirtschaftlichen Gutachtens gefordert. Allgemeine Hinweise gaben die Ver- und Entsorger sowie der Kampfmittelbeseitigungsdienst ab.

In der zweiten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung mit erweitertem Geltungsbereich wurden zwei Sondergebiete festgelegt, wobei im Sondergebiet 2 ein betriebsbezogenes Wohnen aufgrund der landwirtschaftlichen Immissionen ausge­schlossen wurde.

Mit dem Landkreis Ammerland wurden das Sicherheits- und Brandschutzkonzept bei einer Umnutzung der Bushalle abgestimmt. Die Abwägung zum Schallschutz wurde ergänzt. Hierbei wurde herausgehoben, dass für die jährliche Pfingstveranstaltung weiterhin eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist, da diese Großveranstaltung nicht mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgedeckt werden kann. Die Fest­setzungen zu den Sondergebieten sollten konkretisiert sowie die Vorhabenbeschreibung zu den betriebsbedingten Produktionsanlagen ergänzt werden. In der Kompensation war eine Anpassung der Bilanzierung aufgrund der Reduzierung der Grundflächenzahl für den östlichen Teilbereich erforderlich. Ein Entwässerungskonzept wurde vom Landkreis gefordert, ebenfalls die Einbindung eines weiteren Grundstücks in den Geltungsbereich.

Seitens der Landwirtschaftskammer Oldenburg wurden keine Bedenken aus geruchs­technischer und landwirtschaftlicher Sicht erhoben, von den Ver- und Entsorgern gab es allgemeine Hinweise.

In der anschließenden öffentlichen Auslegung wurde das Plangebiet mit drei Sonder­gebieten zur konkreteren Abgrenzung der Nutzungen versehen. Die Begründung wurde zu den betriebsbedingten Produktionsanlagen und zur Zweigeschossigkeit ergänzt.

Vom Landkreis Ammerland gingen Hinweise zum Landwirtschaftsgutachten ein, hier sollte ggfs. eine Anpassung erfolgen und die Begründung um die Gemengelage ergänzt werden. Auch zum Schallgutachten gingen Hinweise ein, die Pfingstveranstaltung ist gesondert zu betrachten. Empfohlen wurde die Aufnahme von Maßnahmen zum Schall­schutz für Diskothek und Eventbereich in den Durchführungsvertrag. Außerdem wurde eine Ergänzung der Begründung um organisatorische Maßnahmen (Einbahn­straßen­regelung zu Pfingsten, Geschwindigkeitsreduzierung bei den Mottopartys) für erforderlich gehalten.

Aufgrund eines Hinweises der Ammerländer Wasseracht zum erforderlichen Abstand von 6 m zum vorhandenen Verbandsgewässer wurde der Bauteppich in diesem Bereich einen Meter zurückgenommen.

Die EWE WASSER hat mitgeteilt, dass das Abwasser vom bestehenden Pumpwerk abgeführt werden kann, zu Pfingsten ist eine Ergänzung durch Toilettenanlagen erforderlich.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen weist auf die Vor­belastung durch Fluglärm hin und fordert eine Höhenbeschränkung von Anlagen auf 30 m.

Auf Anfrage vom Ausschuss erklärt die NWP, dass für die Pfingst­veranstaltung aufgrund der großen Teilnehmerzahl auch weiterhin eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Das für diesen Bebauungsplan erstellte Schallgutachten kann allerdings als Grundlage verwendet werden.

Vom Ausschuss wird darauf verwiesen, dass das Projekt Diskothek Tange mit den Jahren gewachsen ist. Die künftigen Veranstaltungen werden zu ca. 90 % vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfasst. Die Existenz einer so großen Diskothek im ländlichen Raum ist etwas Besonderes. Durch diesen Plan erhalten Gemeinde und Betreiber Planungssicherheit. Von Bürgern sind in der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen. Dies zeigt, dass der eingeschlagene transparente Weg richtig war.

Die Verwaltung zeigt auf, dass der Vorhabenträger mit dem Durchführungsvertrag und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Verpflichtungen eingegangen ist.

Seitens des Ausschusses wird darauf hingewiesen, dass die aufgenommenen Punkte bereits in der Vergangenheit vom Veranstalter berücksichtigt wurden und somit nichts Neues darstellen.