Sitzung: 25.11.2019 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VO/606/2019
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale
Abwasserbeseitigung im Jahr 2020 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird auf 2,90 €/m³ Abwasser festgesetzt.
Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:
17. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über die Erhebung von Gebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017
(Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl.
S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des
Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch
Satzung vom 19.12.2017 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 38 vom
22.12.2017) wird wie folgt geändert:
§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:
" § 4 Gebührensatz
Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 2,90 Euro."
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2020 in Kraft.
Apen, den 17.12.2019
Gemeinde Apen
Huber, Bürgermeister
EGR Schubert stellt anhand einer Präsentation die Kalkulation
der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung für das Jahr 2020 vor.
AM Harms fragt, ob eine Verpflichtung besteht, den Bürgern
die Überschussrücklagen über einen bestimmten Zeitraum auszuzahlen.
EGR Schubert bestätigt, dass es einen 3 Jahreszeitraum gibt.
Allerdings wurden keine Verteuerungen eingeplant, die dann aufgefangen werden
müssen.
AM Hasselhorst weist auf die Kontinuität der Gebühr in der
Vergangenheit hin. Eine zu starke Senkung der Gebühr, die dann eine spätere
Erhöhung mit sich bringt, könnte die Bürger verwirren. Somit ist der gegangene
Weg der Richtige.
RM Bruns weist darauf hin, dass die hohe Abwassermenge durch
einen trockenen Sommer herrührt.
EGR Schubert erläutert, dass durch Neubaugebiete ein höherer
Verbrauch absehbar ist.
AV Orth findet es gut, dass die Gebühr unter 3,00 € abgesenkt werden kann und die Rückerstattung an die Bürger eine Selbstverständlichkeit ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |