Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen vom 25.03.2019 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB.

 


RH B. Meyer teilt mit, dass man die Orte Apen und Augustfehn als 2 isolierte Räume betrachten sollte. Das Einzelhandelskonzept für das Dockgelände kann jederzeit fortgeführt werden.