Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/584/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen vom 25.03.2019 als städtebauliches
Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB.
RH B. Meyer teilt mit, dass man die Orte Apen und Augustfehn als 2 isolierte Räume betrachten sollte. Das Einzelhandelskonzept für das Dockgelände kann jederzeit fortgeführt werden.