Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/601/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, dass die Geltungsdauer
der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung
der Planung in dem Bebauungsplan Nr. 7 (Neufassung), 5. Änderung, für das Grundstück Südgeorgsfehner Straße 12 – Gemarkung Apen, Flur 16, Flurstück 56/2
– (ehemaliger Netto-Markt),
veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 9 sowie im
Ammerländer Teil der NWZ am 16.03.2018, gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein
Jahr verlängert wird.
Die Satzung tritt gem. § 16 Abs. 2
S. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 S. 2-5 BauGB am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Satzung am 13.03.2020 gem. § 16 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.