Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.

 

Die Gebühr wird festgesetzt auf  27,50 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser.

 

Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

 

8. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser

aus Grundstücksabwasseranlagen

 

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 17.12.2019 folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbe­zirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch Satzung vom 13.12.2016 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland S. 143 vom 23.12.2016) wird wie folgt geändert:

 

§ 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

„ § 3 Gebührensatz

 

Die Benutzungsgebühr beträgt 27,50 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser aus Haus­kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.“

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2020 in Kraft.

 

Apen, den 17.12.2019

 

Gemeinde Apen

 

 

Huber

(Bürgermeister)