Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Folgekostenbeitrag für das Wohnbaugebiet Augustfehn-Hengstforde wird auf insgesamt 1.282.680,33 € festgesetzt und ist im städtebaulichen Vertrag mit der NLG zu verankern. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 5,97 €/m² Nettobaulandfläche.

 

Dieser Betrag ist nach regelmäßiger Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten auf alle neu abzuschließenden städtebaulichen Verträge und auf die Kaufpreiskalkulation für eigene Wohnbaugrundstücke anzuwenden.

 

Der vorstehende Beschluss ersetzt den Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.1999 zur Festsetzung eines Infrastrukturzuschlages.