Betreff
Namensgebung „Peter Suhrkamp“ für Foyer Anbau IGS
Vorlage
VO/723/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Foyer (Cafeteria) im Anbau der IGS/OBS in Augustfehn soll der Name „Peter-Suhrkamp-Foyer“ vergeben werden. Die Verwaltung wird -vorbehaltlich des Beschlusses des Schulvorstands der IGS/OBS- die Namensgebung vorbereiten.

 


Sachverhalt:

 

Die IGS erhält einen Anbau, in dem u.a. eine Cafeteria eingerichtet wird, die neben der Schule auch Vereinen und anderen außerschulischen Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Es liegt ein Antrag der Schule vom 02.07.2020 vor, dem Foyer den Namen „Peter-Suhrkamp-Foyer“ zu verleihen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die „Oldenburgische Gesellschaft für Familienkunde“ hatte vom 04.06. bis 24.08.2016  in der Eisenhütte in Augustfehn eine Wanderausstellung zum 125jährigen Geburtstag von Herrn Suhrkamp. Herr Suhrkamp war (etwa um 1911) Junglehrer in Augustfehn. Nach Beendigung seiner Lehrtätigkeit setzte er sich als Journalist unter anderem kritisch mit dem Schulwesen auseinander. Er hat mehrere Jahre im S.-Fischer-Verlag gearbeitet, wurde 1944 wegen Verstößen gegen Autorenverbote und Kontakten zu Widerstandskreisen ins Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht. 1950 gründete er den Suhrkamp-Verlag, der sich in den folgenden Jahren zu einem der wichtigsten Literaturverlage entwickelte.

Lehrerberuf, Tätigkeit in Augustfehn und Verlagsgründung sind drei gute Gründe, der Cafeteria den Namen „Peter-Suhrkamp-Foyer“ zu verleihen.

Derzeit läuft eine Anfrage beim Suhrkamp-Verlag, ob und unter welchen Bedingungen eine Namensgebung möglich ist und welche Schritte zu veranlassen sind (Namensrecht, wo muss die Benennung beantragt werden,  …).

Bei der Cafeteria / dem Foyer handelt es sich um einen Teilbereich der Schule, sodass das NSchG Anwendung findet. Die Namensgebung für Schulen richtet sich nach § 107 NSchG. Wegen der Bedeutung eines Schulnamens entscheidet der Schulvorstand nach § 38a Abs. 3 Nr. 12 NSchG als Gremium der Schule.


Finanzielle Auswirkung:

 

Es ist noch nicht bekannt, ob Lizenzgebühren o.ä. zu zahlen sind.

 


Anlagen:

 

-       Antrag der Schule

-       Auszug aus dem NSchG (§ 107 Namensgebung)