Betreff
Seniorenbeauftragter der Gemeinde Apen
Vorlage
VO/724/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Herr Eberhart Hoffmann wird mit Wirkung vom 01.11.2020 auf Dauer zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Gemeinde Apen bestellt.

 


Sachverhalt:

Herr Eberhart Hoffmann ist mit Beschluss des Rates der Gemeinde Apen vom 16.10.2018 mit Wirkung vom 01.11.2018 für die Dauer von zwei Jahren zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten bestellt worden. Der Bestellung bzw. der Beschlussfassung ging ein Bewerbungsverfahren voraus, nachdem Frau Silke Alberts erklärte, nach zweijähriger Tätigkeit für eine Übertragung dieses Amtes auf Dauer nicht zur Verfügung zu stehen. Die zunächst befristete Übertragung hat den Hintergrund, dass Amt bzw. Aufgabe und Person sich profilbildend entwickeln können, damit dann der Amtsinhaber für sich entscheiden kann, ob er für diese Tätigkeit auf Dauer zur Verfügung steht, aber auch von Rat und Verwaltung diesbezüglich eine Einschätzung erfolgen kann.

 

Eberhart Hoffmann hat erklärt, dass er für diese Aufgabe weiterhin zur Verfügung steht und das Amt weiterhin ausfüllen möchte. Verwaltungsseitig wird diese Entscheidung begrüßt, denn Herr Hoffmann wird als engagierter Seniorenbeauftragter wahrgenommen und füllt dieses Amt zur Zufriedenheit aus. Von Amts wegen ist der Seniorenbeauftragte auch Mitglied des Seniorenbeirates, wo Herr Hoffmann dem Vorstand angehört. Das Zusammenspiel dieser beider Institutionen funktioniert gut  im Sinne der gemeinschaftlichen Aufgabe. Betrachtet man die Aufgabe mit dem Blick von außen sind verwaltungsseitig keine Punkte bekannt bzw. ersichtlich, dass die Aufgabe des Seniorenbeauftragten von Herrn Hoffmann nicht zufriedenstellend ausgeführt wird, eher das Gegenteil ist der Fall.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Hoffmann das Amt des Seniorenbeauftragten mit Wirkung vom 01.11.2020 auf Dauer zu übertragen. 

 


Finanzielle Auswirkung:

Gemäß § 9a der „Satzung über die Zahlung von Entschädigungen für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten“ der Gemeinde Apen wird eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 285 € pro Monat gezahlt.

 

 


Anlagen: