Beschlussvorschlag:
Herr Eberhart Hoffmann wird mit Wirkung vom 01.11.2020 auf
Dauer zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Gemeinde Apen bestellt.
Sachverhalt:
Herr Eberhart Hoffmann ist mit
Beschluss des Rates der Gemeinde Apen vom 16.10.2018 mit Wirkung vom 01.11.2018
für die Dauer von zwei Jahren zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten bestellt
worden. Der Bestellung bzw. der Beschlussfassung ging ein Bewerbungsverfahren
voraus, nachdem Frau Silke Alberts erklärte, nach zweijähriger Tätigkeit für
eine Übertragung dieses Amtes auf Dauer nicht zur Verfügung zu stehen. Die
zunächst befristete Übertragung hat den Hintergrund, dass Amt bzw. Aufgabe und
Person sich profilbildend entwickeln können, damit dann der Amtsinhaber für
sich entscheiden kann, ob er für diese Tätigkeit auf Dauer zur Verfügung steht,
aber auch von Rat und Verwaltung diesbezüglich eine Einschätzung erfolgen kann.
Eberhart Hoffmann hat erklärt,
dass er für diese Aufgabe weiterhin zur Verfügung steht und das Amt weiterhin
ausfüllen möchte. Verwaltungsseitig wird diese Entscheidung begrüßt, denn Herr
Hoffmann wird als engagierter Seniorenbeauftragter wahrgenommen und füllt
dieses Amt zur Zufriedenheit aus. Von Amts wegen ist der Seniorenbeauftragte
auch Mitglied des Seniorenbeirates, wo Herr Hoffmann dem Vorstand angehört. Das
Zusammenspiel dieser beider Institutionen funktioniert gut im Sinne der gemeinschaftlichen Aufgabe.
Betrachtet man die Aufgabe mit dem Blick von außen sind verwaltungsseitig keine
Punkte bekannt bzw. ersichtlich, dass die Aufgabe des Seniorenbeauftragten von
Herrn Hoffmann nicht zufriedenstellend ausgeführt wird, eher das Gegenteil ist
der Fall.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn
Hoffmann das Amt des Seniorenbeauftragten mit Wirkung vom 01.11.2020 auf Dauer
zu übertragen.
Finanzielle
Auswirkung:
Gemäß § 9a der „Satzung über die Zahlung von Entschädigungen
für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten“ der Gemeinde Apen wird eine
Aufwandsentschädigung i. H. v. 285 € pro Monat gezahlt.
Anlagen: