Betreff
Sanierung der Sporthalle Apen - Aufnahme in das Investitionsprogramm bis 2024
Vorlage
VO/732/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen beabsichtigt, die Sporthalle Apen entsprechend der anliegenden Kostenschätzung, sofern die Sporthalle Apen in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ aufgenommen wird, im Jahr 2023 zu sanieren.

Im dritten Quartal 2021 kann mit der Durchführung erster Planungsleistungen begonnen werden.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Zuge des Haushaltsplanes 2021 in das Investitionsprogramm aufzunehmen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 31.08.2020 wurden die Eckpunkte einer möglichen Förderung für die Sanierung der Sporthalle in Apen aufgezeigt. Der einstimmige Beschlussvorschlag lautete wie folgt:

„Die Verwaltung wird beauftragt umgehend einen Antrag für das Förderprogramm zu stellen, um an dem Programm für die Sporthalle Apen teilhaben zu können. Verwaltungsseitig sollen die notwendigen Schritte unternommen werden, um die Rahmenbedingungen für das Förderprogramm zu erfüllen.“

Den Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ hat die Verwaltung fristgerecht gestellt. Die Antragstellung erfolgte jedoch mit dem Hinweis, dass der im Antrag geforderte Beschluss zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme nachgereicht wird.

Um den Eigenanteil der Gemeinde Apen bestimmen zu können, wurde eine detaillierte Kostenschätzung in Auftrag gegeben. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 3.222.996,29 € bei einer Durchführung im Jahr 2023. Eine Teuerungsrate von 20 %, sowie eine vollumfängliche Sanierung der Sporthalle Apen wurden hierbei bereits berücksichtigt. Der gemeindliche Eigenanteil beläuft sich somit voraussichtlich auf ca. 323.000 € (10 %). Wie bereits in der Sitzung des Finanzausschusses vom 31.08.2020 mitgeteilt, ist es durchaus möglich, dass sich der Eigenanteil aufgrund von nicht förderfähigen Kostenanteilen und unvorhersehbarer baulicher Aufwendungen erhöhen kann.

Durch den Beschluss, diese Gelder in das Investitionsprogramm bis 2024 aufzunehmen, wird gegenüber der Förderstelle erklärt, dass bei positiver Berücksichtigung des Antrags, die Maßnahme durchgeführt werden soll.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Aufnahme in das Investitionsprogramm bis 2024 erhöht sich der Finanzmittelbedarf im Jahre 2023 um den gemeindlichen Eigenanteil von 323.000 €.


Anlagen:

Kostenschätzung vom 28.02.2020 – aktualisiert mit Ergänzungen vom 10.09.2020