Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen beabsichtigt, die Sporthalle Apen
entsprechend der anliegenden Kostenschätzung, sofern die Sporthalle Apen in das
Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung
von Sportstätten“ aufgenommen wird, im Jahr 2023 zu sanieren.
Im dritten Quartal 2021 kann mit der Durchführung erster
Planungsleistungen begonnen werden.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Zuge des
Haushaltsplanes 2021 in das Investitionsprogramm aufzunehmen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Finanzausschusses vom 31.08.2020 wurden die Eckpunkte einer möglichen Förderung
für die Sanierung der Sporthalle in Apen aufgezeigt. Der einstimmige
Beschlussvorschlag lautete wie folgt:
„Die Verwaltung wird beauftragt umgehend einen Antrag für das
Förderprogramm zu stellen, um an dem Programm für die Sporthalle Apen teilhaben
zu können. Verwaltungsseitig sollen die notwendigen Schritte unternommen
werden, um die Rahmenbedingungen für das Förderprogramm zu erfüllen.“
Den Antrag zur Aufnahme in das
Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ hat die
Verwaltung fristgerecht gestellt. Die Antragstellung erfolgte jedoch mit dem
Hinweis, dass der im Antrag geforderte Beschluss zur Durchführung und
Finanzierung der Maßnahme nachgereicht wird.
Um den Eigenanteil der Gemeinde
Apen bestimmen zu können, wurde eine detaillierte Kostenschätzung in Auftrag
gegeben. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 3.222.996,29 € bei einer
Durchführung im Jahr 2023. Eine Teuerungsrate von 20 %, sowie eine
vollumfängliche Sanierung der Sporthalle Apen wurden hierbei bereits
berücksichtigt. Der gemeindliche Eigenanteil beläuft sich somit voraussichtlich
auf ca. 323.000 € (10 %). Wie bereits in der Sitzung des Finanzausschusses vom
31.08.2020 mitgeteilt, ist es durchaus möglich, dass sich der Eigenanteil
aufgrund von nicht förderfähigen Kostenanteilen und unvorhersehbarer baulicher
Aufwendungen erhöhen kann.
Durch den Beschluss, diese Gelder
in das Investitionsprogramm bis 2024 aufzunehmen, wird gegenüber der
Förderstelle erklärt, dass bei positiver Berücksichtigung des Antrags, die
Maßnahme durchgeführt werden soll.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Aufnahme in das Investitionsprogramm bis 2024 erhöht
sich der Finanzmittelbedarf im Jahre 2023 um den gemeindlichen Eigenanteil von
323.000 €.
Anlagen:
Kostenschätzung vom 28.02.2020 – aktualisiert mit Ergänzungen
vom 10.09.2020