Beschlussvorschlag:
1.
Satzung
zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde
Apen
Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),
zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244)
und der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom
18.07.2012 (Nds. GVBl. S 269), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) hat der Rat der Gemeinde Apen am 29.06.2021
folgende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Apen beschlossen:
Artikel I:
§ 6 Abs. 7:
Der Begriff „Satz 1“ wird
gestrichen.
§ 6 Abs. 9:
Satz 2 wird hinter dem Begriff
„Gemeindebrandmeister“ um den Begriff „zeitnah“ ergänzt. Satz 3 wird
gestrichen.
§ 7 Abs. 2 :
In Satz 1 wird hinter dem Begriff
„Mitgliederversammlung“
„/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.
§ 7 Abs. 3 wird gestrichen. Die
nachfolgende Nummerierung der Absätze wird entsprechend angepasst.
§ 7 Abs. 5:
In Satz 1 wird hinter dem Begriff
„Mitgliederversammlung“
„/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.
§ 9 Abs. 1 S. 1:
Der Begriff „63. Lebensjahr“ wird
durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.
§ 9 Abs. 6 wird gestrichen.
§ 10 Abs. 1:
Der Begriff „63. Lebensjahr“ wird
durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.
§ 13 Abs. 2 S. 2:
Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch
„12 Jahre“ ersetzt.
§ 13 Abs. 3:
Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch
„12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im
Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.
§ 13 Abs. 4:
Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch
„12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im
Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.
§ 15:
Die Absatznummerierung beginnt
statt mit Absatz 5 mit Absatz 1 und wird entsprechend fortlaufend nummeriert.
§ 18 wird gestrichen.
Artikel II:
Die Änderung tritt am Tag nach der
Verkündung in Kraft.
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Apen hat zuletzt mit Beschluss vom 19.05.2015 Änderungen an der
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen beschlossen. Die
Satzung regelt insbesondere die Organisation, das Verfahren sowie Rechte und
Pflichten der Mitglieder innerhalb der Feuerwehr.
In der
Feuerwehrausschusssitzung am 05.10.2020 wurde der Beschluss zurückgestellt.
Insbesondere die Verleihung des Titels Ehrenbrandmeister, also eine
Titelverleihung zur Würdigung von Verdiensten ohne weitere Rechtsansprüche war
damals strittig. Nunmehr wird verwaltungsseitig vorgeschlagen dem Wunsch des
Gemeindebrandmeisters zur Veränderung zuzustimmen.
Aufgrund
des demographischen Wandels sind Anpassungen an die aktuellen gesetzlichen
Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes erforderlich. Insbesondere
wurde das Lebensalter im Zusammenhang mit dem Wechsel von der Einsatzabteilung
in die Altersabteilung auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Des
Weiteren sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ehrenabteilung und
Verleihung der Ehrenbezeichnungen vereinfacht werden.
Die
Einzelheiten werden während der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Anlagen:
- bisherige Satzung
- neue Satzung