Betreff
Anpassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen
Vorlage
VO/735/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Satzung

zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen

 

 

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244) und der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S 269), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) hat der Rat der Gemeinde Apen am 29.06.2021 folgende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Apen beschlossen:

 

Artikel I:

 

 

§ 6 Abs. 7:

Der Begriff „Satz 1“ wird gestrichen.

 

§ 6 Abs. 9:

Satz 2 wird hinter dem Begriff „Gemeindebrandmeister“ um den Begriff „zeitnah“ ergänzt. Satz 3 wird gestrichen.

 

§ 7 Abs. 2 :

In Satz 1 wird hinter dem Begriff „Mitgliederversammlung“  „/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.

 

§ 7 Abs. 3 wird gestrichen. Die nachfolgende Nummerierung der Absätze wird entsprechend angepasst.

 

§ 7 Abs. 5:

In Satz 1 wird hinter dem Begriff „Mitgliederversammlung“  „/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.

 

§ 9 Abs. 1 S. 1:

Der Begriff „63. Lebensjahr“ wird durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.

 

§ 9 Abs. 6 wird gestrichen.

 

§ 10 Abs. 1:

Der Begriff „63. Lebensjahr“ wird durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.

 

§ 13 Abs. 2 S. 2:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt.

 

§ 13 Abs. 3:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.

 

§ 13 Abs. 4:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.

 

§ 15:

Die Absatznummerierung beginnt statt mit Absatz 5 mit Absatz 1 und wird entsprechend fortlaufend nummeriert.

 

§ 18 wird gestrichen.

 

Artikel II:

 

Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Apen hat zuletzt mit Beschluss vom 19.05.2015 Änderungen an der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen beschlossen. Die Satzung regelt insbesondere die Organisation, das Verfahren sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder innerhalb der Feuerwehr.

 

In der Feuerwehrausschusssitzung am 05.10.2020 wurde der Beschluss zurückgestellt. Insbesondere die Verleihung des Titels Ehrenbrandmeister, also eine Titelverleihung zur Würdigung von Verdiensten ohne weitere Rechtsansprüche war damals strittig. Nunmehr wird verwaltungsseitig vorgeschlagen dem Wunsch des Gemeindebrandmeisters zur Veränderung zuzustimmen.

 

Aufgrund des demographischen Wandels sind Anpassungen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes erforderlich. Insbesondere wurde das Lebensalter im Zusammenhang mit dem Wechsel von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung auf das 67. Lebensjahr angehoben.

 

Des Weiteren sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ehrenabteilung und Verleihung der Ehrenbezeichnungen vereinfacht werden.

 

Die Einzelheiten werden während der Sitzung vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

keine

 


Anlagen:

-       bisherige Satzung

-       neue Satzung